Oh weh Leute ich glaub ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.....
Ich versuche es mal kurz.
Arbeite in einem großen Unternehmen aber unser Laden ist ein Frenchaiser oh glaube falsch geschrieben.egal.... wir sind eigentlich 3 Festangestellte und jetzt eine Aushilfe die für mich bis April 2010 da ist.Der Buschfunk trommelt,dass ich wohl nicht wiederkommen werde da der Chef das so will....offiziel weiß ich von nix.In meinem Vertrag steht was von 3 Wochen Kündigungsfrist drin.Ich arbeite im Einzelhandel.
Wie ist das nach der Elternzeit?Wielange ist man noch geschützt?Darf der mich so einfach kündigen.Angeblich soll was vorgefallen sein.Aber was?Wäre es etwas zu meinen Lasten müßte er mich doch eh sofort kündigen egal ob Elternzeit oder nicht.Ständig gibt es neue Probleme da auf Arbeit bzw.wird über mich gesprochen.Ich bin als Mutter nicht mehr so recht tragbar in dem Laden,da dort echt krasse Arbeitszeiten herrschen.
Also meine Frage
Wielange bin ich nach der Elternzeit noch geschützt.
Darf man mir eine zukünftige Kündigung schon geben in dieser Schutzzeit?
Danke für eure Hilfe
Kündigung nach Elternzeit
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Nach der Elternzeit bist du gar nicht geschützt. SOmit kann dir am ersten Arbeitstag die Kündigung übergeben werden. Wenn allerdings die gesetzliche Kündigungsfrist für dich günstiger ist als die im Vertrag vereinbarte, dann gilt die.
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Nachdem Du durch Haushalt, Kind und Liebesleben doch schon so gestresst bist, wär Arbeiten doch das reinste Gift für Dich.......
M.
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Nach der Elternzeit hast du die selben Rechte und Pflichten wie alle anderen. Wenn du also nicht wieder schwanger bist, wenn du den ersten Arbeitstag hast, bist du vom ersten Tag an kündbar - zu den üblichen vertraglichen oder gesetzlichen Fristen.