Ich habe ein bisschen Existenzangst

Ich bin ungewollt schwanger geworden.
Wohne noch zuhause bei den Eltern.
Mein Betrieb eröffnete mir natürlich das ich nicht übernommen werden kann, außerdem habe ich bis zum auslaufen des Vertrages am 31.12.09 Beschäftigungsverbot.
So nun war ich beim A-Amt/Harz 4 Stelle wegen einer eigenen Wohung und Unterstützung fürs Baby.
Nun fragten die "Na was verdienen sie denn noch bis zum 31.12.09"
Ich sagte die Summe, da schaut mich die Dame an und sagt kühl "Oh da wissen wir nicht ob wir sie unterstützen werden"
Jetzt habe ich so Angst, ich kann von meiner gesagten Summe nie eine Wohnung finanzieren geschweige denn halten.
Außerdem bin ich offiziell am 31.12.09 arbeitslos und in Elternzeit.
Die Diakonie stellt sich da nicht so quer aber diese finanzieren ja auch keine Wohnung.

Weis jemand von euch ob ich trotz meines Verdienstes (das ist echt nicht hoch) auf etwas Unterstützung hoffen kann auch schon vor dem 31.12.09????

Es ist so schon nicht leicht und dann tun die dort so als würde ich 2 Millionen verdienen.
Die machen nur ihre Arbeit ich weis aber ich dachte die unterstützen einen bei einer Schwangerschaft??

Ich kann doch nicht bei meinen Eltern bleiben in 4 Quadratmeter Zimmer.

Danke für eure Antworten vielleicht kennt es ja jemand:-(

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hallo

das wird dir niemand ohne eine konkrete summe sagen können.

lg susanne

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HAllöchen

Was ist mit deinem Partner??

Kann der dich nicht unterstützen?

Bianca

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Butter bei die Fische ! Wieviel verdienst du? Brutto/Netto. Sonstige Einkünfte? Was ist mit dem Kindsvater?

LG H. #klee

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Doch doch er unterstützt mich er ist auch wunderbar für mich da. Nur ich möchte trotzdem erstmal ne eigene Wohung. *weis nicht ob ihr das verstehen könnt*
Okay also Netto rund 730€

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Hallo

Ab Mutterschutz ist der KV für dich unterhaltspflihtig, wenn sein Einkommen ausreichend ist.
Wenn das Kind da ist, dafür natürlich auch.


Bianca

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Willkommen im Paradies für Schwangere (in Deutschland).

Hier bekommt man Erstausstattung, es ist völlig egal von wem das Kind ist, der Staat zahlt Wohnung, Elterngeld und Kindergeld. Für besondere Wünsche kann man sogar noch besondere Anträge stellen.

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ich habe hier letztens erst gelesen: 900,- für erstausstattung!!!#schock#schock
bis ich soviel zusammen gespart habe, vergehen schon ein paar monate....oder ich mach was falsch:-p

so weit so gut. am besten du gehst zu einer beratungsstellen (caritas oder pro familia) und redest mit denen.

#klee alles gute

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Dann hätte ich gern nen Hamster!

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Ein Zimmer mit 4 m²? Ja nee, ist klar...

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Hallo,

hmm... mein Kinderzimmer bei meinen Eltern hatte nur 6,25 qm. Es war genau 250x250cm.

Da ging nicht viel rein.

Wir haben hier in unserer Wohnung 85qm-4 Zimmer.

Unser Schlafzimmer hier hat nur 9 qm. Muss ja nur das Bett und der PC-Bereich rein.
Dafür haben wir uns ein Zimmer eingerichtet wo nur Kleiderschränke und Regale drinnen sind.

Dafür haben die Kinder ein Kinderzimmer mit über 20qm.

Es kann also durchaus sein, dass die TE wirklich in einem kleinen Zimmer haust....

LG Mona

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Das hat bis jetzt gereicht und mit Bauch wird es unzumutbar???

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Ich verstehe nicht, warum Deiner erster Weg die ARGE ist und Du nur wegen der Schwangerschaft ne eigene Wohnung brauchst.
Noch kannst Du doch gut bei Deinen Eltern wohnen, die - neben dem Vater Deines Kindes- auch unterhaltspflichtig sind UND Du hast momentan das gleiche Einkommen wie bislang.

Mit Beginn des Mutterschutzes ist dann der KIndsvater Dir gegenüber unterhaltspflichtig und nach ET Dir und dem Kind. Wenn das und das Elterngeld weiterhin nicht zum Leben reicht, kannst du ja nochmals bei der ARGE anklopfen.

Gruß,

W

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Hallo,

der Reihe nach...

Du weisst erst seit gestern, dass Du schwanger bist oder?? Ansonsten kapier ich nicht, warum jetzt die Frage kommt, wie es weitergehen soll.

Noch bei den Eltern wohnend, 730 Euro netto Einkommen, ja klar... da kann man gar nix zurücklegen für die ersten Monate.. bzw kann davon selbstverständlich kein eigenes Leben erstmal aufbauen, bevor man eine Familie gründet.

Dann wegen Unterstützung... eigentlich wiederholen sich eh alle, aber da man entweder nicht sucht oder die Suche nicht versteht, hier explizit für Dich:

ALG2 ist eine Existenzsicherung für Menschen in Not...
Da man aber verpflichtet ist, alles zu tun, um den Bedarf so niedrig wie möglich zu halten, MUSST Du eh den Kindsvater auf Unterhalt ggf verklagen, insofern er nicht freiwillig für Dich und das Baby zahlt.

Siehe dazu Unterhaltsrecht, auffindbar via Google.

Und ja, er ist unterhaltspflichtig sofern er genug Einkommen verdient.. denn er ist der VATER des Babys.

Angenommen, er will nicht zahlen... nunja, dann besteht zwar die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu erhalten, maximal 6 Jahre bis zum Kindesalter von 12 Jahren. ABER werte Dame... jeder Cent Unterhaltsvorschuss häuft sich als Schuldenberg beim Kindsvater auf!
Ebenso darf die Arge einen Gerichtsbeschluss zur Festsetzung des vom KV zu leistenden Unterhaltes verlangen!

Ach, falls die glorreiche Idee aufkommen sollte, den Vater dann erstmal nicht als Vater anzugeben... tja, sollte dann Dir etwas passieren (was keiner hofft!), dann hat er als Vater kaum Chancen auf sein Baby... willst Du das??

Wenn Ihr eine Familie sein mögt, wie es ja wohl auch für das Kind sein sollte... dann zieht direkt zusammen.. denn wofür bitte erstmal nur für Dich und das Kind eine eigene Whg? Damit der Staat zahlt???

In der VK erwähnst Du, dass die Familien und Dein Freund Dich tatkräftig unterstützen.. da willst Du allen Ernstes unsereins rüberbringen, dass Du derzeit in einem 4-qm-Zimmer bei Deinen Eltern lebst??? 2x2 m?? Sorry... wer das glaubt, der wird selig..

Du hast BV, wohnst bei den Eltern... nunja... ein Kind braucht anfangs nix an Platz... also such Dir eine 1-Zimmer-Whg, die kannst Du dann mit Elterngeld, Kindergeld und Kindes- sowie Betreuungsunterhalt finanzieren.

Wer zusammen ein Baby in die Welt setzen kann, der kann auch ruhig zusammenziehen.. meine Meinung... dann würde ja eine 2-Zimmer-Whg das erste Jahr auch locker reichen...

Gruß

Mone