Hallo!
Mein Mann würde gerne zwei Monate Elternzeit nehmen. Dann bekomme ich doch mein Elterngeld zwei Monate länger und er darf höchstens 30 St arbeiten. Wird es dann mit dem Elterngeld auch verrechnet. Bin ich dann in diesen Monaten auch daheim und kann er diese dann nehmen, wann er will, oder zu bestimmten Zeit? Wäre echt schön, wenn es klappen würde.
Danke für die Antworten
2 Monate Elternzeit für den stolzen Papa, wer kennt sich aus?
Hallo,
meine Mann hat seine 2 Monate im Anschluß an meine Elternzeit genommen. Dein Mann kann aber auch gleichzeitig mit Dir nehmen und bekommt dann entweder Elterngeld oder wenn er bis 30 Stunden arbeitet reduziertes Gehalt sowie den Gehaltsverlust (nur 67%davon )als Elterngeld. Wenn Ihr gleichzeitig nehmt, bekommst Du natürlich Dein EG auch.
LG, Anja
Hallo!
DU hast Ansprcubh auf 12 monate inkl. MuSchuGeld...dein mann bekomtm 2 Monate zusätzlich, die könnt ihr nacheinander oder gleichzeitig legen...
Er bekommt 68% des Verdienstausfalls bis maximal 1800EUR (bereinigstes netto) ersetzt, wenn er 30 Stunden arbeitet, bekommt er 68% der Differenz zum Normalverdienst erstattet.
Anmelden müsst ihr das spätestens 7 Wochen vor Antritt(bzw. vor errechnetem ET und dann schreiben ab geburt).
lg
melanie
wie kommst du auf 68%? 67% bzw. bei Geringverdienern bis 100% des bereinigten Nettos.
Hallo,
Klasse, genau diese Frage wollte ich auch grad stellen.
Ich hoffe, du hast nichts dagegen, wenn ich mich hier einklinke und nochmal genauer nachfrage (sonst müsste ich nochmal nen extra Thread zum selben Thema aufmachen...):
Wenn mein Mann 3 Monate nimmt und ich gleichzeitig in Elternzeit bin, hab ich ja wahrscheinlich einen Monat weniger EG.
Von meinen 3 Jahren Elternzeit wird mir dann aber nix weggenommen, oder?
Kann man einen bereits erhaltenen EG-Bescheid noch ändern?
Ich hab den Bescheid nämlich letzte Woche bekommen mit den 12 Monaten für mich, ohne Vatermonate.
Gestern fiel dem AG meines Mannes dann plötzlich ein, dass er doch Elternzeit nehmen könnte, nämlich Juni/Juli/August 2010.
Geht das jetzt überhaupt noch?
lg dimi
Ja, der Bescheid kann seit 1.1.09 einmalig geändert werden ohne Grund.
Elterngeldmonate sind aber keine Kalendermonate! Sprich ist das Kind am 15. z.B. geboren, dann ist Elternzeit vom 15. Juni bis 14. August zu nehmen und es gibt Geld für 2 Monate!
Hallo,
danke!
Der Zwerg ist am 30.6. geboren - von daher entspricht es den Kalendermonaten...
lg dimi
Hi,
er kann die Elternzeit sowohl gleichzeitg mit Dir als auch wann anders nehmen.
Sinnvoller in meinen Augen ist, es die Elternzeit getrennt zu nehmen, da der Partner allein bestimmt mehr in die Kindererziehung reinkommt, als wenn Mutti immer hinter ihm steht und sagt was zu tun ist
Mein Mann hat im Anschluss an meinen Mutterschutz 12 Monate genommen, sodass wir dann 14 Monate insgesamt hatten.
LG, Nele