hallo,
ich habe da eine Frage für einen Bekannten, er weis nicht an wen er sich wenden soll.
Er hat ALG 2 und Wohngeld zu unrecht bezogen, ich würde mal sagen absichtlich auch wenn er es etwas anders schildert. Das Problem ist, er hat sich bei der Arge abgemeldet und bekommt auch zur zeit kein ALG 2 aber das Wohngeld wird immer noch gezahlt obwohl er gar nicht mehr in der Wohnung wohnt. Er hatte kurz Arbeit und ist jetzt aber wieder arbeitslos nun brauch er wieder ALG 2, das Jobcenter weis allerdings noch gar nicht das er ALG 2 für( 3oder 4Monate so genau weis ich es nicht) zu unrecht bezogen hat, kann auch sein das sie es gar nicht mit bekommen.
Aber ihm klagt nun das schlechte Gewissen, er brauch wieder ALG 2 und muss einen neuen Antrag stellen, ich kenn mich damit nicht so aus.
Nun wollte ich mal fragen wie macht er das am besten, soll er dem Amt sagen das er zu viel bezogen hatte?
und wie macht er das mit dem noch laufenden Wohngeld, er hat angst dort hinzugehen und es abzumelden, da er ja auch dort zu viel bezogen hat.
Er möchte es gerne in raten zurück zahlen, aber kann es sein, das sie ihm die Hilfe ganz sperren? oder bekommt man auch bei zu unrecht bezogenen ALG2 wieder hilfe?
Viele Fragen, ich weis aber es wäre schön wenn mir jemand einen rat geben könnte, mein bekannter ist ziemlich verzweifelt.
lg schnecklein
ALG 2 Zu unrecht bezogen
Hallo,
ich kann nur für uns sprechen. Also wir haben mal zwei Monate ALG2 bezogen und es danach nicht mehr gebraucht. Wir mussten dann einen Antrag abgeben, dass wir es nicht mehr benötigen. Es wurde uns trotzdem noch vier oder fünf Monate weitergezahlt, warum auch immer.
Irgendwann bekamen wir dann ein Schreiben, dass wir zu Unrecht Leistungen erhalten haben (ach nee wir wollten die ja gar nicht mehr) und mussten dann alles zurückzahlen.
Man hätte vielleicht Ratenzahlung verainbaren können, es war jedoch kein Problem, das dann einfach zurückzuzahlen. Es hatte keine Konsequenzen
Mit dem Wohngeld wird es wohl ähnlich laufen, es wird eine Rückzahlungsaufforderung kommen.
Liebe Grüße
Laura
hallo,
erstmal danke für deine Antwort,
die Frage ist nur ob das AA jetzt das künftige ALG2 einbehalten kann? bis alles beglichen ist oder bekommt er auf jeden fall ALG2 auch wenn noch schulden offen sind?
lg schnecklein
"es wird eine Rückzahlungsaufforderung kommen"
Und evtl. eine Strafanzeige wegen Betruges.
Der Unterschied ist nämlich: Ihr habt bekannt gegeben, dass ihr keine Leistungen mehr benötigt.
Der gute Mann aber kassiert Wohngeld für eine Wohnung, in der er gar nicht mehr lebt. Man nennt solche Menschen gemeinhin: SOZIALSCHMAROTZER.
"§ 43 (SGB II) Aufrechnung
Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu
einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen
maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von
Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich
um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadensersatz handelt, die
der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige
oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Der befristete Zuschlag
nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen
werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt."
Das Wohngeldgesetz ist Teil des SGB - folglich kann auch das Wohngeld aufgerechnet werden, so ARGE und Wohngeldstelle das veranlassen.
Er wird wohl eine ganze Weile mit 30 % weniger ALG II auskommen müssen. Das sind um die 100,- €/Monat. Tja, Strafe muss sein.
A propos Strafe: Sozialleistungsträger übergeben Sachverhalte durchaus gern mal zwecks Betrugsanzeige an die Staatsanwaltschaft.