Hallo zusammenen. Ich bin Selbstständig und Privat Krankenversichert.Welche unterstützung bekomme ich ,im fall einer Schwangerschaft? Mutterschutz? Elterngeld?Vielen Lieben Dank.
selbstständig und schwanger
Guten Morgen
Mutterschutz steht jeder Schwangeren zu 6 wochen vor de Enbindung und 8 Wochen nach.
Privatversicherte bekommen eine einmalige Zahlung von 210 Euro aber da würd ich mich nochmal bei der KK erkundigen
Elternzeit bezieht sich auf dein Einkommen 68% des Gehaltes.
Lg
Deine Antwort ist nicht ganz richtig. Mutterschutz steht nur schwangeren Arbeitnehmerinnen zu, die sich in einem nichtselbstständigen Arbeitsverhältnis befinden.
Selbstständige Schwangere haben KEINEN Anspruch auf Mutterschutz im Sinne des Mutterschutzgesetzes.
Es steht ihr, als ihr eigener Chef, aber natürlich selber frei, sich für diese Zeit frei zu halten.
Privat Krankenversicherte erhalten erst mal gar kein Mutterschaftsgeld. Sie kann aber "Mutterschaftsgeld" von der KK erhalten, wenn sie dies in ihrem Vertrag mit rein genommen hat. Sie erhält dann für die Zeit des "Mutterschutzes" kein Mutterschutzgeld, sondern Krankengeld.
Wenn sie das allerdings nicht extra in ihrer Police drin hat, dann geht sie leer aus.
Elterngeld bekommt man auch als selbstständige Schwangere. Dazu musst du eine Gewinn/Verlustrechnung vorlegen. Das bezieht sich dann auvh 68% des Reingewinnes, mindestens jedoch 300 Euro.
Während dieser Zeit kannst du zwar bis zu 30 Stunden pro Woche deiner Selbstständigkeit weiter nachgehen. Allerdings wird Einkommen (Gewinn) aus dieser Zeit beim Elterngeld angerechnet. Zudem ist es schwierig zu belegen, dass du nur 30 Stundne arbeitest, und nicht mehr. Von daher wird empfohlen, für diese Zeit des Elterngeldbezuges das Gewerbe stillzulegen, oder eine Aushilfe einzustellen.
Falsch.
Mutterschutz steht jeder schwangern Arbeitnehmerin zu.
Selbständige Schwangere haben keinen Mutterschutz.
Fakt ist: Ich bin selbständig und habe am 7. Dezember 2006 eine Tochter zur Welt gebracht. Ich habe bis 6. Dezember um 18 Uhr gearbeitet - dann platzte die Fruchtblase.
Ich bin am 31. Dezember 2006 wieder arbeiten gegangen, weil ich nicht mal wusste, wie ich meine Krankenversicherungsbeiträge hätte bezahlen sollen.
hallo,
mutterschutz kannst du nehmen..... wenn du es dir leisten kannst.
elterngeld der 67% deines durchschnittlichen einkommens.... ist aber ziemlich kompliziert. weiß das, weil das grad auch bei meiner schwester thema war/ist.
sie hat dazu ihren steuerberater hinzugezogen...
evtl. bekommst du die einmalzahlung deiner kk. das mußt du bei dieser erfragen.
ansonsten bekommst du noch unterstützung vom vater des kindes.
gruß alex
Selbstständige Frauen sind beim Elterngeld die angearschten.
Warum?
Es berechnet sich danach, ob Du während der Elternzeit weniger Einkommen hast als vorher.
Beispiel: Lieschen Müller macht sich 2008 selbstständig, sie arbeitet viel! um den Laden ins Laufen zu bringen, durch die hohen Kosten zu Beginn und der Anlaufzeit hat sie 2008 keine hohen Einkünfte. 2009 wird sie schwanger und bekommt im September 2009 ihr Kind, sie arbeitet nur noch halbtags und erzielt jetzt mehr Einkommen. Leider erhält sie nur den Sockelbetrag, weil ja kein erkennbarer Verlust zu verzeichnen ist, obwohl das Einkommen bei Vollzeit erheblich höher wäre.
Was also tun, sprach Zeus? Es kommt vor, dass dann der KV das Unternehmen übernimmt und die KM als 401-Eurokraft einstellt .... Dann ist auch die Krankenversicherung abgedeckt. Für die Zusatzarbeit wird eine Minijobberin beschäftigt.
Gruß
Manavgat
hallo Manavgat
es ist immer schön deine Beiträge zu lesen.
liebe Grüße
Petra
schönen Sonntag
Manavgat