Moin,
ich habe jetzt hier jede Menge Seiten durchgestöbert, jedoch nichts gefunden was auf meine Situation zutrifft.
Nun wende ich mich offen hier an die Forengemeinde, in der Hoffnung etwas Licht in die verwirrende Sache zu bekommen.
Mein Lebensgefährte und ich leben schon einige Jahre zusammen und wir sind als eheähnliche BG eingestuft. Sein Gehalt wird mit einberechnet und ich bekomme im Grunde kein Hartz 4 mehr, jedoch KdU (Kosten der Unterkunft) und bin über die ARGE Pflicht-Krankenversichert bzw. sozialversichert.
Jetzige Situation:
Nun steht Nachwuchs ins Haus und wir möchten erst nach der Geburt irgendwann heiraten. Dass wir die Anträge für Vaterschaftsanerkennung sowie gemeinsames Sorgerecht erledigen werden ist klar, doch mir stellen sich einige Fragen für die Zeit nach der Geburt.
Ich werde nach der Geburt die 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen sowie die 12 Monate Elterngeld. In der Zeit bin ich ja für den Arbeitsmarkt verfügbar. Nun kommen die Fragen:
1) Wie werde ich weiterhin krankenversichert sein? So wie bisher? Gerade das mit der Krankenversicherung ist mir sehr wichtig.
2) Steht uns auch während der Elternzeit KdU, Kindergeld, Kinderzuschlag etc zu?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, denn ich fühle mich im moment von der neuen Situation vollkommen überrollt.
Liebe Grüße,
Aradina
Fragen zu Hartz 4, Elternzeit und Krankenversicherung
hallo
um deine frage zu beantworten müsstest du folgendes beantworten
was hat dein lebensgefährte monatlich brutto und was netto an verdienst.
wie hoch ist eure miete? woher kommt ihr genau?
Brutto: 1740,65
Netto: 1174,57
Miete: 450,- warm (2 Zimmerwhg, 60 qm)
Falls Bundeslandangabe reicht: Niedersachsen
Unsinn, diese Angaben sind völlig irrelevant, denn sie schrieb ja schon, dass sie bereits ALG II erhält!
Denkst Du, bei einer Person mehr ändert sich was am grundsätzlichen Anspruch?!
1) Das mit der Krankenversicherung bleibt so. Euer Bedarf erhöht sich ja sogar noch wenn das Kind da ist. Sofern ihr also noch weiter ALG II bekommt, bleibt das mit der KV so.
2) Auch während der Elternzeit könnt ihr ALG II beziehen, ebenso Kindergeld (wird allerdings angerechnet). Kinderzuschlag und Wohngeld gibt es nur, wenn euch kein ALG II zusteht und ihr die Voraussetzungen erfüllt.
Der Sockelbetrag vom Elterngeld in Höhe von 300 Euro bzw. 150 Euro (gesplittet) ist anrechnungsfrei.
KdU gehören übrigens zum ALG II und zählen auch als solches. Und das beziehst nicht nur du, sondern ihr gemeinsam.
Wenn Ihr als Bedarfsgemeinschaft zusammen lebt, beziehst nicht nur Du, sondern Ihr beide bzw. dann Ihr drei ALGII. Die Kosten der Unterkunft sind ja ein Teil des ALGII, genau so wie die Kosten für Deine Krankenversicherung.
Wenn Ihr im ALGII-Bezug ein Kind bekommt, erhöht sich Euer Bedarf noch und Ihr werdet mehr ALGII bekommen als jetzt. Ich gehe davon aus, dass Du nur den Sockelbetrag an Elterngeld bekommen wirst, das anrechnungsfrei ist. Kindergeld wird angerechnet, ist aber weniger als der Bedarf des Kindes.
Kidnerzuschlag kommt nicht in Frage, da Ihr dafür zu wenig Einkommen habt.
Gruß,
W
Ich persönlich finde es blöd, wenn jemand sagt, er heiratet aus finanziellen Gründen (um das mal vorwegzunehmen).
Aber offensichtlich wollt Ihr doch heiraten, oder habe ich das falsch verstanden? Ihr hättet mehr als 200,- Euro mehr im Monat (nämlich 1382,91) und Du und das Kind könntet Euch bei Deinem Dann-Mann familienversichern.
Wenn Ihr also sowieso mit dem Gedanken spielt, zu heiraten, warum dann nicht jetzt?
Nur so ein Vorschlag
Liebe Grüße
@ emozzione
mein Lebensgefährte muss sich erstmal an den Gedanken gewöhnen, dass wir bald eine Familie sind. Wir haben zwar schon über Heiraten gesprochen, ich würde zwar auch gerne noch vor der Geburt standesamtlich heiraten, jedoch möchte ich meinen Lebensgefährte in keiner Weise unter Druck setzen oder ähnliches.
Vielleicht ändert sich das ja noch und wir trauen uns noch vor der Geburt, was im wahrsten Sinne des Wortes einiges einfacher machen würde. So, würden wir jedoch heiraten, würden doch die 200,- Euro, die du erwähnst, wie mit einberechnet werden oder nicht?
@ Alle
ich danke euch ganz herzlich für die zahlreichen und informativen Beiträge, werde mir die mal in Ruhe nochmals nachlesen und mir dazu Notizen für später machen.
Liebe Grüße,
Aradina
"Vielleicht ändert sich das ja noch und wir trauen uns noch vor der Geburt, was im wahrsten Sinne des Wortes einiges einfacher machen würde. So, würden wir jedoch heiraten, würden doch die 200,- Euro, die du erwähnst, wie mit einberechnet werden oder nicht?"
Wie oder wo "einberechnet"?
Gruß,
W