Hallo
Mein Vater ist im März gestorben und wir haben das Erbe ausgeschlagen.Nun hatte er einen Hund für die ja Hundesteuer gezahlt werden mußte.Ich habe es nicht gezahlt da a:Wir den Hund nicht haben und 2. ich das Erbe ausgeschlagen habe.
Was passiert nun weiter??
Ich könnte es bezahlen weil ich nicht möchte das mein Mann ärger bekommt,ér arbeitet auch bei der Stadt allerdings anderer Ort und ich möchte auch keine Zwangsvollsteckung.
Ich habe aber auch keine mahnung bekommen,kann aber sein das das in der zeit war wo ich in Reha war und mein Mann der meinung war das ich nicht zahlen muß,weil Erbe ausgeschlagen wurde.
Wie sieht es jetzt aus wenn ich zahle???
Habe ich dann das Erbe angetreten und muß alles andere auch zahlen???
Meine Geschwister zahlen eh nichts da die alle nichts haben.
danke Gruss Sandra(nicht auf Fehler achten bin voll aufgedreht)
erbe ausgeschlagen jetzt letzte zahlungsaufforderung hilfe
Teile der Stadtverwaltung schriftlich mit, dass du das Erbe ausgeschlagen hast und aus dem Grund die Hundesteuer nicht zahlen wirst. Entweder gleich den entsprechenden Nachweis über die Erbausschlagung mitschicken (wäre vielleicht besser) oder abwarten, bis man wieder an dich herantritt.
Hallo Sandra!
Du musst nicht zahlen. Bei einer Erbausschlagung bzw. wenn niemand das Erbe antritt wird vom Gericht ein Nachlassverwalter eingesetzt. Dieses kannst Du der Stadtverwaltung mitteilen.
Die andere Alternative wäre beim AG den Namen des Nachlassverwalters zu erfragen und diesem dann die Rechnung zu schicken.
L.G. Kapulli
Wenn alle das Erbe ausschlagen und nur Schulden da sind, gibts auch keinen Nachlassverwalter! Wären ja auch Kosten für die Staatakasse!
Ein Nachlassverwalter wird nicht automatisch eingesetzt.
Und schon gar nicht, wenn das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen wird.
Hallo Sandra,
wer hat denn jetzt den Hund?
Als unser Papa starb hatten wir auch das Erbe ausgeschlagen, er hatte einen und den hat dann seine LG genommen und somit hat sie ihn " geerbt" und kam für die Kosten auf.
LG
Hallo
Eine ehem.Kollegin hat den hund jetzt.Wurde auch angemeldet und die Stadt meine ich auch die Adresse von der Frau zu haben.
lg
Hallo
hab jetzt jetzt erst nochmal meinen Beitrag gelesen,meinte natrürlich das mein Papa auch einen Hund hatte.....
Wenn die Kollegin ihn jetzt hat,dann muß sie doch auch für die Kosten aufkommen.
Falls die Hundesteuer vor dem Tod deinen Vaters nicht bezahlt wurde,muß auch keiner von Euch aufkommen,weil ihr das Erbe ja ausgeschlagen habt und somit natürlich auch die Schulden.
ich würde der Stadtverwaltung mitteilen,dass der Hund jetzt bei der Kollegin ist und eine Kopie von dem Nachweis beifügen die ihr vom Amtsgericht bekommen habt als das Erbe ausgeschlagen wurde.
an deiner Stelle würde ich nichts zahlen
LG
Warum soll man etwas zahlen wozu man nicht verpflichtet ist?
Ist denn überhaupt eine Rechnung oder Gebührenbescheid an Euch ergangen?
Hallo
Direkt 4 Tage nach der Beerdigung,da hatten wir noch nicht mal ein schreiben vom Amtsgericht wegen dem Erbe.Mein Mann macht sich gleich schlau.Wir haben denen direkt über den neuen Hundehalter informiert.
lg
Hallo
Nachtrag:Nie eine Mahnung erhalten.Nur heute kam die letzte Zahlungsaufforderung.
lg