Kinderzuschlag

Hallo ihr,

wollte mal was fragen. Habe Kinderzuschlag beantragt, heute kam über 4 Monaten der Bescheid, dass mein Einkommen zu niedrig ist, um den Kinderzuschlag zu bekommen....und zwar 4,11 Euro zu niedrig!
Das find ich ziemlich ärgerlich, befinde mich in der Ausbildung, bin alleinerziehend, hab einen 400 Euro Job und kämpf mich so durchs Leben...!
Nun wollt ich mal fragen, ob ich jetzt evt. meine Eltern frage, ob sie mir die 4,11 Euro im Monat überweisen, damit ich genug Einkommen habe um den Kinderzuschlag zu bekommen...ist albern, ich weiß!
Aber würde es theoretisch gehen??
Habe auch Wohngeld für meine Tochter beantragt, der Antrag ist noch nicht durch. Wenn ich etwas Wohngeld bekomme, würde ich ja theoretisch eh Kinderzuschlag bekommen. Aber ich weiß halt nicht, wie lange das noch dauert, bis das Wohngeld durch ist.
Versteht ihr was ich meine??

Vielen Dank für Antworten,
liebe Grüße #blume

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Wenn dein Einkommen zu neidrig für Kinderzuschlag ist, steht dir für das Kind gewöhnlich ALGII/Sozialgeld zu. Der Antrag auf Kinderzuschlag gilt dabei als Antragsbeginn, wenn man die Ablehnung desselben mitschickt.

So zumindest habe ich es verstanden.

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Für mich kann ich das nicht beantragen, da ich mich in einer Ausbildung befinde. Höchstens für meine Tochter, oder? Aber dann kann ich kein Wohngeld für sie bekommen, oder? Und wie ist das dann mit meinem 400 Euro Job und Unterhalt und so?
Würd eigentlich ganz gern vom Alg 2 wegbleiben...!
Es handelt sich ja nur um 4 Euro, das find ich halt so ärgerlich...!
Naja...

LG

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Wohngeld und Kinderzuschlag gehen vor, wird das abgelehnt, steht dir für das Kind ALG2 zu.

Die Anträge sehen nahezu gleich aus, alles Einkommen muss angegeben werden. Sowohl dein 400€-Job als auch der Unterhalt. Diese Angaben waren auch beim Kinderzuschlag nötig, sind es für das Wohngeld und werden es auch im ALG2-Antrag sein.

Und "vom ALG2 wegbleiben" ist eine seltsame Prämisse. Es ist völlig schnurz, ob unter welchem Label und aus welchem Topf du finanzielle Leistungen beziehst. Es ist für dich und dein Kind gehupft wie gesprungen.

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Beim Wohngeld benötigst du auch ein Mindesteinkommen. Mind. in Höhe des ALG II Bedarfes.

Ggf. kommt ALG II für dein Kind in Frage und falls du BAB oder Bafög beziehst für die einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft.

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Aber hab doch Einkommen, welches höher ist, als der ALG II Bedarf ist, zumindest höher als die Regelleistung 345+207 Euro. Deshalb ist doch zu erwarten, dass ich Wohngeld bekommen werde, oder? Und dann werde ich auch Kinderzuschlag beantragen können? Möchte sehr ungern zu ALGII, weiß nicht wie das mit dem ergänzendem ALG II für meine Tochter ist, hab ja auch noch einen Minijob, der wird dann ja angerechnet, oder?

Danke und schönen Abend!

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Du musst noch Wohnkosten dazu rechnen um an das Mindesteinkommen zu kommen. Bei Wohngeld musst du nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt (Lebensmittel, Miete, Strom, Heizkosten etc.) mit deinem Einkommen bestreiten kannst.
Also musst du mind. 359 Euro + 215 Euro + Miete + Heizkosten als Einkommen haben bzw. darfst nur ganz knapp drunter liegen.

Wenn du in Ausbildung bist, kannst du für dein Kind ALG II beantragen, das wären 215 Euro + Anteil Miete + Anteil Heizkosten. Das Kindergeld wird angerechnet und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss. Was übrig bleibt bekommt dein Kind als ALG II.
Dir steht kein ALG II zu, darum musst du deinen Bedarf selber decken. So lange du mit deinem anzurechnenden Einkommen unter deinem Bedarf liegst, wird davon nichts bei deinem Kind angerechnet.
Dein Bedarf läge bei 359 Euro + Alleinerziehendenzuschlag + dein Anteil Miete + dein Anteil Heizkosten.
Bei einem Job mit 400 Euro Brutto wie Netto werden 240 Euro angerechnet. Damit liegst du definitiv unter deinem Bedarf und es würde bei deinem Kind nicht angerechnet.
Nur wenn du mit weiterem Einkommen dann über deinen Bedarf kommst, wird der Teil darüber bei deinem Kind angerechnet.
Wenn du Bafög oder BAB beziehst und ungedeckte Kosten der Unterkunft vorhanden sind, kannst du einen Zuschuss zu den Kosten bekommen.

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