Kennst sich hier jemand mit Berufsschulpflicht aus?

Hallo

Es geht um meine Schwester (Hauptschulabschluss), sie fing eine Ausbildung an in der Systemgastronomie bei Subway (da war sie 17).
Wie jeder Betrieb bedarf es einem Ausbilder den es auch "gab".
Zum ende des 1. Lehrjahres stellte sich heraus das ihr Ausbilder gar keiner war und keine IKH Berechtigung hatte. Und einen "weiteren" Ausbilder gab es nicht, somit konnte sie ihre Ausbildung nicht zu ende führen....
Sie besuchte die Berufsschule noch bis zu ende des 1 Lehrjahres wegen der Berufsschulpflicht und arbeitete als "normale" Fachkraft weiterhin in diesem Betrieb.


Jetzt ist sie 18, verheiratet hat eine andere Arbeitsstelle und die Sommerferien sind seit heute vorbei. Da bekam sie heute einen Anruf von der Berufsschule und erkundigte sich warum sie heute nicht in der Schule erschien #kratz

Es hieß eigentlich das sie das eine Jahr zu ende machen muss ob Ausbildungsplatz vorhanden oder nicht und sie dann von der Berufsschulpflicht befreit sei.....

Kennt sich jemand aus? Das kann doch nicht stimmen oder??

Lg Jessica


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Als 18-Jährige hat sie keine allgemeine Berufsschulpflicht mehr. Die gibt es nur bis 18 und ansonsten immer dann, wenn man in einem Berufsausbildungsverhältnis ist. Aber das ganze ist in den Ländern teilweise anders geregelt. Als ich meine Ausbildung gemacht hatte, gab es eine 13-jährige (Berufs-)Schulpflicht

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Hallo,

der Betrieb muss von der IHK also Ausbildungsbetrieb abgesegnet werden.
Es bedarf heutzutage nicht mehr einen "ausgebildeten Ausbilder" - man kann den AdA (Ausbilder-) Schein zwar machen, aber der ist freiwillig...

hat sie denn eine Kündigung bekommen?
Wurde der Ausbildungsvertrag aufgehoben?

Wenn nicht, dann steht sie immer noch im Ausbildungsverhältnis und ist somit berufsschulpflichtig!

LG

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Also ihr Chef sagte das sie die Ausbildung nicht zu ende machen kann da der "Ausbilder" keine Ausbildungs Berechtigung hat, gekündigt wurde und somit wurde der Ausbildungsvertrag im Mai aufgehoben und ein normaler Arbeitsvertrag gemacht,. Trotz alle dem besuchte sie noch bis zu 31. Juli die Schule denn ab da fangen bei uns die Sommerferien an. Sie wurde am 1. Juli 18.

Danke die ganz lieb

Jessica

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Die Berufsschulpflicht bestünde auch mit dem 18 noch - da sie im Ausbildungsvertrag geregelt ist!
Erst ab dem 21. Lebensjahr heißt es nicht mehr Berufschulpflicht, sondern anders - aber der Ausdruck fällt mir gerade nicht ein *schäm*

Fragt am Besten bei der zuständigen IHK nach, ob der Ausbildungsvertrag noch eingetragen ist.
Und auch für weitere Bewerbungen ist es sehr wichtig zu wissen, dass der Ausbildungsvertrag erloschen ist - und hoffentlich steht auch eine genaue Begründung im Aufhebungsvertrag...

Alles Gute
ic (eine IHK-lerin)

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Hallo Jessica!

ich stimme irishcream voll und ganz zu:

es bedarf keinen Ausbilder mehr, lediglich der Betrieb muss von der IHK als "Ausbildungsbetrieb" abgegsegnet sein. Umso komischer, dass bei einem fehlenden Ausbilder gleich die ganze Ausbildung nichtig ist...#kratz
aber egal, so scheint es ja gelaufen zu sein... dann hätte der Betreib den Ausbildungsvertrag beenden müssen - schriftlich - und das natürlich der IHK melden müssen. ab dem zeitpunkt wäre deine Schwester von der Berufsschulpflicht befreit gewesen. Auch wenn Sie nach ihrer (abgebrochenen) Ausbildung als Fachkraft gearbeitet hat, dann hat dort theoretsch keine Berufsschulpflicht mehr bestanden!!!!

(Fazit: Berufsschulpflicht besteht nur bei gültigen Ausbildungsvertrag)

Wenn die Berufsschule noch nicht weiß, dass der Ausbildungsvertrag nicht mehr besteht, dann ist sie ja durch die Firma bei IHK noch gemeldet...

Ruft doch einfach mal eure zuständige IHK an - die kann Licht ins Dunkel bringen!!

LG
die bina

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Hallo,

das ist in der Tat komisch, denn Ausbildungsverträge werden in einem Verzeichnis erfasst. Und wenn es da Probleme mit einem fehlenden Ausbilder gegeben hätte, wäre der Vertrag von vornherein garnicht eingetragen worden.

Gruß
Sassi

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Man hat insgesamt 12 Jahre Schulpflicht. 9 normale Grund - & hauptschule 3 Jahre Berufsschulpflicht.

Die Berufschulplficht bezieht sich auf die Ausbildung, endet aber mit der Plficht spätestens mit dem 21. Lebensjahr.

D.h.:

Deine Freundin absolviert entweder noch 2 Jahre 1 Tag die Woche ihre Berufsschulpflicht ODER sie macht ein BVJ - Ein Jahr komplett Schule (sind normal drei Schulpflichtjahre, wie es ist wenn sie bereits eines absolviert hat weiß ich nicht).

Deine Freundin MUSS noch 2 Jahre Berufsschule machen, außer sie wird Amtlich davon befreit. Sie soll auf die Schule gehen bei der sie war und das erfragen. Berufsschulpflicht hat sie, solange sie keine 3 jahre gemacht hat mind. bis 21 - mit 21 hat sie dann keine Schulpflicht mehr.

Sollte sie aber eigentl. in der Berufsschule gelernt haben. 1 Lehrjahr Deutschunterricht spätestens 2. Unterrichtsstunde ;-)