Arbeitszeugnis, bitte mal gucken :-)/Elternzeit endet

Hey, ich habe heute mein Arbeitszeugnis bekommen...

ich bin in einem Angestelltenverhältnis in Elternzeit. Diese endet am 14.09.09.
Danach können sie mich leider nicht weiterhin anstellen und würden am ersten Tag kündigen. Also haben wir ausgemacht ich suche etwas Neues.

So

Zeugnis

Fr. Alexandra XXX arbeitete vom 01.07.2002 bis zur Geburt ihres ersten Kindes am 01.10.2003 in unserem Kosmetikinstitut.

In dieser Zeit haben wir Fr. XXX als qualifizierte, engagierte Miatarbeiterin kennengelernt.

Frau XXX arbeitete eigenverantwortlich in der Kabine. Sie führte Gesichtsbehandlungen, Körperbehandlungen, Make Up Beratungen und Maniküre zur vollsten (glaub das gibt es so nicht oder?) Zufriedenheit der Kunden durch.

Frau XXX behandelte in der Kabine mit den Produkten der Firmen: XXX XXX XXX

Sie war eine sehr zuverlässige, ehrliche und pünktliche Mitarbeiterin. Wir haben Fr. XXX als eine einsatz- und hilfsbereite Mitarbeiterin kennengelernt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kolleginnen war jederzeit einwandfrei, korrekt und vorbildlich.

Leider können wir Fr. XXX keine berufliche Perspektive anbieten, da wir während ihrer Elternzeit den Arbeitsplatz anderweitig besetzen mussten.

Wir bedanken uns für ihre Mitarbeit und wünschen ihr auf diesem Weg privat und beruflich alles Gute.

Was meint ihr?

Das die Pünktlichkeit etc. extra erwähnt wird, soll ja angeblich nicht so gut sein. Aber ich kam NIE unpünktlich. Wirklich immer eine viertelstunde vor Arbeitsbeginn.

LG

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Hallo,

das Zeugnis sieht so aus, als ob's dein AG gut meint, aber nicht oft Zeugnisse schreibt...

1) Es sollte AUF JEDEN FALL zunächst ein Zwischenzeugnis geben, denn du bist ja noch dort beschäftigt, oder?
- im Präsens geschrieben ("ist seit dem... in unserem Kosmetikinsitut tätig")
- und mit der Schlussformulierung "Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau XY erstellt. Wir danken Frau XY für ihre stets sehr guten Leistungen und hoffen auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit."
Klar wird erwähnt, dass du in Elternzeit bist, aber es ist leichter, sich aus einer bestehenden Position heraus zu bewerben. Wenn du bis zum Ende der Beschäftigung noch nichts Neues gefunden hast, dann gibt's ein Endzeugnis, aus dem hervorgeht, dass sie keinen Arbeitsplatz mehr für dich haben, früher nicht. Du kannst bei Vorstellungsgesprächen selbst erwähnen, dass du befürchtest, dass dein Arbeitsplatz wegfällt.

2) Das Zeugnis sollte so aufgebaut sein, dass
- zuerst deine Tätigkeiten beschrieben werden (erst allgemein, dann Schwerpunkte oder Details)
- dann die Beurteilung folgt (fachliches Wissen, wie du es anwendest, Umgang mit Kunden / Kundenbindung, Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen usw.
- dann die Schlussformulierung und Dank

3) Ja, die Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit" gibt es, das ist eine 1, "zur vollen Zufriedenheit" wäre nur eine 2. ABER es sollte auch der AG zufrieden sein, nicht nur die Kunden!

LG Dany

2

Das Zeugnis solltest Du auf alle Fälle überarbeiten lassen, aber wichtiger finde ich, dass Dir nicht so einfach gekündigt werden kann.
Denn auch nach der Elternzeit gelten besondere Kündigungsfristen, genaueres solltest Du eventuell im Internet raussuchen oder mal einen Anwalt zu Rate ziehen. Mit diesem Zeugnis hast Du den fragwürdigen Kündigungsgrund sogar schriftlich.
Denn wenn es so einfach wäre als Arbeitgeber nach der Elternzeit zu kündigen, dann wäre ja der ganze Anspruch auf den Arbeitsplatz absurd.

LG Tina

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Stimmt, aber ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass ihr korrekt gekündigt wird. Das geht NACH Ende der Elternzeit mit einer Frist von 3 Monaten (doch, das geht so einfach, und in einem Betrieb dieser Größe muss auch keine Sozialauswahl o.ä. getroffen werden), aber wenn sie es zuvor schon weiß, was ja nur fair vom AG ist, kann sie ja schon mal anfangen zu suchen...

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Woher weisst Du wie groß der Betreibt ist?

Und mir ist neu, dass man einen Arbeitsplatz nach der Elternzeit mit der Begründung kündigen kann, man hätte den Arbeitsplatz in der Zwischenzeit anderweitig besetzt. Hätte der Arbeitgeber gesagt, dass er aus betrieblichen Gründen Stelle abbauen müsste, wäre das etwas anderes, aber so ist die Kündigung nicht zulässig.
Ein Gang zum Anwalt ist diesem Fall sicher hilfreicher als unsere nicht ganz fundierte Sachkenntnis.

LG Tina

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Hallo:

Fr. Alexandra XXX arbeitet seit dem 1. Juli 2002 in unserem Kosmetikinstitut.

In dieser Zeit haben wir Fr. XXX als qualifizierte, engagierte Mitarbeiterin kennen- und schätzen gelernt. Frau XXX arbeitete eigenverantwortlich. Sie führte Gesichtsbehandlungen, Körperbehandlungen, Make Up Beratungen und Maniküre stets zur vollsten Zufriedenheit der Kunden durch.

Sie ist eine sehr zuverlässige, ehrliche und pünktliche Mitarbeiterin. Wir haben Fr. XXX als eine einsatz- und hilfsbereite Mitarbeiterin kennengelernt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kolleginnen ist jederzeit einwandfrei, korrekt und vorbildlich.

Das Zeugnis wird auf Wunsch von Frau Alexandra XXX ausgestellt. Wir wünschen Ihr für Ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.

Unterschrift
Datum



Gruß Marion

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Ähm, ich bin da ja kein Profi, aber das Zeugnis ist ja noch schlechter und ein bisschen arg knapp.

LG Tina

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An welcher Stelle ist es schlechter geworden?

Bisschen knapp ist es immer, wenn ich was schreibe ;-)

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Meines Wissens nach sind ehrlich und pünktlich Stolperfallen. Beides sind selbstverständliche Dinge, die nur dann erwähnt werden, wenn man sonst nichts positives zu sagen hat oder gerade andeuten will, dass der AN unpünktlich und unehrlich war. Haarig.

Ein Ehrlichkeitsvermerk kann okay sein, wenn man Zugriff auf die Kasse hatte.

Vorgesetze und Kolleginnen hast du gut behandelt, aber die Kunden nicht?

Möglich, dass das zeugnis gut gemeint, aber nicht gut gemacht ist. Falls ja, gibt es Zeugnisgeneratoren, mit denen man ungefährlichere Zeugnisse formulieren kann.

http://www.hr-manager.de/hr_man/html/zeugnis_gen_net.html

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Zeugnis hin oder her, mich stört dieses:
"Leider können wir Fr. XXX keine berufliche Perspektive anbieten, da wir während ihrer Elternzeit den Arbeitsplatz anderweitig besetzen mussten. "

Na und??

Sicherlich wird der Arbeitsplatz anderweitig besetzt, aber nur für die Dauer der Elternzeit!!
Wofür gibt es den Wiedereinstieg für Mütter, wenn AG sich so feige aus der Affäre ziehen. Gekündigt werden kann nur einer, und das ist dein Nachkomme, der durfte eigentlich eh nur für die Dauer deiner Abwesenheit beschäftigt werden.

Warum lässt du dich so leicht ausbooten?#kratz

Bestehe auf dein RECHT!!

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Ja, dann bestehe ich auf mein Recht und bin zum 31.10. aber trotzdem raus. Weil ich am ersten Tag die Kündigung bekomme :-(
Von daher dachte ich, lieber im Vorfeld suchen und was finden, wo ich gebraucht werde!

LG

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Ist ja durchaus richtig, nur das Zeugnis muss trotzdem dringend überarbeitet werden.