Elterngeldberechnung beim zweiten Kind nach der ersten Elternzeit

Hallo an alle
(und an zweifache Mamis, die das zweite Kind gleich im Anschluss an die erste Elternzeit bekommen haben #schrei #schrei),

das habe ich auf der Seite der BMFSFJ rausgelesen:
"Berücksichtigt das Elterngeld die besondere Situation von Mehrkindfamilien?

Ja, und zwar in mehrfacher Hinsicht:

* Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden."
und
"Etwas Besonderes gilt aber für eine Erwerbsminderung aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. In diesem Fall werden die betreffenden Monate bei der Einkommensermittlung vor der Geburt nicht berücksichtigt. Stattdessen wird dann das Einkommen in den davor liegenden Kalendermonaten für die Elterngeldberechnung zugrunde gelegt. Für Nichtselbstständige bedeutet dies, dass im Falle von Krankengeldzahlungen für eine schwangerschaftsbedingten Krankheit die betreffenden Kalendermonate anders als sonst nicht berücksichtigt werden, sondern bei der Elterngeldberechnung anstelle dessen das Einkommen in den davor liegenden Monaten zugrunde gelegt wird."

Dann ist es ja doch so, dass beide Elterngelder vom Einkommen vor dem ersten Kind gerechnet werden, oder? In der Elterngeldstelle haben sie nämlich gesagt, man hätte beim zweiten Kind nur den Sockelbetrag. Aber das sieht beim Bundesministerium ganz anders aus. Wie seht ihr das?

Vielen Dank.
Tatjana (die gerade das zweite Kind plant (erste Tochter ist schon 3,5 J.) und einfach nur neugierig ist)

1

Hi!

Die 12 Monate Bezugszeitraum werden bei der Berechnung des 2. Elterngeldes nicht eingerechnet. Da du aber länger in Elternzeit warst, würdest du nur den Sockelbetrag von 300 EUR bekommen.

Ist das so verständlich? #kratz

LG
hailie

3

Jetzt habt ihr mich aber falsch verstanden. Das habe ich allgemein gefragt, nicht für mich. Bzw. für mich, wenn ich dann das dritte Kind bekommen würde. Für das geplante zweite bekomme ich ja das Elterngeld, weil ich schon lange wieder arbeite. Aber wenn ich im Anschluss an die Elternzeit noch eins bekommen würde, würde mein jetztiges Gehalt für beide Berechnungen herangezogen werden?

LG
Tatjana

4

Hi!

Also... wenn du kurz nach dem ersten Elterngeldbezug das zweite Kind bekommst, dann wird nur das erste Lebensjahr nicht bei der Berechnung berücksichtigt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du ab der Geburt 12 Monate Elterngeld erhälst, ob du es splitten lässt spielt dabei keine Rolle.
D. h. wenn das 2. Kind zur Welt kommt, wenn das 1. Kind 15 Monate alt ist, dann zählen 3 Monate ohne Einkommen und der Rest wird nach dem Einkommen vor der Geburt des 1. Kindes berechnet.

Mit der Elternzeit hat das erstmal nichts zu tun, sondern nur mit dem Bezugszeitraum des Elterngeldes.

Der zweite von dir zitierte Abschnitt hat ja erstmal gar nix damit zu tun, da geht es um "Erwerbsminderung aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankungen".

LG
hailie

2

DAs Ministerium sagt dir das, was die elterngeldstelle auch gesagt hat. Es werden nur Zeiten mit Elterngeldbezug (also maximal 14) nicht berücksichtigt. Da du aber nun schon 3,5 Jahre zu Hause bist, hast du jede Menge Monate ohne dieses und ohne Einkommen, also gibt es nur den Sockelbetrag!