Unterhalt angeben bei steuerbescheid???

hallo,
ich hoffe mir kan jemand helfen?!!
ich bin alleinerziehend,wenn jetzt der vater meiner tochter die vaterschaft anerkennt,bekommt er dan eine andere steuerklasse??und wenn ja muß er wenn er eine steuereklärung macht den unterhalt mit angeben??

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Hallo,

den Unterhalt für das Kind kann er nicht steuerlich absetzen. Ebenso gibt es für Unterhaltszahlende keine andere Steuerklasse.

Gruß

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Hallo...

"den Unterhalt für das Kind kann er nicht steuerlich absetzen"" nein, das ist nicht grundsätzlich so...

Der Steuervordruck "Anlage Unterhalt" gilt pro Haushalt. Folglich sind für bedürftige Personen in unterschiedlichen Haushalten auch getrennte Anlagen einzureichen. Werden Unterhaltszahlungen an Kinder geltend gemacht, so dürfen für diese Kinder weder Kindergeld noch Steuerfreibeträge anfallen. Der Höchstbetrag, bis zu dem Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, beträgt 7.680 Euro. Dieser Höchstbetrag ist um den Betrag zu kürzen, um den die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person 624 Euro übersteigen. Der geltend gemachte Unterhaltsbetrag wird jeweils um ein Zwölftel für die Monate gekürzt, in denen keine Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers vorlag.

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http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__1615l.html

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bekommt er dan eine andere steuerklasse?? - NEIN Steuerklassewechstel kann man nur durch Heirat vornehmen. (bzw. Sterbefall) Nich verheiratet = I Stkl.

steuereklärung macht den unterhalt mit angeben?? - ja, Unterhalt wird berücksichtigt.

ich bin alleinerziehend= er wird auch Unterhalt für dich zahlen müssen...

Gruß




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ok also also unterhalt muß er mit angeben,und er muß für mich auch zahlen?das wußte ich nicht.wer sagt dass das er für mich zahlen muß?auch das jugendamt?
lg

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hi...

"wer sagt dass das er für mich zahlen muß?auch das jugendamt?"-- Nein, das sagt der Gesetzgeber... und zwar wie folgt:

http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/betreuungsunterhalt.html

Gruß


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Hallo,
Unterhalt (Betreuungsunterhalt) für dich hingegen kann er (Stkl 1) absetzen (Anlage U), du musst den dann als Einkommen in deiner günstigen Steurklasse 2 versteuern.
Unterm Strich bleibt dabei normalerweise ein Gewinn, den sich die Eltern fairerweise teilen.
LG
Mariella

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Ja, wenn er eine Steuererklärung macht, muss und sollte er den Unterhalt mit angeben.

Nein, er bekäme nur eine andere Steuerklasse, wenn Ihr heiraten würdet. Sonst nicht.

In wieweit sich der Unterhalt auf die Steuer auswirkt, müsst Ihr mal einen Steuerprofi fragen. Ich bin aber der Meinung, er wird sich auswirken, sonst würde man ihn nicht mit angeben müssen (können).

Er muss übrigens nicht nur für das Kind Unterhalt zahlen, sondern auch für Dich. Ich meine bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

LG Janette