Ich möchte gern Tuppern, muss ich das einkommen bei der Arge angeben, und wird mir dann davon etwas abgezogen???
LG Piccolo
Tupper und Arge???
Das besprich am besten mit der Bezirkshändlerin. Am Anfang hast du nicht wirklich anrechenbares Einkommen. Aber wie das wirklich gehandhabt wird wissen die bei Tupper! Ich weiß aber,dass einige Arbeitssuchende tuppern.
Vielen Dank für die rasche Antwort, hab nachher mein Begrüßungsmeeting und frag mal nach.
Nochmal vielen vielen Dank
Ach nee! Seit wann wissen denn die Tuppertanten in der Bezirkshandlung, ob und wie die ARGE das Einkommen anrechnet?!
Hallo,
Einkommen jeglicher Art sind anzugeben... ebenso musst Du als Tupperberaterin ja auch ein Gewerbe anmelden...
Es gibt Freibeträge, die aber je nach Einkommen ermittelt werden.
Wenn Du Dich nicht in eine eigenartige Situation bringen magst, frage NICHT die Beraterin von Tupper.
Trotzdem kann sie tuppern gehen......auch mit Gewerebanmeldung und Einkommen. Logo,dass sie es anmelden muss,aber was und wie wird sie dort sehr wohl erfahren. Aber regt euch ruhig auf. - Wünsche euch trotzdem noch nen netten Abend.
klar tuppern kann JEDER gehen.
Hab ich etwas anderes behauptet???
Statt aber zu fragen, ob man es angeben MUSS, sollte man doch lieber froh über jeden Euro sein, mit welchem man sein Leben selber finanziert oder?
hallöchen,
klar kannst du tuppern, musst nur regelmäßig, alle 3-4monate je nach dem wie es dein sachbearbeiter möchte, eine gewinn&verlust abrechnung schicken, hast ja auch freibeträge...
viel erfolg und auch spaß dabei, hab 2 jahre getuppert !
lg.co.
Auch zu dir: Ich habe nirgendwo die Frage gelesen "Kann ich tuppern?"
Gegenfrage: warum suchst du dir nicht einen richtigen Job? Soweit ich weiß muss man als Tuppertante doch am Anfang ein Sortiment abkaufen, oder? Kannst du dir das denn leisten? Wenn ja läuft doch auch was schief.
Es soll Leute geben, die haben jede Menge Tupper zu Hause , oder können sich jede Menge Tupper z. B. von der Mutter leihen.
Man bekommt am Anfang eine Tuppertasche nebst Inhalt. Der Wert wird in Raten von den ersten Verdiensten einbehalten.
LG
Ch.