Frage bzgl Geburtsurkunde, nicht verheiratet

Habe heute mein Familienstammbuch abgeholt, damit mein Baby nach der Geburt angemeldet werden kann.
Was wird meinem Stammbuch gemacht? Sicherlich wird mein Baby dann da eingetragen werden. Und was passiert dann mit dem Vater, wenn wir nicht verheiratet sind aber eine Vaterschaftsanerkennung gemacht haben, wird er dann auch ins Stammbuch eingetragen?
Und was ist mir der Geburtsurkunde von meinem Freund? Wird da auch was geändert?
Ich frage nur, weil wir die Geburtsurkunde meines Freundes nicht beschaffen können, es gibt da gewisse Probleme.
Zur Vaterschaftsanerkennung benötigen wir laut Jugenamt keine Geburtsurkunden.
Sorry hoffe das war jetzt nicht zu verwirrdend.
Hoffe auf Antwort.
LG

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Sind die Eltern nicht verheiratet, so muss die Vaterschaft durch Gericht festgestellt oder durch den leiblichen Vater anerkannt werden.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor einer dazu bestellten Urkundsperson, z.B. vor dem Standesbeamten oder dem Urkundsbeamten des Jugendamtes, zu erklären. Diese Erklärung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und auch zu empfehlen.

Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Anerkennung und Zustimmung können nur persönlich in Anwesenheit der Urkundsperson erklärt werden. Die Erklärenden müssen Ihre Identität durch Reisepaß oder Personalausweis nachweisen.

Sind beide Elternteile volljährig und ledig, so sind zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung für den Vater und die Mutter des Kindes jeweils folgende Nachweise erforderlich:

Reisepaß oder Personalausweis
(letzterer reicht nur bei deutscher Staatsangehörigkeit aus),


Geburtsurkunde,
im Falle einer Geburt im Ausland möglichst als internationale (mehrsprachige) Urkunde, andernfalls mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache,


Vertriebenenausweis, Bescheinigung nach § 15 BVFG und Namenserklärung nach § 94 BVFG (bei Spätaussiedlern oder Vertriebenen) und


Mutterpaß (bei Anerkennung vor der Geburt des Kindes)
Falls ein oder beide Elternteile nicht ledig, insbesondere die Mutter noch getrennt lebend sein sollte, wird empfohlen, vorab unter der angegebenen Rufnummer Rücksprache zu nehmen.
Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung ist allerdings ausschließlich vor dem Jugendamt möglich.

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Danke, okay dabei geht es um die Vaterschaftsanerkennung, aber mir geht es mehr um die Geburtsurkunden von uns dreien, also was dann da draufsteht und ob mein Freund seine auch braucht um sein Baby eintragen zu können.

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Also, bei mir ist nichts eingetragen worden. Genau so wenig wie bei meinem Partner.

Lediglich bei unserem Sohn stehen wir als Eltern.

Liebe Grüße!!

Janette

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Deine Geburtsurkunde (oder Abstammungsurkunde) wird nicht mehr geändert, auch nicht die von deinem Freund. Nur auf der Geburtsurkunde deines Kindes steht ihr als Eltern drauf.

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Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter.
LG