Elterngeld im Referendariat, Beamtin auf Widerruf

Hallo,

ich hab auch mal eine Frage zum Thema Elterngeld:

Derzeit arbeite ich als stud. Hilfskraft auf 400€-Basis, das noch bis Ende des Jahres. Im Januar 2010 werde ich mein Referendariat (an einer Schule, also als Beamtin auf Widerruf) beginnen und dementsprechend mehr verdienen. Jetzt bin ich schwanger (ET im April) und ich weiß auch, dass die Stelle für mich jetzt vom Lern-Aspekt her wenig Sinn macht aber sowohl die Frauenbeauftragte beim Dienstherrn (ich find das Wort ja großartig *g*) als auch die Leute vom örtlichen Personalrat haben mir geraten, die Stelle trotzdem anzutreten, weil mich das 1.) finanziell wesentlich besser dastehen lassen würde und 2.) ich dadurch im Ausbildungsjahrgang 2011 schon einen sicheren Platz hätte, den ich dann nach einem Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen kann. Also werde ich das wohl auch so machen, die Stelle annehmen und das Ref beginnen.

Meine Frage ist jetzt: die eine von der Frauenvertretung meinte, dass ich ja dann nicht mehr bei der GKV versichert sei sondern bei der Heilfürsorge und da andere Regeln gelten: das Elterngeld wird da nicht basierend auf dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate berechnet sondern basierend auf dem aktuellen, was für mich ja viel besser wäre, weil das Ref-Gehalt ungefähr 3 bis 4x so hoch ist wie ich jetzt verdiene.

So, ich sitz daheim und googel mal aber siehe da: die Heilfürsorge ist nur für Polizisten und ähnliche zuständig, für Beamte im Schuldienst gibt es wohl Beihilfe aber wie es jetzt mit dem Elterngeld bei Beamten auf Widerruf aussieht, weiß ich immer noch nicht. Kennt jemand von euch einen ähnlichen Fall oder weiß aus sonstiger Quelle, wie es finanziell bei mir weiter gehen wird?

Bislang bin ich auch noch über meinen Mann familienversichert, das wird ich dann auch ab Januar ändern, oder?

Danke schonmal für's ausdauernde Lesen und für die hoffentlich hilfreichen Antworten

kalleminga

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Die Frau hat keine Ahnung, wovon sie redet!
So einen Blödsinn habe ich lange nicht mehr gehört!

Bist du verheiratet? Dann kansnt du dich in der GKV familienversichern lassen während der Elternzeit, ansonsten bist du nämlich schlechter gestellt, weil du von dienem Einkommen noch deine KK zahlen musst. Im Normalfall gleicht sich das aus, weil die ja auch vor der Geburt nicht vom Einkommen abgezogen wird, aber dies ist ja bei dir nicht der Fall, du mußtest ja für die GKV zahlen.

Einziger Unterschied, als Beamtin kriegst du kein Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt, sondern dein normales Gehalt. Somit zählen nicht die 12 Monate vor Mutterschutz sondern vor der Geburt und damit hast du noch etwas mehr höheres Einkommen!

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Danke für Deine Antwort!

Im Nachhinein zweifel ich ja auch arg an ihrer Aussage zumindest was Heilfürsorge etc. angeht. Stimmt einfach nicht.

Ja, ich bin verheiratet und nur deswegen ja auch derzeit über meinen Mann versichert bei einer GKV. Dann werde ich mich also für Jan. bis April selber versichern müssen und dann ab Geburt wieder zurück in die Familienversicherung wechseln, oder? Und das Elterngeld wird basierend auf 3 Monaten Ref-Gehalt und den restlichen 9 Monaten 250€ (mein stud. HK-Gehalt) berechnet, richtig? Das wäre ja schade, weil ich gehofft hatte, irgendwie doch auf über den Mindestbetrag zu kommen...

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Wenn das Ref erst im Januar beginnt, dann stimmt das so ungefähr. Wobei du dich glaube ich erst ab Beginn der Elternzeit (sprich voraussichtlich ab 3.6.2010) familienversichern kannst.
Denn solange solltest du dein normales Gehalt kriegen!

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Hallo kalleminga,

anliegendes habe ich für das Land Berlin gefunden; vielleicht hilft es etwas:

Mit Kind im Referendariat

Während der Schutzfristen nach der Mutterschutzverordnung (regelmäßig 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung) werden die Anwärterbezüge weiter gezahlt. Auch im Referendariat können Mütter und Väter in Elternzeit gehen. Die für BeamtInnen maßgeblichen Regelungen findet ihr aktuell in der neuen Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften vom 12.2.2009 (BGBL I S. 320), in Verbindung mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

Der Anspruch auf Elternzeit besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Der Antrag auf Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn schriftlich gestellt werden. Mit Einverständnis der Senatsverwaltung kann der Antrag auch kurzfristiger gestellt werden. Eine Verlängerung oder Verkürzung der genehmigten Elternzeit setzt die Zustimmung der Senatsverwaltung voraus.

Während der Elternzeit werden keine Anwärterbezüge gezahlt. Es besteht aber Anspruch auf das staatliche Elterngeld. Es wird für längstens 14 Monate in Höhe von 67 % des bisherigen Nettoeinkommens gezahlt. Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt. In jedem Fall wird ein Mindestbetrag von 300 Euro gewährt. Das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro wird auch dann gezahlt, wenn keine Elternzeit in Anspruch genommen wird, da es sich beim Referendariat um eine Ausbildung handelt. In der Elternzeit sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiter zu zahlen. Auch bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten besteht keine Beitragsfreiheit. Gemäß § 9 der o.g. neuen Verordnung bleibt die Beihilfeberechtigung in der Elternzeit erhalten. Außerdem wird vom Land Berlin ein Zuschuss zu den KV/PV-Beiträgen in Höhe von 31 Euro monatlich gewährt. Darüber hinaus können auf Antrag die KV/PV-Beiträge in voller Höhe erstattet werden. Auskünfte dazu erteilt die Personalstelle. Dort ist auch der Antrag zu stellen.


gruß pete

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Herzlichen Dank für alle Eure Tipps!
Was die Krankenversicherung angeht, so werde ich mich nochmal mit der TK in Verbindung setzen, ansonsten mich bald nach einer PKV umsehen.
Den Rest hab ich ja geklärt bekommen, vor allem, was das Elterngeld und -zeit angeht.