Hallo!
Stehen mir meine restlichen Resturlaubstage nicht zu aus 2008, wenn ich im Oktober 2008 wegen meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft bekommen habe? Mein befristeter Vertrag ist am 31.12.2008 ausgelaufen und ich beziehe leider seit dem 01.01.2009 ALG. Auf meine Bitte hin mir den Resturlaub auszuzahlen, wurde mir 1!!!!! Tag gezahlt, aber was ist mit den restlichen 5 Tagen? Auf meine Briefe (per Einschreiben) habe ich bis heute keine Antwort bekommen. Der Urlaub steht mir doch zu und ich habe dafür hart gearbeitet in der Altenpflege und das Beschäftigungsverbort war nötig, da ich schon mehrere Fehlgeburten hatten und die Gefahr zu groß war das Kind wieder zu verlieren.
Ich hoffe ich bekomme hier eine Antwort.
Dankes schonmal im Voraus.......LG Jasmin
Beschäftigungsverbot, befristet Vertrag und Resturlaub
HAllo
Klar stehen dir diese TAge zu, bis zum 31.1.2008.
Und da du sie nicht mehr nehmen kanst, müssen sie ausbezahlt werden
Bianca
Hallo Bianca!
Danke für Deine schnelle Antwort. Ich habe mir das eigentlich schon gedacht, aber jetzt ärgert es mich umso mehr das die sich nicht melden und ich immernoch keine Antwort auf meine SChreiben bekommen habe. Das sie, sie nicht bekommen haben, können sie nicht behaupten, da ich es ja per Einschreiben geschickt habe. Man wird so über den Tisch gezogen wenn man nicht aufpasst.
LG Jasmin
HAllo
Ich hatte 2007 auch ein Bv( Krankenschwesterim Altenheim). Habe allerdings einen unbefristeten Vertrag.
Da ich aber 3 Jahre Elternzeit genommen habe, haben sie mich gefragt, ob sie es ir auszahlen dürfen. Habe ich gemacht und für 29 Tage gutes GEld bekommen. Nun habe ic nur noch 3 Tage von Januar 2008, da bis dahin mein Mutterschutz ging.
LAss dich nicht unterkriegen, es ist dein Recht
Bianca
Klar, wenn du im BV oder Mutterschutz bis zum 31.12.08 warst, dann steht dir nach §17 MuSchG der Urlaub bis einschließlich dort zu!