Guten morgen alle zusammen.
Hatte letzte Woche mit meiner Vermittlerin am Telefon gesprochen, und da meinte sie ganz hart da ich zur Zeit mein Kind selbst betreuen muss wegen Ferien im Kindergarten stellt sie mir ersteinmal die Leistung ein da ich für diesen Zeitraum nicht vermittelbar bin.
Sowas hab ich ja noch nie erlebt.
Da wird man noch dafür bestraft, wenn der Kindergarten einmal im Jahr große Ferien macht und man auf sein Kind aufpassen muss.
Dafür habe ich keinerlei Verständnis.
Meinte ich zu ihr wie ich dann ihrer Meinung nach mein Kind verpflegen soll, wenn ich doch kein Geld bekomme...solle ich doch einmal bei der Arge anfragen ob die mir weiterhelfen....völlig unfreundlich
Arbeitslosengeld 1 aufgehoben
Das ist aber normal. Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sprich mind. 15 Stunden pro Woche musst du bei ALG I dem Arbeitsmarkt zu den üblichen Bedingungen zur Verfügung stehen.
Auf der Arbeit kannst du auch nicht hingehen und sagen ich komm jetzt nicht, weil mein Kind Ferien hat und zu Hause ist und ich es betreuen muss.
Entweder suchst du dir jemanden der dein Kind betreut oder du beantragst für die Zeit ergänzendes ALG II, sofern ihr unter eurem ALG II Bedarf liegt. Bearbeitungszeit fürs ALG II sind ca. 6 bis 8 Wochen, ggf. kann ein Vorschuss gegeben werden.
Es ist mir schon klar das man im Berufsleben seinen Urlaub einreichen muss...es ist nur nicht gerade einfach als Alleinerziehende eine Betreuung zu finden wenn man halt nur den Kindergarten hat.
Du hättest auch z. B. 3 Wochen Urlaub beantragen können bei deiner SB. Bis zu 3 Wochen im Jahr kann man welchen bekommen bei ALG I. Das muss man rechtzeitig machen und steht in der Zeit nichts an zwecks Maßnahmen etc. wird er auch in aller Regel genehmigt.
Hätte Dein Chef Dich weiterhin bezahlt, wenn Du einfach Zuhause bleibst mit der Begründung, Du müßtest schließlich Dein Kind betreuen?
Natürlich bekommst Du kein Geld, wenn Du nicht verfügbar bist und wie Du Dein Kind ernährst, ist nicht die Angelegenheit Deiner SB im Jobcenter.
Darüber sollten sich die Eltern Gedanken machen.
Gruß,
W
Mein chef ist froh bzw die chefin das sie leute rausschmeissen kann die ihr nicht passen
???
Hallo,
nun, ich wunder mich, wie Du es im Job handhaben willst, wenn Kindergartenferien sind, Schliesstage, etc pp...
Denn auch als AE hast Du keinen Rechtsanspruch auf Urlaub während Kindergarten- bzw Schulferien!!
Problem Kindergarten: in den MEISTEN Regionen werden Notbetreuungsplätze angeboten, sprich das Kind, dessen Eltern keinen Urlaub erhalten, kommt während der Kiga-Ferien in einen anderen Kiga. Hierzu Leitung ansprechen oder das Jugendamt.
Alternativ bau Dir dringend ein Netzwerk auf, mit anderen Kindergartenmamis, Nachbarn, Leihgrosseltern, wenn Du es so nicht organisiert bekommst.
Die Reaktion der SB mag für Dich hart sein, für unsereins verständlich, da ALG1 eine LohnERSATZleistung ist... sprich man hat bei Bezug von ALG1 wahrhaft ggf von jetzt auf gleich auch vermittelbar zu sein.
Sorry... aber entweder denk ich im Vorfeld mit und ruhe mich NICHT auf dem Status AE aus oder ich lebe mit den Sanktionen.
Denn, wenn eine Kinderbetreuung nicht gegeben ist, bist Du nicht vermittelbar... ist das das Problem der SB oder Deines? Du hast verpennt, einen rechtzeitigen Antrag auf "Urlaub" zu stellen, dafür kann die SB doch nix. So etwas wird selbst in Firmen i.d.R. schriftlich gemacht, damit es später eben nicht heisst, da wäre kein Urlaub angemeldet bzw genehmigt.
Wie willst Du es handhaben, wenn der Kindergarten wg einer ansteckenden Krankheit u.a. mal geschlossen werden muss, wenn gestreikt wird, wenn die nächsten Ferien anstehen, DU hoffentlich eine Arbeit bis dahin hast, der Chef aber aus betrieblichen Gründen Dir nicht zu Deinen Wunschterminen Urlauben geben mag/kann.
Willkommen in der Realität als Mama die arbeiten gehen will/muss/mag
Mone
die verarschst Du jetzt schön zurück:
Eine Freundin oder Deine Mutter schreiben Dir den Text:
Ich bestätige, dass ich jederzeit als Betreuungsperson einspringen werde während der Ferienzeiten, sollte xy eine Arbeit finden.
Wenn das passiert, dann kann der Betreuungsperson immer noch was "dazwischen" kommen aber dir kann das ALG1 nicht gestrichen werden!
Gruß
Manavgat
Hallo,
also unser Kindergarten MUSS Notbetreuung anbieten. Das machen sie aber nur für Kinder, deren Eltern auch Betreuung brauchen. Wer Arbeit bekommt oder arbeiten muss, kann sein Kind jederzeit bringen.
Erkundige dich nach dieser Regelung. Dann wäre es kein Problem während der Schließzeit in Arbeit vermittelt werden.
Gruß Marion
Es gibt keine Notgruppe im kindergarten. Einmal im Jahr ist der Kindergarten für 3 wochen komplett zu.
Kann ja nciht vorher wissen das mich mein AG rauswirft.
Zumal ich immer Urlaub gestellt habe in meiner berufstätigen laufbahn, wäre dann auch diesmal der fall gewesen aber pech wenn man gekündigt wird
"Zumal ich immer Urlaub gestellt habe in meiner berufstätigen laufbahn"
Nun, dann hättest du eben AUCH DIESMAL "Urlaub" (heißt beim ALG "Ortsabwesenheit") beantragt und gut wäre es gewesen.
Ich kann kein "bestraft, weil der Kindergarten Ferien hat" erkennen. Nur völlig korrektes Anwenden der Rechtslage.
woher weiß sie das eigentlich?
wenn ich alg1 bekommen würde, würde ich das nicht erzählen und wenn ich einen termin hätte oder ein vorstellungsgespräch würde ich mich um eine andere betreuung kümmern für den zeitraum.
hattest du einen termin den du nicht wahrgenommen hast deswegen oder so?
lg