Frage steht bereits oben.
Kann ein AG einem Arbeitnehmer bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilen, oder darf das nur der Arzt? GEht um den Bereich der Krankenpflege.
Danke.
Nadine
Kann AG Beschäftigungsverbot erteilen?
ja der AG kann beschäftigungsverbot erteilen...
Habe meinem Chef heute von meiner Schwangerschaft erzählt. Er bat mich, sobald ich es körperlich nicht mehr schaffe, solle ich mir vom FA ein BErufsverbot erteilen lassen, da er es selber nicht kann.
Ich bin Altenpflegerin im Nachtdienst. Im Tagesdienst gibt es keine Stelle für mich.
also bei einer freundin die erzieherin ist war es anders..
sie hat ihrem AG von der ss erzähl und der AG meinte sie bekommt von ihm jetzt ein beschäftigungsverbot.. wahrscheinlich wegen dem Mutterschutzgesetz (schwer heben beim windeln und so)
SChau mal hier:
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/AltenPflegeheimen-korr-neu.pdf
Hier ist erklärt was Du machen darfst und was nicht wenn Du schwanger bist und im Altenheim arbeitetst!
Ansonsten hier ist das Mutterschutzgesetzt, dass für alle gilt:
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html
LG Johanna