Bewerbung: Beschäftigungsverbot erwähnen oder "vergessen"?

Hallo zusammen!

Bin gerade dabei mich zu bewerben und habe eine Frage. Ich wollte im Anschreiben sowas wie "Wo ich bis zur Geburt meiner Tochter auch noch arbeitete" o.ä.
Allerdings stimmt dies nicht, da ich 6 Monate lang wegen Beschäftigungsverbot (jobbedingt) zu Hause war (aber eben Angestellte mit Gehalt in der Zeit).
Kann/darf ich das Verbot verschweigen und meinen Satz ungefähr so einfügen?
Insgesamt würde sich das auf meinen Lebenslauf positiv auswirken - mehr Berufserfahrung!

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Hallo,

das würde ich aus dem Bauchgefühl heraus weglassen.

Du warst ja in einem Angestelltenverhältnis oder?
Ich für mich würde das übergehen.


LG,

Lucky00

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Hallo Lucky!

Danke für deine schnelle Antwort!

Ja war in einem Angestelltenverhältnis, der Jahresvertrag lief dann nur leider kurz nach der Geburt aus, darum steh ich jetzt auch "ohne" da.

Ich denke ich werde es auch übergehen.. #schein

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Hallo,

bist du noch in Elternzeit? Dann schreib doch einfach, dass du derzeit in Unternehmen xy angestellt bist und für ... zuständig bist.

Wenn du nicht mehr dort angestellt bist, dann schreib einfach, dass du bis zur Geburt dort angestellt warst.

Das Beschäfigungsverbot brauchst du nicht erwähnen.

vg, m.

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Hallo!

Danke auch an dich für deine schnelle Antwort!

Der Vertrag lief nach der Geburt aus, so dass ich momentan quasi arbeitssuchend (noch in Elternzeit) bin.

Deine Formulierung ist gut, danke!

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Laß es weg oder formulier es anders

" wo ich angestellt war"

Interessant wäre der Zusammenhang in deiner Bewerbung, wo schreibt man sowas denn hin?

Im Lebenslauf steht doch nur

von...bis.... bei Firma so und so, das und das gemacht

Da interessierts doch keinen ob du daheim warst oder nicht.

LG k.s

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*lach*
Stimmt, der Satz war komisch formuliert. Ich redete aber auch vom Anschreiben, nicht vom Lebenslauf.
Der Satz war eher so gemeint, dass ich in meinem Job, der mir große Freude bereitet bis zur Geburt arbeitete, o.ä. ;-)

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Dass Anschreiben dient in deiner Bewerbung dazu, dem Arbeitgeber Argumente zu lifern, warum er dich einstellen sollte. Weder die Geburt deines Kindes, noch dein Beschäftigungsverbot dienen diesem Zweck.

Wenn deine letzte Beschäftigung etwas zurückliegt, dann thematisierst du die Zeit gar nicht, sondern konzentrierst dich rein auf deine berufliche Erfahrung ohne genauere Zeitangaben.

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Hmmm.. Dann erwähne ich die letzten 3 (? - war ab Februar 2007 daheim) quasi gar nicht, außer im Lebenslauf?

Wäre dann ein Satz a la "Da ich beruflich und privat gerne neue Wege gehe" oder so gut?

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Ja, die sind im Lebenslauf dokumentiert und das reicht. Wir wissen doch alle, dass unsere Kinder und unsere berufliche Auszeit kein Bonus für uns ist, sondern eher ein Grund uns gar nicht zu beschäftigen.

Für einen Arbeitgeber ist das ein dicker Minuspunkt, weil wir zeitlich unflexibel sind, weil wir potentiell öfter ausfallen - sprich, unsere Kinder sprechen leider oft gegen uns. Deshalb haben sie im Anschreiben nichts zu suchen, es sei denn wir erwähnen sie in einem Zusammenhang, der für den Arbeitgeber positiv erscheint - etwa, dass sie uns in der Arbeit kaum behindern, weil sie quasi immer und jederzeit anderweitig betreut sind. Meistens stimmt das aber nicht, die Betreuungszeiten sind zum Wohle der Kinder knapp bemessen und wird das Kind krank, dann sitzen wir meistens zuhause am Bett und löffeln Tee.

Logische Konsequenz, in einem Anschreiben, in dem du für dich als Arbeitnehmerin wirbst, verwendest du möglichst keine Silben für Informationen, die gegen dich sprechen.

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