Luise wurde am 07. Juni geboren. Meine Elternzeit endet am 06. Juli 2010. Ich bleibe also 13 Monate zu Hause. Wenn ich ab der Geburt Elterngeld beantrage, bekomme ich ja in der Mutterschutzfrist (geht bei mir bis zum 02. August) eh kein Elterngeld, weil ja das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Im 13. LM (07.06.10 - 06.07.10) bekomme ich ja auch kein Elterngeld mehr und müsste also einen Monat ohne Geld auskommen.
Jetzt habe ich mir überlegt, dass ich einfach erst ab dem 2. LM (Lebensmonat) bis zum 13. LM Elterngeld beantrage.
Geht das???? Es steht ja überall, dass ich selbst die Bezugszeiträume festlegen kann. Und 12 Monate Elterngeld stehen mir doch zu. Oder???
LG Birgit!
Frage zum Elterngeld - Bezugszeitraum
Nach dem Bezug von Mutterschaftsgeld stehen dir nur noch 10 Monate Elterngeld zu.
Ja, dass weiß ich. Aber in dem Antrag steht doch drin, dass ich selbst die Bezugszeitraum bestimmen kann.
Ich könnte doch auch vom 6. LM bis zum 18. LM Elterngeld beantragen. Bekomme ich dann auch nur 10 Monate Elterngeld???
Windsbraut hat deine Frage schon beantwortet..
Das funktioniert nicht - wäre auch zu einfach, oder?
Dir steht in den ersten 12 Lebensmonaten in Deinem Fall Elterngeld zu. Da Du die ersten 8 Wochen (nicht 2 Monate) eine andere Lohnersatzleistung in Form des Mutterschaftsgeldes bekommst, wird das auf das Elterngeld angerechnet.
Nach hinten schieben geht nicht!
LG
Ich habe gerade noch mal genau nachgelesen. In meinem Info-Heft zum Elterngeld steht "Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden." Da sind die Partnermonate mit drin. Also kann ich allein (bin nicht alleinerziehend) praktisch nur bis zum 12 Lebensmonat beantragen. Ist das richtig?
Genau.
Hallo!
Die esten beiden Monate sidn IMMER Bezugszeiten der mutter, dannach kannst du frei planen.
Du bekommst, sofern nicht AE maximal 12 Monate Lohnersatz, bzw. 2 Monate Mutterschaftsgeld udn 10 Monate EG.
lg
mlanie
Okay! Jetzt habe auch ich es verstanden.
Danke für eure Hilfe!