ist das zulässig? minijob

Hallo

bei der arbeitsagentur steht eine stellenanzeige drin das eine reinigungskraft auf minijob basis gesucht hat für einen "Döner Laden"

nun hat der Inhaber vom "Döner Laden" meinen Mann angesprochen ob ich das machen möchte #schock
wohl weil wir da manchmal Döner holen und weil er mich immer bei ner anderen Reinigungsfirma arbeiten sieht (arbeite gegenüber vom Döner Imbiss in einer Bankfiliale)

nun gut, habs mir mal angehört was er genau sucht.

er sucht täglich jemanden (mo - so) der abends von 21-23.30 dort putzt (die küche, das kleine restaurant was dran ist usw)
hab mir alles angeschaut und man bräuchte auch so lange.
auf meine Fragen wie es ist mit einem tag frei und dem geld gabs die antwort.

1. frei gibt es nicht ... man muss also durchweg abends dort putzen ohne irgend einen tag frei im monat.
2. geld gibts bar auf die hand einmal wöchentlich.
3. vertrag? macht er nicht.
4. aber laut aussage meldet er es wohl als minijob an.

ne, danke!


ist es denn überhaupt zulässig das es keinen "ausgleichstag" gibt .. ich meine, es sind abends nur 2einhalb bis 3 stunden... aber dennoch, man könnte sich ja nie wieder was vornehemen am abend ;-)
und ohne ordentlichen arbeitsvertrag? und geld bar?

klingt alles seeehr merkwürdig?

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schon.

Ob er bei der MJZ anmeldet, findet man einfach raus. Er muß Dir nämlich eine Anmeldung von dort geben. Die gibts aber nur, wenn man auch anmeldet. Oder anrufen und fragen, ob Du gemeldet bist.

Ob also bar oder nicht, würde mich jetzt nicht soooo stören, solange ich meine Anmeldung und meine Jahresmeldung erhalte. Theoretisch könnte er die AUch die Monatlichen Meldungen vorlegen.

Mo-So durchzuputzen ohne irgendwann mal frei zu haben (okay, DU hast die restlichen 21 Stunden am Tag frei;-), aber das meine ich damit nicht) halte ich für unmöglich. Bei dem, was Du schreibst, keinen Vetrag zu machen, auch.

Minijob für 90 Stunden pro Monat...magste putzen für knapp 4,50 € die Stunde? Ich glaube, bei Reinigungskräften gibts einen Mindestsatz, da kenne ich mich aber nicht aus.

Ich würde es nicht machen. Nur mit klaren Regelungen.

#liebdrueck
Sanne #sonne

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Hallo,

ob das zulässig ist weiss ich leider nicht - allerdings kann ich Dir berichten, dass mein Mann seit 4 Jahren auf 400 Euro arbeitet - ohne Vertrag - Geld gibt es auch in bar - er bekommt jedoch jeden Monat eine Abrechnung vom Steuerberater und daraus ist dann auch ersichtlich dass der Arbeitgeber die Abgaben abführt und das das ganze angemeldet ist.

LG Johanna

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1. Was den Tag frei angeht:
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__11.html
2. Das ist nicht schlimm.
3. Natürlich macht ihr einen Vertrag, nämlich einen Mündlichen und der ist genauso gültig wie ein schriftlicher Vertrag, nur gelten bei einem mündlichen Vertrag dann die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung, Urlaub etc.
4. Kann gut sein und findet man leicht raus.

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Hi

Zu 1. - Klingt sehr nach meinem Chef aus meinem Lehrbetrieb
"Es gibt bei mir kein Urlaub und kein Krank" #klatsch

Ich würds lassen, wenn du auf das Geld nicht zwingend angewiesen wärst. Da scheint Stress schon vorprogrammiert.

Gruß, Anne

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Einschlägig sind das Arbeitszeitgesetz und das Nachweisgesetz.
Wie schon erwähnt ist es in der Konsequenz nicht möglich mehr als 6-Tage-Woche regelmäßig rechtsgültig zu vereinbaren.
Es ist möglich einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren. Es gibt allerdings die deklaratorische Vorschrift des Nachweisgesetzes. Der Arbeitgeber wird aufgefordert den Vertrag schriftlich zu machen, aber es sind keine Sanktionen vorgesehen.
Sollten sich allerdings Unklarheiten ergeben was mündlich vereinbart wurde ist in erster Linie der Arbeitgeber in der Beweispflicht, sogenannte "Unklarheitenregel" des Bundesarbeitsgerichtes.

§ 2
Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

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frei gibt es nicht ... man muss also durchweg abends dort putzen ohne irgend einen tag frei im monat.

wenn's bezahlt wird...

Allerdings könntest Du selbst sehen, ob Du Dir den Job mit jemandem teilst.

2. geld gibts bar auf die hand einmal wöchentlich.

bar ist o.k. wenn es gegen Quittung erfolgt.

3. vertrag? macht er nicht.

ist auch egal, weil das Arbeitsrecht immer gilt.

4. aber laut aussage meldet er es wohl als minijob an.

Du teilst das der Minijob-Zentrale mit, dass und wieviel Du dort arbeitest. Sollte er vergessen haben Dich anzumelden, dann merken die das.

Ebenso fragst Du mal ganz blond, ob die Berufsgenossenschaft Geld erhält. Dort/nicht ihn. Das ist wichtig, falls es einen Arbeits- oder Wegeunfall gibt.

2,5 Std bei 8,34 Euro (Tariflohn West) ergibt ca. 21 Euro je Abend. x 30 Tage im Monat = 630 Euro. Ergo braucht er sowieso 2 Leute.

Gruß

Manavgat