Hallo zusammen,
folgender Fall: Ein Mitarbeiter (ich) bekommt jedes Quartal bei Erfüllung der Ziele einen Bonus. Die Höhe des Bonus ist zum einen abhängig von der Zielerreichnung, zum anderen von der Grundlage (Höhe Zielbonus).
Nun ist es so, dass jeder Mitarbeiter in meiner Firma, der einen Bonus bekommt, ein Excelblatt bekommt, indem er sich den Bonus selber ausrechnen kann (frei nach dem Motto, was passiert, wenn ich die Ziele erreiche).
Auf Grundlage dieses Excelblattes habe ich die Bonuszahlungen für Q3 und Q4 2008 bekommen (auf den Cent genau). Die Zahlung von Q1 2009 viel niedriger aus als das Excelblatt es hergibt.
Nun stellt sich heraus, dass mein direkter Vorgesetzter, der mir die Exceltabelle ausgehändigt hat, einen Fehler bei der Berechnungsgrundlage gemacht hat. Er hat einen um 1000 € höheren Grundbetrag angenommen. Dies ist jetzt in der Personalabteilung aufgefallen, mit dem Ergebnis, dass ich nun einen niedrigeren Bonus bekomme.
Dieser niedrigere Grundbetrag ist auch im Vertrag so festgehalten.
Kann ich nun, aufgrund der 2 höheren Zahlungen zuvor, arbeitsrechtlich den höheren Bonus verlangen (Stichwort Gewohnheitsrecht!)?
Gruß
Thorsten
Bonuszahlung - Gewohnheitsrecht einklagbar
Hallo,
nein, 2 x reicht nicht. 3 x wäre da schon günstiger.
An deiner Stelle würde ich die Klappe halten und hoffen, dass ich den zu viel gezahlten Bonus nicht zurück zahlen muss. Alternativ könntest du natürlich einen Anwalt fragen.
LG marion
Hi und Danke für Deine Antwort.
Hast Du eine Quelle, die Deine Aussage unterstützt (2 x = nein, 3 x = ja)?
Gruß
Thorsten
Gewohnheitsrecht ? Nach 2 (in Worten: zwei) Zahlungen ? Dafür muss man Dir noch nicht einmal eine Quelle oder was auch immer angeben. Wenn es jetzt wohl 10 Jahre so gelaufen wäre, wäre das etwas anderes, aber so... Das sagt einem doch auch schon der gesunde Menschenverstand. Und wenn ein anderer Betrag (und zwar der richtige) in Deinem Vertrag steht, dann rate mal, ob Du eine Chance hast, das einzuklagen und wohlmöglich auch noch zu gewinnen...
Hallo Thorsten,
es ist weniger Gewohnheitsrecht, eher betriebliche Übung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung
In diesem Artikel wird zum Beispiel ein Anrecht aufs Weihnachtsgeld nach dreimaliger Zahlung erworben.
Hier gehts aber garnicht darum, ob die Prämie bekommst, sondern in welche Höhe.
Habt ihr einen Betriebsrat, Personalrat? Frag dort einmal nach.
Wenn es um hohe Beträge geht, würde auch eine Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Gruß
Beate
Leider gibt es hier weder einen Betriebsrat noch einen Personalrat. Ich denke beide Institutionen hätten hier einiges zu tun
Naja, da ich eigentlich vorhabe noch was länger hier zu arbeiten, käme möglichweise schon ein neter Betrag zustande.
Bei einer 100% Zielerreichung( darunter gibts nichts) beträgt der Jahresentgeltverlust ca. 1200 €
da geht es aber nicht darum das irrtümlich oder zuviel Weihnachtsgelt gezahlt wurde.
Freilich hat man Ansprüche wenn eine bestimmte Leistung ganz bewußt vereinbart wurde.
Ich kann Dir nicht ganz folgen.
Habe ich es richtig verstanden, das Du aufgrund eines Irrtums bzw. Rechenfehlers zweimal zuviel Entgelt erhalten hast.
Dann ist die weitere Schlussfolgerung nicht ob Du weiterhin unrechtmässig zuviel Entgelt erhalten darfst, sondern inwieweit Du aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung etwas zurückzahlen musst.
Es gibt kein "Recht im Unrecht", also kein Gewohnheitsrecht in diesem Fall.
Dies hat auch nichts mit Schuldzuweisung zu tun oder wie diese Überzahlung zustande kam.
Du kannst Dich nicht darauf berufen.
Zumindest wenn ich die Ausgangslage richtig verstanden habe.
P.S.
also wirklich nur für den Fall das ich die Ausgangslage richtig sehe.
Solltest Du vom Arbeitgeber zuviel Geld erhalten haben bist Du verpflichtet dies zurückzuzahlen. Es macht einen Unterschied ob dir dieser Fehler aufgefallen ist, aber nur bezüglich der Rückzahlung. Keinesfalls hast Du einen Anspruch weiter unrechtmässig Geld zu beziehen.
Es ist dabei völlig unabhängig wer den Fehler zu verantworten hat.
Du findest bei Google genug Beispiele unter dem Stichwort:
ungerechtfertigte Bereicherung und Entgelt
Zu diesen Gedankenspielen ob etwas unrechtmässiges rechtmässig wird weil es zwei- oder dreimal passiert ist findest Du auch genug Beispiele wo Mitarbeiter jahrelang aus Versehen zuviel Bezüge erhalten haben und natürlich keinen fortlaufenden Anspruch geltend machen können.
http://209.85.129.132/search?q=cache:DWi0ay1iaWUJ:www.diag-mav-freiburg.de/gemeinsam/a-z/rueckfor-ueberzahlung-07-09-17.pdf+ungerechtfertigte+Bereicherung+gehalt&cd=4&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a