Nach Elterngeld Arbeitslos melden?

Hallo zusammen ich habe mal eine frage ich beziehe noch bis November Elterngeld und dann fällt es weg, meine Frage ist kann ich mich dann Arbeitslos melden und bekomme ich dann Arbeitslosengeld?? Vor der SS bin ich ganz normal arbeiten gegangen und jetzt ist der Vertrag ausgelaufen!! wÄRE LIEB WENN ICH EIN Paar Antworten bekommen würde!!
LG

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Soweit ich weiss bekommst du nur ALGI wenn die Kinderbertreuung gesichert ist und du dem Arbeitsmarkt für min. 15h/Woche zur Verfügung stehst.

Wenn nicht, dann müsstest du ALGII beantragen.

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ja kannst du aber du mußt den arbeitsmarkt zu verfühung stehen (so wie oben schon steht)

wenn du mit dem vater des kindes verheiratet bist dann wird das alles mit angerechnet beim alg II dann kann das sein das du vielleicht nicht bekommst....

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nein wir sind nicht verheiratet leben aber zusammen in einem Haushalt!!
LG

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HAllo

Dann wird es auch angerrechnet, da ihr zusammen wohnt. Er ist für euch zustädig.

BIanca

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Hallo,

1) ALG1:
- hast Du vor Geburt den Anspruch auf ALG1 erworben, sprich warst Du mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren vor Geburt sozialversicherungspflichtig angestellt?
- kannst Du für mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit plus Wegezeit eine gesicherte Kinderbetreuung nachweisen? Auch für Ferienzeiten, Schliesstage etc?
- bist Du überhaupt bereit, direkt wieder zu arbeiten? Denn mitunter wirst Du bei ALG1 von heute auf morgen auch zu Weiterbildungsmassnahmen geschickt.

Wenn das alles mit JA beantwortet werden kann, besteht Anspruch auf ALG1. Wichtig ist noch, dass Du Dich RECHTZEITIG arbeitsuchend meldest, also am besten gleich morgen.

2) ALG2: Falls kein ALG1 in Frage kommt, dann ist in erster Linie Dein Partner für Deinen und den Kindesunterhalt zuständig. Reicht das Familieneinkommen NICHT aus, könnt Ihr ergänzend ALG2 ODER Kinderzuschlag/Wohngeld beantragen. Hier kommt es dann aber auf das Einkommen an, jeweils.

3) In vier Bundesländern gibt es noch das Landeserziehungsgeld (Sachen, BadenWürttemberg, Bayern, Thüringen).

4) Sollte ALG2 nicht in Frage kommen, wegen der Einkommenshöhe, dann entweder Kosten reduzieren oder schnellstmöglich zumindest jobben, sprich notfalls nachts, abends, am WE...

LG
Mone

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Vielen Dank für die Info!!!
LG Sara