Guten Abend ihr Lieben,
habe aktuell einen Teilzeit Vertrag bei einer Firma in einer anderen Stadt. Durch einen glücklichen Zufall habe ich nun hier bei uns in der Stadt eine Zusage für einen Job bekommen. Aufgrund eines plötzlichen Krankheitsfalls soll ich dort so schnell wie möglich beginnen. Leider kann der Vertrag nicht sofort ausgestellt werden, da der Steuerberater grade im Urlaub ist. Damit ich trotzdem schnell wechseln kann, hat mir die Firma angeboten mir den Erhalt der Stelle schriftlich zu bescheinigen. In meiner alten Firma in der ich seit Ende meiner Elternzeit wieder tätig bin habe ich eine zweiwöchige Kündigungsfrist.
Meint ihr so eine Bescheinigung reicht???
Was sollte dadrin stehen??
Vielen Dank im Voraus.
LG Sahara
P.S. bitte entschuldigt mein wirres Schreiben - aber habe mein Sohn und ich haben beide eine dicke Erkältung...
Kündigen mit Zusage für neuen Vertrag
Eine 2wöchige Kündigungsfrist ist nicht annähernd gesetzeskonform, woher hast Du das?
Du brauchst diese Bescheinigung nicht, eine mündliche Zusage hat die gleiche Gültigkeit.
Andrea
Hallo Andrea,
habe bis zu meinem Mutterschutz auf Basis eines 2-Jahres Vertrags bei der Firma gearbeitet, und habe nun nach Ende der ELternzeit einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monten Probezeit bekommen. Laut meinem Vertrag gilt während dieser Probezeit eine beidseitige zweiwöchige Kündigungsfrist.
Oh je mir graut es schon davor zu kündigen.... ich meine bin ja grade mal vier Wochen wieder dort gewesen... die Einarbeitung war wohl für die Katz'.
Danke für deine ANtwort.
LG
Ich würde mir sehr wohl eine schriftliche Bescheinigung ausstellen lassen. Natürlich genügt auch eine mündliche Vereinbarung aber die müßtest Du im Zweifelsfall erstmal beweisen können....
LG
Ja, die Bescheinigung reicht bis zur Vertragsunterzeichnung aus.
Wie auch schon gesagt, der mündliche Vertrag gilt auch schon. SChriftlich ist natürlich sicherer.
Gruß
Hallo,
- Zusage über den Erhalt des Arbeitsplatztes SCHRIFTLICH geben lassen, mit Datum ab wann Du dort arbeitest, in welchem Umfang etc,
- den derzeitigen AG ggf um einen Aufhebungsvertrag bitten, sofern er mitmacht.
- die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt MINDESTENS vier Wochen.... oder bist Du erneut in Probezeit nach Elternzeit, da sind es zwei Wochen.
Gruß
Mone
"Zusage über den Erhalt des Arbeitsplatztes SCHRIFTLICH geben lassen, mit Datum ab wann Du dort arbeitest, in welchem Umfang etc, "
Wie sollte denn die Zusage des Erhalts des Arbeitsplatzes konkret aussehen?
Dass man den Arbietsplatz ohne Probezeit bekommt (wobei man ohne Einigung auf eine Probezeit ohnehin keine hat)?
Dass man sofort Kündigungschutz hat?
Ohne diese "Zusagen" ist die Zusage des Erhalts des Arbeitsplatzes doch ohnehin nicht viel Wert, da man nach Erhalt des Arbeitsplatzes gleich wieder (mit Kündigungsfrist) kündigen kann.