Hallo,
meinem Arbeitgeber bei dem ich seid fünf Monaten beschäftigt bin hat mir mitgeteilt, mein Gehalt nicht zu zahlen, bis ich die fehlenden Unterlagen, ärztliches Zeugnis und Führungszeugnis einreichen.
Da ich aufgrund meiner Schwangerschaft ein BV habe, bin ich total darüber weggekommen.
Nun warte ich auf mein Geld und frage mich, ob mein AG überhaupt das REcht dazu hat?
VG
Nadine
Kann AG Gehalt einbehalten weil Unterlagen fehlen?
Recht weiß ich nicht.
Aber wieso reichst du denn die Unterlagen nicht ein?
Hast du was zu verbergen?
das war nicht meine Frage!
Nein, das habe ich nicht, aber aufgrund meiner privaten und momentanen Situation habe ich es schlichtweg vergessen. Und wie bereits erwähnt gehe ich nicht mehr arbeiten.
Ja, bevor Du Dich jetzt sinnlos rumstreitest, reich es doch einfach jetzt ein bzw. nach!
LG
Hallo,
ich denke nicht, dass er das RECHT dazu hat. Zumindest gibt google auskunft darüber, dass so etwas nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre. Du könntest es also einfordern. Allerdings ist das womöglich sein einzigstes Druckmittel.
vg, m.
Nun ich denke, es ist unabhängig davon, ob Du ein Berufsverbot hast oder nicht. Voraussetzung für den Arbeitsvertrag und die Einstellung damals war, dass Du die fehlenden Unterlagen beibringst. Was Du jetzt fünf Monate nicht gemacht hast. Lt. VK bist Du erst in der 9. Woche, also kann Dein Berufsverbot noch nicht so lange bestehen. Reich die Unterlagen nach, dann wirst Du auch Deinen Gehalt bekommen oder wende Dich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
ach BV soll Berufsverbot heißen?
ich hab gegrübelt, und mir fiel bloß Bandscheinenvorfall ein...
BV= Beschäftigungsverbot
Hallo,
das sind natürlich keine Gründe, dein Gehalt nicht zu zahlen. Genauso wenig ist aber eine Schwangerschaft ein Grund Unterlagen nicht einzureichen. Insbesondere da du ja weitaus länger bei deinem AG beschäftigt bist, als du schwanger bist.
So wie du auf dein Geld wartest, wartet dein AG auf die Unterlagen, welche sicherlich schon zu Arbeitsbeginn gefordert wurden. Also gebe deinem Chef was er braucht an Unterlagen und dann bekommst du das was du willst.
Wenn du nach deiner Schwangerschaft mit sicherlich anschließender Elternzeit noch bei ihm arbeiten möchtest, solltest du deine Einstellung ändern.
Gruß whitefairy
Du hättest die Unterlagen bei ARBEITSANTRITT einreichen müssen und beschwerst Dich jetzt, 5 Monate später, weil Dein AG die Geduld verliert???
Was hat das BV damit zu tun?
Du bist schwanger nicht schwerstkrank, als schwing Deinen *** und besorg die Unterlagen. Das kann doch nicht so schwer sein, außer Du hast etwas zu verheimlichen.
Verträge müssen von beiden Seiten her eingehalten werden und Du bist zuerst vertragsbrüchig geworden.
Abgesehen davon, dass Dein AG vermutlich sowieso nicht besonders über Deine Schwangerschaft so kurz nach Jobantritt sein wird.
***
Ungeachtet dessen das ich kein Verständnis habe warum Du die Unterlagen nicht beibringst:
1. Das Arbeitsverhältnis ist ein Vertrag mit gegenseitigen Verpflichtungen. Erfüllt eine Seite seine Pflichten nicht ist die andere Seite (nach Fristsetzung) auch befreit die Pflichten zu erfüllen. Das Abgeben der nötigen Unterlagen ist eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Dich weiter zu bezahlen.
2. Sollten die Unterlagen nicht vorgelegt werden ist der Arbeitgeber verpflichtet Schlussfolgerungen zu ziehen.
Man kann eine Weiterbeschäftigung von der Vorlage und Inhalt des Führungszeugnisses abhängig machen.
Der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses steht in Frage.