Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir helfen. Und zwar war mein Mann bis 14.01.2008 Selbstständig. Am 15.01.2008 erfolgte die Geschäftsaufgabe. Danach war er ganz normaler Arbeitnehmer. Unser Steuerberater machte eine Gewinn-Verlustrechnung,Umsatzsteuererklärung usw.sowie "Abmeldung" an das Finanzamt. Nun sitze ich gerade über unserer Steuererklärung und weiss nicht, wo ich die 14 Tage Selbstständigkeit 2008 eintragen soll. Kommt der Vordruck G dafür in Frage?Soll ich nur die Privatentnahme eintragen? Da in der Steuererklärung ja keine Fehlzeiten auftauchen dürfen, muss ich den 01.01.2008-14.01.2008 belegen . Auf dem Finanzamt habe ich schon angerufen, die meinten nur, dass ich die Gewerbeabmeldung sowie die Umsatzsteuervoranmeldung in Kopie beifügen soll. Aber ich muss doch bestimmt die Privatentnahme (was ja sein Gehalt in den Tagen war) eintragen.
Bitte Hilfe! Ich verzweifel.
Vielen Dank
Clara
Steuererklärung nach Geschäftsaufgabe
das Unternehmen hat vom 1.1. bis 14.01. doch entweder nen gewinn oder nen verlust gemacht.
den trägst du ganz normal ein...
versteh das problem nicht?
LG
Ja, muß ich das trotzdem machen, auch wenn schon eine "Abschlussrechnung" an das Finanzamt bezahlt wurde? Mittlerweile stehe ich total neben mir .
was genau ist eine "abschlussrechnung" ?
du bist (bzw. dein mann ist) verpflichtet, seine steuererklärung zu machen. macht ers nicht, wird er geschätzt.
wenn du solche probleme damit hast: wieso überlässt du das ausfüllen der erklärung nicht deinem steuerberater?
LG
Hallo, also...
wenn dein Mann gewerblich tätig war, dann musst du den gewinn auf die anlage G eintragen-
Das Arbeitsverhältnis als Arbeitmehmer gehört auf die ANlage N. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht ja, dass der Zeitraum mit ansruch auf arbeitslohn vom 15.1.08 war. Die Zeit davor ist ja mit der GuV vom Steuerberater begründet! Die Aufgabe müsstest du oder der steuerbarter ja auch zusätzlich in einem Fragebogen zur Beendigung einer gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit dokumentiert haben. Das ist aber sicherlich schon gelaufen, kurz nach der Gewerbeabmeldung.
Also, trag einfach den Gewinn aus der GuV des steuerberaters in die anlage G ein und dann ist das okay :)
liebe grüße Vika
Achja. Euer Abschlussrechnungproblem!
Es ist richtig, dass die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer schon erledigt ist! Allerdings ist der Gewinn auch Einkommensteuerpflichtig, deshalb gehört dieser Gewinn auf deine Anlage G der Steuererklärung. Und bitte vermische das Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer nicht mit dem Gewinn, da es verschiedene einkunftsarten sind? Wenn du nochfragen hast, kannst du mich auch direkt anschreiben- Vika
Hallo Vika,
vielen Dank. Das war für mich jetzt ganz klar verständlich . In der GuV steht: Veräußerungsgewinn 0,00. In der Erläuterung zur GuV steht bei Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ein Minus. Sorry für die dummen Fragen. Ich habe das vor 7 Jahren das letzte Mal gemacht. Mit der rein privaten Steuererklärung habe ich nicht solche Probleme.
LG Clara