Erbrecht bei Adoption

Guten Abend Ihr Lieben,

Vielleicht kennt sich ja einer aus von Euch und kann mir helfen.
Ich bin im Jahre 1989/1990 adoptiert worden, durch einen Vorfall in dieser Familie bin ich 1994 in ein Heim gekommen und bin dort groß geworden. Der Kontakt wurde zu den Adoptiveltern sofort unterbrochen.
Der Vater kam später ins Gefängnis und verstarb dort. Habe ich vom Jugendamt erfahren.Hinterlassen hat er ein Bergmannshaus mit Grundstück. Habe mich heute beim Amtsgericht informiert wer im Grundbuch steht, es ist mein Adoptivbruder. Die Adoptivmutter ist woanders hingezogen und hat neu geheiratet.
Jetzt möchte ich mein Erbe einklagen und ich weiß das mein Adoptivbruder sich auf jeden fall quer stellen wird und bis ans Ende geht,damit ich nichts bekomme.
Wie würd es dann weiter gehen? Würde mir trotzdem was zustehen? Vielleicht ein Pflichtteil? Oder wie würde das ganze geregelt werden?
Ich bedanke mich schon mal für Eure Antworten und für Eure Mühe.
LG

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Hallo,

adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.

Du bekämst also einen Pflichtteil.

Deine Stiefmutter aber auch.

Viele Grüße
Marion

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Termin beim Fachanwalt für Erbrecht machen, nachfragen, ob Chancen bestehen, da es dort auch Verjährungsfristen gibt.

Ohne Kenntnis des Todesjahres vom Adoptionsvater geht mal gar keine Aussage.

Wer war denn Eigentümer?? Der Mann, die Frau, Beide?? Wurde das Haus ggf schon eher auf den Adoptionsbruder überschrieben??

Also, Anwalt befragen, dann hast Du rechtssichere Auskünfte.


Pflichtteil: Angenommen, Ehepaar stand gemeinsam im Grundbuch, dann gehörte eine Hälfte der Mutter, eine dem Vater. Von der Hälfte des Vaters erbt Mutter 50 %, die anderen 50 % Du und der Adoptionsbruder hälftig.

Mal anders... Du wurdest 1994, vor 15 Jahren aus der Familie genommen... und willst heute Geld einklagen??
Da wär mir mein Frieden lieber...

LG
Mone

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Hallo,

Du bist einem leiblichen Kind Deiner Adoptiveltern gleichgestellt.

Deine Geschichte liest sich furchtbar traurig.
Was ist denn alles passiert?


LG
Claudia

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Hallo,

Danke für die Antwort. Rechtsanwaltstermin habe ich am Montag.
Wurde von ihm sexuell mißbraucht, ca. 6 Jahre. Habe noch alle Unterlagen vom Gericht sowie auch Die Zeitungsausschnitte.
Wegen posttraumatischen Belastungsstörungen muss ich ab Freitag wieder eine Therapie beginnen.
LG

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grundsätzlich bist du erbberechtigt.

da gibts aber noch einige zusätzliche fragen: wann ist der adoptivvater verstorben? war er zum zeitpunkt des todes eigentümer des grundstückes? oder hat der bruder (der im grundbuch steht) das ganze schon früher bekommen (im grundbuch müsste ja auch irgendein datum stehen)? hatte der vater also zum zeitpunkt des todes überhaupt was zu vererben? eine frühere schenkung wäre (fristen beachten) unter umständen anfechtbar. waren schulden da (die könnte man nämlich auch miterben)? auch in richtung gefängnisaufenthalt (kostenbeteiligungen, gericht etc)? zahlt sich das ganze überhaupt aus (erbe vs. klagekostgen etc)?

wirklich kompetente auskunft kann dir natürlich nur ein experte (anwalt) geben!

alles gute!

cop