Erbschaft und Beerdigungskosten

Hallo, wie man unten sieht war ich bei meinen Schwiegereltern (ich bereue es danach eigentlich immer wieder)!

Nun, da es meinem Schwiegevater (77) gesundheitlich nicht gut geht kam ER irgendwie auf das Thema Tod und Beerdigung zu sprechen! Da ich bei einem Steinmetz arbeite hatte ich ihnen vor langer Zeit einen Grabmalkatalog mitgebracht! (Damals gings um das Grab der Tante und Abdeckplatten!)
Den holte er raus und sie zeigten so was ihnen gefällt! (Sind die Arbeiten von meinem Chef!)
Sie suchten natürlich das teuerste aus und fragten nach den Kosten! Ich sagte, dass dies mit dem Material usw. (wollten auch Abdeckplatten mit einem komplizierten Schnitt) so 10.000€ kosten würde! Meine SchwiMu meinte aber das sie das nicht zahlen könnten! Da meinte mein Schwiegervater knallhart: Wozu er denn 5 Kinder hätte!
Wollte jetzt nicht zu weit gehen, aber ich sagte ihm, dass wir nicht viel Geld haben und außerdem zwei Kinder und das wir keine 2.000 € + natürlich die weiteren anfallenden Kosten durch 5 hätten. Außerdem machten wir ihm vorsichtig klar, dass mein Mann sein Erbe nicht annehmen würde! (Mein Schwiegervater ist über alle Maßen verschuldet!)

Da meinte er, dass mein Mann erbberechtigt sei, würde reichen! Stimmt das?

Z. Z. bekommen wir ergänzend ALG II, dies wird sich ab Oktober ändern, da mein Mann eine neue Stelle hat! Nun wird es aber leider kein riesen Gehalt, sondern noch so, dass wir wahrscheinlich noch Anspruch auf Wohngeld und evtl. Kinderzuschlag! Wird da keine Rücksicht drauf genommen?

Meine Schwägerin war auch etwas besorgt! Sie ist in Elternzeit. Ihr Mann verdient aber so 2500 €! Sie haben ein Kind! Müsste sie zahlen obwohl sie nichts verdient?

Die Zwillinge (25) verdienen jeder so ca. 1200 € müssten die bezahlen?

Außerdem meinte er jeder müsste dann auch noch meine Schwiegermutter unterstützen da sie dann nur Witwenrente bekommt und dies kaum die Kosten deckt! ISt dies so?

Mein Schwiegervater bekommt BU-Rente und normale Rente! Würde meine Schwiemu auch von der BU-Rente 60%(?) bekommen?

Wer muss für meine Schwiegermutter zahlen? Sie ist 51, hat 5 Kinder, 4 aus dem Haus! Sie hat in ihrem Leben 2 Jahre lang gearbeitet!

Bitte gebt mir eure Auskünfte! Ich sehe uns schon am Hungertuch nagen, da wir für die Beerdigung meines SchwieVa und den Unterhalt von meiner SchwieMu aufkommen müssen!

ISt das Ersparte meiner Kinder in Gefahr? Der Große hat 1300 und der Kleine 300?


LG

Susanne

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:-)Hallo,

glaube mal gehört zu haben, dass die Beerdigungskosten von den Kindern getragen werden müssen, auch wenn diese das Erbe nicht antreten.

LG



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Ach so! Eine falsche Info habe ich gegeben! Er hat eigentlich 8 Kinder! 3 sind aus einer vorherigen Ehe, aber die wollen nichts mit ihm zu tun haben! Werden die auch aufgefordert zu zahlen? Wenn ja, von wem? Wir kennen sie nicht!

Apropo, von wem wird man aufgefordert zu zahlen?
Und wird irgendwie geschaut, ob sich das die Betroffenen leisten können?
LG

Susanne

3

Zahlen müssen nur die, die auch tatsächlich können! Für das Können, gibt es Berechnungsgrenzen, die ich selbst aber nicht im Detail kenne.

Deine Schwiegermutter bekommt im Falle des Ablebens Deines Schwiegervaters eine Witwenrente!

Was meinst Du mit der BU-Rente? Eine private BU oder von der Berufsgenossenschaft?

Deine Schwiegermutter MUSS niemand unterstützen. Solange sie nicht zum Staat rennt und die Hand aufhält.

Die Witwenrente reicht nicht zum Leben und nicht zum Sterben. Das stimmt. Meine Mutter ist in selber Lage!

Sie geht aber zusätzlich 400 € arbeiten. Würde sie dieses nicht tun und würde in ALG II rutschen, hätte es passieren können, dass der Staat von mir einen Teil zurück geholt hätte. Ich habe zu viel verdient. Ich habe sie freiwillig finanziell unterstützt. Um dieses ganze Prozedere zu umgehen.

Zahlen müsste dann jeder, bei dem was zu holen wäre. Wie gesagt, es gibt Grenzen, die ich aber nicht kenne.

Zu der Höhe der Beerdigungskosten... Er kann natürlich keinen Grabstein für 10.000 € verlangen. Im Prinzip müsste jeder nach seinem Versterben sagen, er kann die Beerdigung nicht bezahlen. Dann gibt es nur ne Standardbestattung. Das Geld würde sich der Staat in dem Falle aber zu Anteilen von den Zahlungsfähigen wieder holen....

Alles Gute!

Janette

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KLar müssen alle Kidner und die Witwe zahlen, aber was, das entscheidet doch dann mehr oder weniger ihr. Er kann sich zwar was wünschen, aber tragen müßt ihr mit Sicherheit nur die "normalen" Kosten. Und wer dann mehr in Auftrag gibt, der zahlt halt auch ;)

Ob Erbe angetreten wird, ob man was damit zu tun haben will usw. interessiert nicht!

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Hallo,

wenn er tot ist, ist es ihm egal ob ihr ihm eine Granitplatte aufs Grab legt oder Stiefmütterchen drauf setzt. Ihr könnt ihn auch anonym bestatten. Dagegen könnte er dann auch nichts mehr tun.

Mach dir keine Sorgen um ungelegte #ei

LG Marion

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Hallo Susanne,
also die Beerdigungskosten müssen schon die Kinder zahlen, aber wer nichts hat, da kann auch nichts geholt werden. Beerdigungskosten können übrigens von der Steuer abgesetzt werden. Erbe ausschlagen kann dein Mann, wenn er weiß, dass er nur Schulden erben würde. Aber das sind so viele rechtliche Fragen, die sicherlich nur ein Rechtsanwalt fachgerecht klären kann.

Ist ne schwierige Situation bei dir!

Ich drücke euch die Daumen, dass dann, wenn es mal so weit ist - alles glatt läuft.

Meine SchwieMu ist auch erst verstorben und obwohl noch nichts eröffnet ist vom Nachlassgericht, zickt schon die erste Schwester von meinem Mann rum.

Ist alles sehr unschön!

lg
Bianca

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Ich verstehe so einige Antworten nicht.

ERSTMAL ist doch die Witwe für die Beerdigungskosten zuständig.

Sollten die Kinder nach dem Tod des Vaters nur den Pflichtteil bekommen, müssen sie nichts ausschlagen, ein Pflichtteil muss beantrgt werden.

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Ihr schlagt das Erbe aus. Die beiden bekommen einen Pappsarg (gibt es), ein Holzkreuz und eine Mindestbeerdigung. (Vielleicht gibt es da einen Katalog, den Du ihnen geben könntest?) Diese Kosten müssen die Angehörigen tragen, wenn sie leistungsfähig sind. Das ist bei einem ALG2 Empfänger, einem Studenten usw. nicht der Fall.

Gruß

Manavgat

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Das wäre ja noch schöner wenn man sich vor dem Tod aussuchen könnte was man will und die Familie muss zahlen.
Bestattet werden muss jeder, die Kosten sind auch von der Witwe zu tragen oder halt von den Kindern.
Aber niemand muss einen Grabstein finanzieren.
Und schon gar nicht so einen übertrieben teuren.

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Hallo,

ich weiß nicht, in wieweit man seine Beerdigung im Voraus planen und bestimmen kann, aber als meine Schwiegermutter vor fast 10 Jahren verstorben ist, wurde sofort von meinem Schwiegervater seine eigene Beerdigung besprochen, geplant und in Auftrag gegeben. Ich gehe sogar davon aus, dass diese schon bezahlt wurde.
Nur das mit dem Grabstein (meine Schwiegermutter "durfte" bisher keinen Stein haben), dass steht noch aus, da werden meine Mann und seine Schwester sich wohl einigen müssen bzw. es wird derjenige bestimmen, der den Grabbrief "erbt".
Ansonsten kann es jeder im Testment bestimmen und bei Antritt des Erbes muß sich der Erbe auch daran halten oder das Erbe ausschlagen.

LG