Zeitarbeit und bei Entleiher bewerben????

Guten morgen zuasammen

Ich hab mal wieder eine Frage, wer kann den helfen?

Also mein Mann ist bei einer Zeitarbeit und wurde jetzt wieder ein Monat befristet, nun dachten wir ob er sich nicht bei der Firma bewirbt wo er auch Entliehen ist sich zu bewerben.

Und kann man das wo nachlesen, ob die sin Ordnung ist.

GRuß

Danke für Antworten

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Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel steht, die das ausschließt, kann sich dein Mann auch beim Entleiher bewerben. Du musst den Arbeitsvertrag lesen.

Falls im Arbeitsvertrage eine Klausel steht, die das Bewerben verbietet, solltet ihr einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Wenn man einen Anwalt einschaltet, geht fast alles ;-)

Viele Grüße
Marion

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Danke für deine Antwort.

Also im Vertrag hab ich nix gefunden nur auf einen Merkblatt stand dieser Satz.

Der Verleiher darf ihnen nicht untersagen nach Beendigung ihres Leiharbeitsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis mit den Entleiher einzugehen.

sonst nix.

GRuß

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Vielleicht muß ich noch dazu sagen das er nur bis ENde September da befristet beschäftigt ist.


Gruß

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Oft steht auch im Vertrag des Entleihers mit der Zeitarbeitsfirma, dass sie eine Ablöse zu zahlen haben, wenn sie den Zeitarbeiter innerhalb von 3 oder 6 Monaten nach Beendigung des Vertrages einstellen, und die nicht zu knapp!
Denke wenn sich der Entleiher weigert diese zu zahlern, wird er dir dies Versagen wollen! Deshalb das Merkblatt! Bewerben würde ich mich auf jeden Fall!

LG

Susanne

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Er kann sich bewerben wo er will. Es ist nicht zulässig das per Arbeitsvertrag auszuschließen.

Aber: die Entleihfirmen haben meist eine Klausel, dass sie dann eine Art "Vermittlungsgebühr/Auslöse" zahlen müssen. Dann ist das unattraktiv und er kriegt den Job nicht.

Gruß

manavgat