Kündigungsfrist Tagesmutter

Hallo,

wir haben eine Tagesmutter, mit der wir aber nicht zufrieden sind.Nun möchten wir den Vertrag kündigen.
Die Zeile, in der die Kündigunsfrist stehen müsste, ist allerdings frei gelassen.
Welche Frist gilt dann?


Gruß Karina

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also wenn da nix steht würd ich einfach mit sofortiger wirkung kündigen.

anfechten kann se ja nix, wenn se nix reingeschrieben hat ;-)

lg

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Aufgrund des Begriffs Zeile ist wohl ein schriftlicher Vertrag geschlossen worden. Ich gehe ohne weitere Anhaltspunkte von dem Vorliegen eines Arbeitsvertrages aus.

Unklar ist, ob eine Probezeit vereinbart war, ferner ob diese bereits abgelaufen ist.

Generell wäre eine Kündigung mit vier Wochen Frist zum 15. bzw zum Ende des Monats zulässig.

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Hallo,

von einer Probezeit steht nichts im Vertrag und es ist ein "Betreuungsvertrag für die Kidnertagespflege"
Sind es dann auch 4 Wochen?

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Du kannst auf jeden Fall noch zum Monatsende kündigen.

Die Kündigung muss aber bis morgen (24.00 h) entweder persönlich übergeben werden oder bis morgen ca. 16.00 h im Briefkasten der Tagesmutter sein. Per Post ist dies aller Wahrscheinlichkiet nicht mit der notwendigen Sicherheit zu bwerkstelligen.

Aus Beweiszwecken sollte man den Zugang der Kündigung nachweisen können (Zeuge, schriftliche Bestätigung des Erhalts etc.).


Kündigungsvorschlag:

Sehr geehrte Frau X,

hiermit kündige ich (wir?) den Betreuungsvertrag für die Kindertagespflege für unser Kind Y fristgemäß zum 30.09.2009 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

Datum und Unterschrfit

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Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag und es gilt das allgemeine Arbeitsrecht. Probezeit: 2 Wochen, ansonsten 4 Wochen zum Monatsende (glaube ich, notfalls noch mal nachlesen).

Nicht richtig ist auf jeden Fall, dass man dann fristlos kündigen könnte. Das geht nur mit wichtigem Grund, z. B. Tagesmutter schlägt/vernachlässigt Kind oder hat die Eltern beleidigt/bedroht oder so was.

Was sind schon 4 Wochen? Dann zahlt man halt und bringt das Kind nicht mehr.

Gruß

Manavgat

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Es gibt keine gesetzliche Probezeit. Eine Probezeit gibt es nur, wenn diese vereinbart wird.