Kinderbetreuung,wie Vertrag formulieren?

Hallo,
da ich ab Juli wieder arbeiten werde, sind meine Kleinen (Zwillinge, 17 Monate) dann bei meinen Eltern. Da Betreuungskosten ja steuerlich absetzbar sind, möchte ich mit meinen Eltern (beide in Rente) gerne einen Vertrag machen. Wie muss ich das Ganze formulieren, damit es vom Finanzamt anerkannt wird? Und welchen monatlichen Betrag fändet ihr denn angemessen?

Gruß Claudia

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Denke dran, dass du auch den Nachweis der Zahlung auf das Konto des Betreuers bringen mußt und das deine Eltern dies als Einkommen angeben müssen!

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Danke, das ist mir klar.;-)
Klar werde ich ihnen das Geld monatlich überweisen, sodass ich einen Nachweis habe. Da meine Eltern beide in Rente sind und Diese nicht übermäßig hoch ausfällt, werden sie keine Steuern zahlen müssen. Und was sie dann mit dem Geld machen, bleibt ihnen selbst überlassen. Vielleicht geben sie es ja an ihre Tochter (also mir) weiter.#schein#huepf

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Muß man für bezahlte Betreuung nicht einen Tagesmutterkurs besucht haben, zumindest wenn es über stundenweises babysitting hinausgeht?

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Nein, jeder kann jeden als weisungsgebundenen Angestellten (in diesem Fall Betreuer/Kinderfrau/-mann) anstellen.

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Ihr müsst daran denken, dass ihr die Eltern nicht einfach bezahlen dürft sondern sie anstellen müsst, entweder als Minijob (also bis 400) oder darüber hinaus. In aller Regel ist ersteres im familiären Kreis die beste da auch unkomplizierteste Alternative.

Hier findest du - m.M. nach recht gute- Musterverträge für Betreuer http://www.kinderbetreuungsboerse-saarbruecken.de/infos-fuer-eltern/infos-zur-privaten-kinderbetreuung.html

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Ich danke dir. Was heißt das denn genau, dass wir sie anstellen müssen? Ich dachte eigentlich, dass ich ihnen einfach monatlich das Geld überweise und dass das ausreicht.#kratz

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Die sind doch keine Tageseltern (oder haben deine Eltern diese Erlaubnis vom Jugendamt)?!

Ihr werdet Arbeitgeber deine Eltern eure Arbeitnehmer entweder sozialversicherungspflichtig (also müsstest ihr für sie Steuern & Sozialabgaben zahlen, je nach EInkommen) oder auf Minijobbasis (dann gehen die Abgaben über eine Pauschale) gingen zwar nur 400€ aber dafür ist es -für beide Seiten- wesentlich weniger Aufwand.

An die steuerliche Absetzbarkeit sind auch "Auflagen" geknüpft

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