Elternzeit- wann muss man Arbeitgeber bescheid sagen?

Ihr Lieben,

ich frage im Auftrag einer Freundin. Hoffe Ihr könnt mir helfen.
Meine Freundin ist in der 11. Woche schwanger und ist sich im Moment noch nicht sicher, ob sie in elternzeit geht, oder ihr freund.... und wenn sie, dann wie lange?!
Bis wann muss sie ihrem Arbeitgeber Bescheid geben? Gibt es da eine Frist? Der Arbeitgeber muss ja auch ein bisschen planen können?!

Danke für Eure Antworten,

superlaus

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Du musst eine Woche nach der Geburt, deinen AG schriftlich informieren, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest.

Eine Bestätigung deines AG´s würde ich mir auf jeden Fall auch geben lassen.

Wichtig ist zu wissen:
Gibst du ein Jahr Elternzeit an und möchtest dann doch verlängern, so muss der AG zustimmen.

Gibst du 2 oder 3 Jahre Elternzeit an, kannst du diese auch verkürzen, falls es dir zuhause doch zu langweilig wird.

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Hallo

Der Verkürzung muss der Ag abet auch zustimmen. Sie hat keinen Anspruch auf Verkürzung

Bianca

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Hi,
das ist missverständlich oder auch falsch.

- wer ein Jahr Elternzeit beantragt hat kein Recht auf Zustimmung des AG (wenn das so gemeint war ist das Wort "müssen" in dem Zusammenhang missverständlich). Der AG DARF einer Verlängerung zustimmen, aber er muss es nicht.

- wer zwei Jahre Elternzeit beantragt hat hat ein Recht auf das dritte Jahr bei fristgerechter Beantragung. In dem Fall muss der AG zustimmen im Sinne von: er darf es nicht verweigern.

- wer zwei Jahre beantragt hat KEIN Recht auf Verkürzung. Auch da darf der AG zustimmen, er muss es aber nicht.

- wer drei Jahre beantragt hat hat lt. eigentlicher Regelung ebenfalls kein Recht auf Verkürzung. Es gibt aber wohl mittlerweile Gerichtsurteile, die es für Frauen als unzumutbar ansehen, drei Jahre im Voraus zu planen und ihnen daher ein Recht für Verkürzung von 3 auf 2 Jahre zugestehen. Aber ehe das höchstrichterlich festgelegt wurde (keine Ahnung, ob das schon so ist) wäre ich vorsichtig, mich darauf zu verlassen.

Grund für dieses ganze "müssen" und "dürfen" ist einfach: mit dem Erstantrag legt man sich für die nächsten zwei Jahre fest. Und der Arbeitgeber muss für diese zwei Jahre keiner Änderung zustimmen - er darf es aber, wenn er der Frau (oder dem Mann) entgegenkommt.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo --

Das hat Zeit bis kurz vor der Geburt - 7 Wochen vorher, um genau zu sein, denn da gibts eine Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber und Krankenkasse.

Falls der Papa das macht, hat er die gleiche Frist, - aber ich finde es fairer, wenn man dem AG so früh wie möglich bescheid gibt, denn der ist vermutlich dann aufgeschmissen, innerhalb 7 wochen einen Ersatz finden zu müssen.

lg
tanja

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Falsch!
Es hat Zeit bis kurz nach der Geburt!
7 Wochen vor Beginn und das ist erst nach der Geburt!

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Hi,

eine Frist gibt es nämlich 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, d.h. innerhalb 1 Woche nach der Geburt. Ich spreche allerdings nur vom schriftlichen Antrag.

Klar müsstest du dem AG mündlich mitteilen wie du dir das vorstellst, aber das ist keine Pflicht. Du kannst dich in der Woche nach der Geburt noch umentscheiden.

Ich kann dir die Bröschüre Elterngeld und Elternzeit

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste.html?suchtext=elternzeit&suchbereich=familie&suchformat=&suchsprache=

ans Herz legen, steht alles drin.

Wenn du noch mehr Fragen hast kannst dich gerne an mich wenden.

LG
Sanja

Ich habe erst jetzt gelesen, dass es um deine Freundin geht...

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Hallo,

Ausfürliche Infos findest du hier
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Servi...72.html

LG Karin