Nebenkostenabrechnung!( Hausgemeinschaftskosten) unfair!

Hallo!

Wir haben gestern unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und ich bin aus allen Wolken gefallen.
Wir haben letztes Jahr schon € 300,- nachgezahlt und daraufhin die Nebenkostenvorauszahlung um € 30,- erhöht.
Jetzt sind wir wieder bei etwas über €300,- Nachzahlung.
Dabei haben wir extrem darauf geachtet Heizungs- und Wasserverbrauch zu sparen.
Hat auch gut funktioniert.
ABER:
In der Nebenkostenabrechnung ist ein Posten für die Kosten der Hausgemeinschaft aufgeführt.
Das man die Treppenhausbeleuchtung (Gemeinschaftsstrom) auf die einzelnen Mieter umlegt, ist mir klar.
Nun gibt es aber einen Posten der nennt sich "Kaltwasserverbrauch der Hausgemeinschaft".
Jeder hat ja seinen eigenen Kaltwasserzähler in der Wohnung. Aber es gibt noch einen Wasseranschluss am Haus, im Garten. Der wird aber nur vom Vermieter benutzt, um z.B. seinen Familienpool (so ein großer, aufblasbarer mit Pumpe- keine Ahnung welches Fassungsvermögen das hat) zu füllen, seine Terrasse zu reinigen oder seine Blumen zu gießen.
Also alles nur Verbrauch vom Vermieter. Wir haben lediglich 2x ca. 30 Liter Wasser für unser mini kleines Babyplanschbecken genommen. Hab mich dafür noch beim Vermieter entschuldigt, da ja sein Gartenschlauch dranhängt und ich davon ausgegangen bin, das es sein Anschluss ist.
Unser Haus hat 4 Parteien. Unser Vermieter wohnt hier (EG mit Terrasse und Garten), wir wohnen auch EG (allerdings nur mit Terrasse ), Die oberen beiden Wohnungen stehen leer. Die eine seit Jahresanfang und die andere seit knapp einem Jahr.
Wie gesagt, wir benutzen diesen Wasseranschluss nicht. (Bis auf die kleine Ausnahme im Sommer) . Ich bin immer davon ausgegangen, dass wir diesen Anschluss nicht nutzen dürfen, da er sich ja auch fast auf der Terrasse des Vermieters befindet.
Die Gesamtkosten für den Wasserverbrauch dieses Anschlusses belaufen sich auf knapp € 1000,-
Wir sollen knapp € 250,- zahlen.
Der Vermieter hat also allein diesen Anschluss genutzt, teilt den Verbrauch allerdings durch 4.

Ist das rechtens?
Darf er mit dem Wasser dieses Anschlusses so oft seinen Familypool füllen und auffüllen wie er lustig ist und dann alles auf die Wohnungsparteien umlegen?

Wäre echt dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

LG
Melli

1

Ne, o.k. ist das nicht, was der Hausbesitzer macht, seine Terrasse soll er mit seinem Wasser reinigen, gleiches gilt für die Blumenpflege.

Problem: Der Anschluss ist ja offensichtlich für alle zugänglich - wie sieht es denn mit der anderen Partei aus, die im Haus wohnt? Haben die den Anschluss genutzt?

Und ist der Garten für alle nutzbar, wird also auch Wasser für seine Pflege von dem gemeinsamen Anschluss genommen?

Hängt stark vom Vermieter ab, ob ihr aus der Sache rauskommt; wenn ein Gespräch nicht fruchtet, würde ich mich an Deiner Stelle an einen Mieterverein wenden. Und auf jeden Fall sollte für die Zukunft ganz klar geregelt werden, wer den Anschluss nutzen darf und wofür!

LG

Anja

2

Danke für deine Antwort.

Es nutzt niemand ausser dem Vermieter diesen Anschluss.

Es können auch alle einen Teil des Gartens nutzen, aber da stehen keine Blumen o.ä. die gewässert werden.
Für die Mieter gibt es nur eine kleine Rasenfläche. Und der Rasen wird auch nicht gewässert.

Nur der Vermieter hat ein paar Pflanzbeete und Bäumchen, die er wässert.

Ich habe leider auch keine Ahnung was in so einen Pool hinein passt an Wasser. Werde gleich mal googlen und rechnen.

Vielen Dank für deine Antwort.

LG
Melli

3

Hallo.
das sollte von allen Mietern beanstandet werden.
Da der Vermieter seine eigenen Blumen und Rasen sprengt, hat das in euerer NK nichts zu suchen!
Sollte ein Gespräch nicht helfen, würde ich wie oben schon erwähnt wird, den Mieterverein aufsuchen.

LG Bini, die bei Haus und Grund gearbeitet hat.

4

Hallo, leider hat dein Vermieter recht:-[. Wir hatten dasselbe Problem und laut Verbraucherschutz hat er das Recht es auf Mieteranzahl und Personenzahl zu verteilen. Wir müssen auch knapp 300 Euro nachzahlen.

Lg Bea

7

Danke.
Echt ärgerlich.
Werd ihn ansprechen, ob er nächste Poolsaison bitte sein eigenes Wasser und seinen eigenen Strom nutzen kann.

Ob es was nützen wird? Wohl nicht. Wir sind ja leider die einzigen Mieter hier.

LG
Melli

5

Mein persönliches Rechtsempfinden dazu ist, dass der Vermieter im Recht ist.
Es ist ein allgemein zugänglicher Anschluß, den Ihr nutzen könnt und auch genutzt habt. Dass Ihr nur wenig Wasser verbraucht habt, ist nicht die Schuld des Vermieters, genau so wenig, dass Ihr nicht wußtet, dass es ein "öffentlicher" Wasserhahn ist. Beim Allgemeinstrom könnt Ihr auch nicht argumentieren, dass andere Parteien das Treppenhaus öfter im Dunkeln nutzen als Ihr.
Wenn der Garten zudem noch für alle zur Verfügung steht und damit gewässert wird, bestärkt das meine Meinung zusätzlich.

Gruß,

W

6

Danke für deine Antwort.

Der Garten, der den Mieter zur Verfügung steht wird nicht gewässert.

Naja, sieht wohl so aus als ob wir den Pool des Vermieters finanzieren dürfen. Den Strom für seine Pumpe nimmt er nämlich auch von der Hausgemeinschaft.

Werd mal nett mit ihm sprechen, ob er in der nächsten Saison bitte sein eigenes Wasser und seinen eigenen Strom nutzen könnte.
Mal schauen was rauskommt.

LG
MELLI

8

Ihr KÖNNT Euren Gartenteil aber mit dem Wasser versorgen, tut es nur nicht...

Ich würde mir überlegen, ob ich Stress deswegen mache, irgendwann möchtet Ihr vielleicht auch ein etwas größeres Planschbecken aufstellen und braucht dann mehr Wasser. Wegen Eures Minipools hast Du ja auch nicht vorab gefragt, wenn ich richtig verstanden habe, sonden Dich lediglich entschuldigt...

Sofern das ein allgemeiner Hahn ist, denke ich nicht, dass Du dem Vermieter vorschreiben kannst, ob und wieviel Wasser er dort entnimmt.

Gruß,

W

9

Anspruchsgrundlage ist der Mietvertrag, sofern er sich auf die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) mitr Anlage 3 zu § 27 II. BV bezieht.
Hier ist genannt, dass die Mieter des Hauses die Kosten der Gartenpflege als Nebenkostenposition zahlen müssen.
Dies ist aber durchaus mit Einschränkungen verbunden.
Es geht um die laufenden, regelmäßig wiederkehrenden Kostenpositionen. Dies ist in der Präambel der Vorschrift ausdrücklich geregelt.
Für bestimmte Bereiche ist klar geregelt das die Kosten auf die Nutzniesser (und nicht auf alle Mieter) aufgeteilt werden müssen.
Dies würde ich hier analog sehen.
- Pflege von Kraftfahrzeugabstellplätze dürfen nur auf alle Mieter des Hauses anteilig umgelegt werden, wenn die Plätze von allen Bewohnern kostenlos
benutzt werden dürfen. Sind die Abstellplätze dagegen an einzelne Bewohner vermietet,
so dürfen die hierfür entstehenden Pflegekosten nur auf die Mieter der Plätze umgelegt
werden.
- Erntekosten für Früchte dürfen auf alle Mieter umgelegt werden, wenn diese Früchte auch entsprechend verteilt werden.