befristeter Arbeitsvertrag - wie viel Urlaubsanspruch?

Hallo,

ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 5 Wochen. Mein Urlaubsanspruch ist der gestzliche von 24 Werktagen pro Jahr.
Wenn ich mir das ausrechne erhalte ich ein Ergebnis von 2,3.
Habe ich also 2 oder 2,5 Tage Urlaubsanspruch? #kratz

Gruß Karin

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Es kann passieren das du gar keinen Urlaubsanspruch hast. Normalerweise hat man eine Wartezeit von 6 Monaten.
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__4.html

Darum bekommt man in der Probezeit (die ja bis zu 6 Monate dauern darf) keinen Urlaub.

Sprich mit deinem Arbeitgeber ob er dir aus Kulanz Urlaub gewährt und wieviel. Kann aber unter Umständen ziemlich schlecht ankommen bei hm. Und sieh es mal so. Es sind eh nur 5 Wochen. Da braucht man nun wirklich keinen Urlaub.

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Aber es gibt doch auch Teilurlaubsanspruch oder wie das heißt?
Und doch ich brauch frei ich habe ausgerechnet in der letzten Woche meinen dritten Ultraschall-Termin und den kann ich nicht verschieben. Na ja im Notfall muß ich auf MuschG § 16 zurückgreifen. Uralub würde ich nur als sauberer empfinden.

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Das erklärt es:

Zitat:
Wartezeit für neueingestellte Arbeitnehmer

Nach dem Gesetz erwirbt ein neu eingestellter Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Bis dahin darf er keinen Urlaub, auch nicht anteilig, nehmen. Kann er in dem Kalenderjahr seine Wartezeit nicht mehr erfüllen (z.B. der Arbeitnehmer wird zum 01.08. eingestellt, die Wartezeit läuft damit erst am 31.01. des Folgejahres ab), hat er nur Anspruch auf einen anteiligen Urlaub und zwar 1/12 für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat (in unserem Beispiel: 5/12 (August bis Dezember).
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html

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Hallo Karin,

ganz einfach. Du hast Anspruch auf 2 Tage.

Es zählt immer der volle Monat.

Wäre ja super wenn man keinen Anspruch in den ersten 6 Monaten hätte. Wo würden wir dann hinkommen.

Gruss
Aysecan

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Zitat:
Zitat:
Wartezeit für neueingestellte Arbeitnehmer

Nach dem Gesetz erwirbt ein neu eingestellter Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Bis dahin darf er keinen Urlaub, auch nicht anteilig, nehmen. Kann er in dem Kalenderjahr seine Wartezeit nicht mehr erfüllen (z.B. der Arbeitnehmer wird zum 01.08. eingestellt, die Wartezeit läuft damit erst am 31.01. des Folgejahres ab), hat er nur Anspruch auf einen anteiligen Urlaub und zwar 1/12 für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat (in unserem Beispiel: 5/12 (August bis Dezember).
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html

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???

also 2 Tage Urlaub oder wieso hast du das wieder zitiert??

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Danke für eure Antworten.
Ich werde also 2 Tage beantragen und dann mal sehen ob der Urlaub genehmigt wird oder nicht.

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Du hast mit Sicherheit mindestens 2 Tage.

Beantrage aber 3 Tage. Der Arbeitgeber kann es ja kürzen.

Du hast aber auf jedenfall einen Anspruch auf mindestens 2 Tage und nicht wie geschrieben erst nach 6 Monaten.

Wenn man keine Gesetztestexte versteht sollte man diese auch nicht zitieren.

Gruss Ayse

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Und ob es dir passt oder nicht. Der Arbeitgeber muss ihn nicht gewähren und das ist es was ich damit meinte und nichts anderes.

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Du hast den Urlaubsanspruch von 2 oder 2,5 Tagen.
Entweder wird er dir an deine 5 Wochen angehangen oder extra vergütet. Innerhalb der 5 Wochen darfst du ihn sicherlich nicht nehmen.

Gruß Sabine

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Das hängt von der Kulanz des Arbeitgebers ab.

Bei einer Beschäftigungszeit von nur 5 Wochen denke ich allerdings an eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Da sind Ausfallzeiten für Urlaub sicher nicht eingeplant.

Wahrscheinlicher ist, dass die Firma den Urlaub auszahlt.