Wie hoch ist der Anspruch auf Abfindung bei vorzeitiger Rente?

Hallo,

meine Mutter hat 28 Jahre in ihrem Beruf gearbeitet. Eigentlich würde sie Ende 2010 in Rente gehen... Jetzt bietet ihr der AG eine vorzeitige Auflösung gegen Abfindung an...Fragen: Wie errechnet sich die Höhe der Abfindung? Was sollte man hier alles berücksichtigen? Wo könnte man sich eine Rechtsauskunft einholen?
Da der AG das ganze schon zum 01.10.09 anstrebt, bin ich froh über jede schnelle Hilfe etc.

DANKE

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Hallo,

es ist reine Verhandlungssache mit der Abfindung, ein ANRECHT besteht m.W. nach nicht... Sicher, sie versuchen, sie vorzeitig rauszubekommen, daher Abfindungsangebot.

die Faustregel ist, pro Jahr BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT ein halbes Monatsgehalt. (?)

google mal nach Abfindung + Kündigung/Auflösungsvertrag.

LG
Mone

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Danke Mone!

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Hallo :-)

Kommt drauf an, wie alt sie ist. Die Faustregel 0,5 Gehälter pro Beschäftigunsjahr stimmt so leider nicht.

Es werden bei unter 55 jährigen i. d. R. max. 12 Beschäftigungsjahre angesetzt. Bei über 55 jährigen schon mal 16 - 18 Beschäftigungsjahre. Dabei interessiert es nicht, ob jemand 30 Jahre im Betrieb beschäftigt war.

Es kommt auch drauf an, wie die Firma die Abfindung berechnet. Es gibt oftmals 2 Wege zur Berechnung. Einen einfachen Weg, wo das Gehalt mal die Beschäftigungsjahre gezählt werden, einen komplizierteren, wo noch andere Faktoren mit einfließen.

Bei über 50 Jährigen ist es so, dass oftmals sogar 1 Monatsgehalt angesetzt wird.

Ein Monatsgehalt bedeutet, dass auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit einberechnet wird. Das bedeutet, dass die Sonderzahlungen zusammen gezählt werden und dann durch 12 geteilt werden und dies dem Grundlohn hinzugerechnet wird.

Deine Mutter muss auch unbedingt beachten, dass sie 12 Wochen vom Arbeitsamt ne Sperre aufgrebrummt bekommen wird.

Ist sie verheiratet? Wenn nicht, muss sie auch unbedingt an ihre Krankenversicherung denken! Denn keinen Job, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, keine Krankenversicherung!

Diese ganzen Faktoren, nebst Ausfall vom Arbeitsamt, muss sie bei der Berechnung mit aushandeln! Und nicht mit 0,5 Monatsgehältern abspeisen lassen! Das ist nur eine Richtlinie, wie Arbeitsgerichte entscheiden, aber nicht, wenn man freiwillig ohne Rechtsstreit geht!

Ich würde mindestens 1 Monatsgehalt fordern! Und den Ausfall für die Sperrzeit beim Arbeitsamt!

LG Janette

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Hi Janette,

ich danke Dir für die ausführliche Antwort. Meine Mutter wird sich nun nochmal mit der Gewerkschaft zusammen setzen. Aber ich hab das gefühl, dass der AG sie über den Tisch ziehen will... Der hat ihr 250€ zu der ursprünglichen Rente bis zum Rentenantritt angeboten... Und eben: sie ist 63 Jahre alt, hat 27 Jahre dort gearbeitet und ist nicht verheiratet.... Leider wohne ich zu weit weg, als das ich ihr direkt zur Seite stehen kannn...das wird spannend :-(

LG
Mina