wie wird abfindung bei alg2 angerechnet?

hallo!

ich bin zu ende oktober gekündigt und bekomme eine größere summe an abfindung, netto sinds dann so 4500 euro.
ich habe für november und dezember noch einen job bei dem ich aber nicht so viel verdiene so dass ich für die 2 monate alg 2 benatragen muss, die stelle ist befristet für 2 monate. ab 1.1. würde ich alg1 bekommen wenn ich nichts anderes finde.

wie wird die abfindung angerechnet? als vermögen? oder als einkommen? ich bekomme sie im oktober und ab 1.11. benatrage ich zusätzlich alg2(für die 2 monate)


#danke für tips!!! :-)

1

Hab eben mal im Netz geschaut... Abfindung wird als Einkommen angerechnet und es muss erst aufgebraucht werden.... und da du nur 2 monate ALG II beziehen würdest, langt das Geld ja locker für die 2 Monate.... deshalb denke ich, das du nichts bekommen wirst :-[

das hab ich gefunden:

"Entsprechend der DVO zu § 13 SGB II ruht der Anspruch auf Alg II, bis der Zufluß verbraucht ist, also durchaus auch länger als ein Monat. Die Höhe des Zuflusses wird dem täglichen Bedarf an Alg II gegenübergestellt. "

2

versteh ich aber nicht es soll ja etwas länger reichen...

hatte nämlich das gefunden im netz, ist das vielleicht älter:

Abfindung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Wenn AlG II bezogen wird, kann eine Abfindung als Einkommen gelten und das AlG II entsprechend vermindern. Das trifft aber nur zu, wenn sie während des Bezuges der Sozialleistung ausgezahlt wird. In den meisten Fällen wird der gekündigte Arbeitnehmer zunächst ein Jahr lang Arbeitslosengeld (I) beziehen, dann gelten die Regelungen im vorherigen Absatz.

Falls beim Beginn des Bezuges von AlG II noch ein Restbetrag der Abfindung vorhanden ist, zählt er als Vermögen und kann ebenfalls dazu führen, daß kein AlG II gezahlt wird. Die Vermögensfreibeträge hängen u.a. vom Lebensalter des Arbeitslosen und von der Art des Vermögens (z.B. für Altersvorsorge festgelegt, Wohneigentum) ab. Es kann sinnvoll sein, das Geld aus der Abfindung rechtzeitig vor dem Beginn der AlG-II-Leistungen in eine geschützte Vermögensform umzuwandeln, z.B. durch den Kauf von Wohneigentum. Dazu sollte man sich vorher von einem Experten für Sozialrecht beraten lassen.

3

Das bestätigt doch nur, dass du höchstwahrscheinlich in den 2 Monaten kein ergänzendes ALG II bekommen wirst.

weiteren Kommentar laden
4

Natürlich wirst du für diesen Zeitraum kein alg 2 bekommen, warum auch. Die Abfindung ist ja gerade dafür da, dass man finanziell eine gewisse Zeit überbrücken kann. Danach erhälst du erstmal alg 2.

6

ok danke!