Hallo,
ich hoffe ich komme hier einen Schritt weiter.
Ich bin selbständig und habe zur Zeit einen Arbeitnehmer. Somit falle ich nicht unter die Rentenversicherungspflicht und bin befreit. Hätte ich diesen nicht wäre ich scheinselbständig und wäre somit rentenversicherungspflichtig.
Nun bin ich schwanger und werde ab November 09 ein Jahr in Elternzeit gehen und somit nur das Eltengeld bekommen.
Werde ich für diesen Zeitraum nun wieder rentenversicherungspflichtig?
Ich habe schon eine schriftliche Anfrage bei der BFA gestellt, aber aus diesen Ausführungen werde ich einfach nicht schlau.
Vielleicht hat jemand schonmal hierzu Erfahrungen.
Gruß
Dani
Selbständig, Elternzeit und Rentenversicherungspflicht?
Hallo Dani
beantworten kann ich Dir die Frage leider nicht.
Aber eine Frage habe ich:
Warum ist man, wenn man keinen Arbeitnehmer hat, scheinselbständig?
Das hab ich nicht verstanden.
Sanne
Hallo,
leider hat der Gesetzgeber diese blöde Scheinselbständigkeit eingeführt. Ich bin nur für einen Auftraggeber tätig und gelte deshalb als scheinselbständig, wenn ich keinen Arbeitnehmer beschäftige.
Ist alles nicht so einfach. Als ich mich selbständig gemacht habe konnte ich mich ja 3 Jahre befreien lassen. Aber danach wäre ich rentenversicherungspflichtig geworden, wenn ich keinen Arbeitnehmer beschäftigt hätte.
Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen.
Grüße
Dani
Hallo Dani
ja, hast du. Danke. Wieder etwas gelernt.
Sanne
Hallo Dani,
bin auch selbstständig und von Rentenversicherungspflicht befreit. War 2007/08 ebenfalls 12 Monate in Elternzeit und während dieser Zeit auch nicht rentenversichrungspflichtig.
Viele Grüße und Alles Gute,
neraka