Keinen Urlaubstag für die eigene Hochzeit???

Hallo!
Die Steuerberaterin unserer Firma hat mir meinen Urlaubtag für meine eigene Hochzeit wieder gestrichen! Hochzeit war schon und alle, also mein Mann, meine Geschwister und meine Eltern haben einen Sonderurlaubstag bekommen. Warum ich nicht?
Bin mir sicher, dass mir ein Urlaubtag zusteht.
Wo kann ich da nachgucken und der Steuerberaterin was schwarz auf weiß vorlegen?
Oder täusche ich mich doch???

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Hallo,

wie gestrichen? Rede doch mal mit Deinem Arbeitgeber!

Ist es eine externe Steuerberaterin, die Eure Löhne macht?

Normalerweise ist so etwas tariflich geregelt.

LG, Anja

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wie geht das denn?

also ich habe auch keinen sonderurlaubstag bekommen. musste mir normal urlaub nehmen. aber dass dir was nachträglich gestrichen wird??? hab ich noch nie gehört.
informier dich doch mal über google - arbeitsrecht!
vielleicht findest du was.

ich würde aber auch mal mit deinem chef reden!

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Hallo #blume

je nach Tarif kann es sein, daß Dir tatsächlich kein Tag Sonderurlaub zustand. In viele Tarifverträgen gibts das nicht mehr.

Aber einen richtigen Urlaubstag kann Sie Dir nicht streichen. Aber ich glaube, Du meinst einen Sonderurlaubstag.

#liebdrueck
Sanne #sonne

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Ja ich meine einen Sonderurlaubstag. Frei hatte ich ja schon, aber jetzt geht der Tag von meinem Urlaubskonto ab. Ich Ärgere mich nur so, weil es mir zugesichert wurde und selbst meine Geschwister einen Sonderurlaubstag hatten.

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Arbeiten Deine Geschwister mit gleichem Vertrag beim gleichen Arbeitgeber?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Ob Du Anspruch hast, kannst Du Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag entnehmen.

LG

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Wie kann sie denn rückwirkend Urlaub "streichen"?

Sprichst Du von Sonderurlaub oder normalem Urlaub?

Gruß,

W

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Hallo

REchtlich hast du keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Kommt immer auf deinen Vertrag an. Wenn das da nicht geregelt ist, musst du einen normalen Tag Urlaub dafür opfern

BIanca

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Das kommt auf den Tarifvertrag an.

Ich habe für meine Hochzeit auch keinen Sonderurlaub bekommen sondern musste "normalen" Urlaub beantragen.

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Falls es sich bei der Auskunft um einen Irrtum handelt, dann hilft Dir das leider nicht.
Vielleicht war die Auskunft einfach zu optimistisch und gut gemeint.
Im Zusammenhang mit der Freistellung bei Eheschliessung gibt es leider immer wieder Missverständnisse.
Ich kann Dir nur exemplarisch beisteuern das es nach BAT 2 Tage Freistellung gab.
Dies wurde durch den 73. ÄndTV zum 01.07.1996 komplett gestrichen.

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Habe im Internet nachgeforscht und auch unterschiedliche Dinge gelesen. Mal steht Sonderurlaub zu und mal nicht. Habe eben mit meinem Chef noch Mal gesprochen und er hat mir dann nach einigem Hin und Her den Sonderurlaub doch gegeben.

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Entscheidend ist nicht was Du im Internet findest.
Er "steht mal zu und mal nicht" ist etwas irreführend.
Ob er "zusteht" ist keine Ermessensentscheidung.
Anspruchsgrundlage ist in dieser Reihenfolge:
- Gesetz (hier findest Du nichts)
- Tarifvertrag, wenn Ihr tarifgebunden seid.
Hier lässt sich ohne nähere Angaben nichts finden.
Exemplarisch habe ich Dir gesagt das generell für alle MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst keine Anspruchsgrundlage besteht (TVöD oder BAT).
- Sollte keine tarifliche Grundlage bestehen kann einzelvertraglich eine Möglichkeit, dies scheint sehr unwahrscheinlich.

Ansonsten kann der Arbeitgeber immer eine Freistellung gestatten, dies hat aber nichts mit "zustehen" zu tun.