huhu
schon wieder das leidige Thema Elterngeld...
Meine Tochter ist jetzt 11 Monate alt, ich bekomme 12 Monate Elterngeld für sie...jetzt kommt ja das zweite Baby direkt hinterher...also morgen wird eingeleitet...heißt Baby nummer 2 kommt auf jeden fall im bezugszeitraum für baby nummer 1...
Jetzt hab ich schonmal angefangen den antrag auszufüllen...da steht jetzt drin:
8.
Anspruch auf andere Leistungen: Elterngeld für ein früher geborenes Kind---> Kopie des Bescheides oder Angabe der Antragsnummer
ok, das versteh ich...
dann gehts weiter bei
11.
Zahl der weiteren Kinder im Haushalt
Neben dem unter nr. 1 genannten Kind leben in meinem Haushalt 1 weitere Kinder.
Und drunter steht dann,
Bitte Geburtsurkunden dieser Kinder in Kopie beifügen.
Mir gehts jetzt darum, dass die ja dadurch, dass die geburt noch in den alten bezugszeitraum fällt, die geburtsurkunde von meiner tochter noch haben müssen...
muss ich dann trotzdem nochmal ne kopie der Geburtsurkunde schicken? Kann ich die telefonisch beim Standesamt beantragen und mir zuschicken lassen?? Ich bin ja jetzt erstmal nicht daheim und danach hab ich bestimmt auch keine zeit die 30km zu dem standesamt zu fahren...
Ach ja, dann noch was...
bei 9. steht
Einkommen VOR der Geburt des Kindes
-kein Einkommen
-ja, Einkommen aus Erwerbstätigkeit
-ja, Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. ALG, KG, Renten oder Pensionen, die Arbeitslohn ersetzen)
was kreuz ich da jetzt an...da ich ja noch EG beziehe das 3. oder das 1. ??
LG
Elterngeld
Kannst du mir mal bitte dein Bundesland nennen, dann gucke ich mir den Antrag mal an. Irgendwo müßte das nämlich mit dem Verschieben des Berücksichtigungszeitraumens stehen usw.
Verschieben??
Oh man ich bin heut voll neben der Kappe...ich komm aus BW...also wart...
http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/100146
dann musst du nicht suchen
Vllt bin ich auch zur zeit einfach zu doof um das zu kapieren...
Klar verschieben der Monate von denen Einkommen berücksichtigt wird. Es zählt doch bei dir dein Einkommen vor dem Mutterschutz von Kind 1 und nciht das Elterngeld! ;)
Du hast also mehr Elterngeld (weil du ja auch noch den Geschwisterbonus erhältst zur Verfügung als jetzt.
Und du wirst auch in den Monaten wo es Mutterschaftsgeld gibt noch Elterngeld zusätzlich erhalten, weil das Elterngeld höher als die 13 Euro pro Tag von der KK sind. Somit gibts noch ergänzend Elterngeld.
Du wirst übrigens der Elterngeldkasse noch mitteilen müssen, dass du Mutterschaftsgeld fürs zweite Kind erhalten hast (bekommst du doch, oder?), weils auch beim ersten Kind abgezogen wird.
So, nun zum Antrag unter 8.
mußt du Ankreuzen:
Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung ab dem Tag der Geburt
Elterngeld für ein früher geborenes/angenommenes Kind
Hierfür reicht dann evtl. sogar die Antragsnummer und dann müßtest du auch keine Geburtsurkunde o.ä. vorlegen. Wenn doch fordern sie die nach ;)
Unter 11. solltest du
ja, Einkommen aus Erwerbstätigkeit
ankreuzen
Denn es soll ja der Zeitraum vorm dem 1. Kind genutzt werden und da hast du keine anderen Leistungen.