wie komme ich an meine lohnabrechnungen????

hallo!

ich bin in der 36.ssw und möchte gerne alle anträge schon mal fertig machen, damit ich die nach geburt gleich losschicken kann.

jetzt brauch ich für das elterngeld natürlich meine lohnabrechnungen.

hab von august 08 - oktober 08 bei AG 1 gearbeitet und brauch von dem nochmal meine lohnabrechnungen, weil wir im sept 08 umgezogen sind und dieser eine ordner verschwunden ist.

kann der mir die nochmal zuschicken?

auf ne email von mir ist nämlich nicht reagiert worden.

jetzt würde ich heute ein einschreiben mit rückschein schicken, in dem ich ne frist setze.

das würde aber nix nützen, wenn die mir keine lohnabrechnungen in irgendeiner art mehr geben können...

lg

1

Der AG ist verpflichtet Dir eine Lohnabrechnung auszuhändigen. Aber er ist nicht verpflichtet, Dir bei eigenem Verlust ein Duplikat auszuhändigen.

Da kannst Du so viele Fristen setzen, wie Du willst.

Warum gehst Du da nicht persönlich vorbei und bittest höflich, Dir Kopien auszuhändigen?! Zur Not musst Du den Dienst halt bezahlen.

Alles Gute, Janette

3

ich hab da ja schon angerufen, da hieß es immer, die sachbearbeiterin ist nicht da. ich ruf aber nicht jeden tag da an.

ich habs total höflich versucht und nix war. wenn die triene aber nie da ist, fahr ich da auch net extra vorbei...

ich hab auch gleich von anfang an gesagt, die sollen sagen, was es kostet und ich zahl das sofort!

aber ne, kam bis jetzt garnix. ich brauch die abrechnungen halt...

ich hab einzig und allein die möglichkeit noch, wenn die nix von sich aus machen, dass ich beim arbeitsamt anrufe und mir die liste mit den gehältern von dem AG geben lasse, die ich im november eingereicht hab, weil ich da arbeitslos war. dazu muss ich aber erstmal die von der elterngeldstelle erreichen, ob das auch geht als abrechnung....und ob das arbeitsamt die unterlagen noch hat, steht in den sternen....

lg

2

Nimm die AG-Bescheinigung die einige Bundesländer dabei haben fürs Einkommen und lass die ausfüllen, denn dazu ist er verpflichtet die auszufüllen ;)

4

und die liegen dem antrag bei?

klasse, dann werd ich das mal holen und dem schicken.

da kann ich ja dann ne frist setzen, oder?der AG zickt sich nämlich bissl an, ich bleib zwar immer freundlich, aber wenns um mein geld geht versteh ich kein spaß mehr...

ich hoffe, bayern hat sowas....wenn net frag ich die vom amt einfach, ob ich trotzdem sowas haben kann...

lg

5

Nö, Bayern hats nicht, aber das ist ja nicht wichtig ;)
Versuchs z.B. einfach mit dem aus Hamburg ;)

http://www.elterngeld.net/hamburg/Verdienstbescheinigung.pdf

Wo du dein Elterngeld weshalb beantragst geht ja den Ex-AG nichts an!

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Er KANN das tun, MUSS es aber NICHT.
Von daher hätte ich dort persönlich telefonisch nett nachgefragt und darum gebeten, Dir Duplikate auszustellen. Ne Fristsetzung würde ich mir tunlichst verkneifen, denn immerhin war es ja Dein Fehler und Du willst etwas von ihm!

Gruß,

W

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ich habs oben schon mal geschrieben, ich hab zig mal da angerufen, aber die zuständige sachbearbeiterin ist angeblich nicht da, in der pause oder sonstwie beschäftigt.

ich muss net grad füsse lecken deswegen. dann sollen sie halt nein sagen und gut ist.

aber ich werds jetzt über die verdienstabrechnung machen.

lg

12

Nicht "Füße lecken" aber ne Fristsetzung ist schon frech, wenn Du etwas von anderen willst.

Ich denke, mit der Bescheinigung wirst Du genau so viel Erfolg haben.

Gruß,

W

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Hallo,

Du bist jetzt in der 36. SSW. Im Normalfall dauert eine Schwangerschaft 40 Wochen.

Da wären wir dann bei Ende September...

Du brauchst die Abrechnung für August 2008??

Warum?

Beim Elterngeld werden doch nur die 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt...


Ich kann mich irren aber so verstehe ich das alles...

Alternativ kannst Du es noch mit den Kontoauszügen probieren.

LG Mona

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die von der elterngeldstelle meinte, ab august 2008. wie auch immer, ich bräuchte wenigstens die von september und oktober 08, die kontoauszüge nutzen nix, weil das bruttoendgeld gebraucht wird.

zudem wird in 2,5 wochen ein KS gemacht, also noch im september!

also hab ich keine 5 wochen mehr, sondern 2,5 und ich will das alles vorher fertig haben, damit ich nur noch die urkunde einfügen muss und abschicken kann.

lg

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Ich denke, du hast nicht berücksichtigt, dass die letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz zählen und der hat ja schon im August begonnen und somit zählt August 2008 bis Juli 2009.

Hat schon alles seine Richtigkeit, was sie braucht!