Hilfe zum Einspruch Steuerbescheid (Nachzahlung) - Elterngeld?!

Huhu,

haben unseren Steuerbescheid erhalten und sollen 166,- nachzahlen. Mein Mann ist Alleinverdiener und ich bekomme bzw. bekam 150,- i.M. Elterngeld und halt 2x Kindergeld...

Jetzt hatte meine Freundin letztes Jahr genau das selbe, dass sie wegen dem Elterngeld eine Nachzahlung hatten und hatten auch Einspruch eingelegt, weiß allerdings nicht mehr wie sie den begründet hat. Mussten dann auf jeden Fall nur 13,- nachzahlen.

Kann jemand helfen?

LG
Carina

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Dabei kann Dir niemand hier helfen. Du musst gucken, was in der Begründung drin steht. Im Prinzip müsstest Du damit zu einem Steuerfachmann, der sich das ganze mal anschaut. Denn man muss schon den Punkt genau wissen, wo was berechnet wurde und was ggf. falsch berechnet wurde. Ohne dem kann man auch keinen Einspruch schreiben.

Es kann sein, dass alles korrekt ist und Ihr trotzdem nachzahlen müsst. Jeder Fall ist anders gelegt und nur weil Deine Freundin damit Erfolg hatte, heißt es nicht, dass Ihr auch damit Erfolg haben werdet.

Kennst Du niemanden in Deinem Bekanntenkreis, der vllt. beim Steuerberater arbeitet? Wäre hilfreich!

LG Janette

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Hi,

mir hat ein User folgenden Text empfohlen, war aber leider schon über der Einspruchsfrist und kann dir nicht sagen ob es gefruchtet hätte:

... hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid vom xx.xx.2009 Einspruch ein. Meinen Einspruch begründe ich wie folgt:

Laut BEEG hat jeder Elterngeld-Bezieher Anspruch auf mindestens 300,-Euro Elterngeld monatlich. Aufgrund des Progressionsvorbehaltes und der darauf fälligen Lohnsteuernachzahlung wird mir der gesetzlich zugesicherte Betrag jedoch verwehrt, wobei ALG2 Empfänger diesen in voller Höhe erhalten. Somit sehe ich meine Rechte nach dem Gleichheitsgebot Art. 3 GG verletzt. Daher lautet der Widerspruch, den Grundsockelbetrag in Höhe von 300,- Euro grundsätzlich steuerfrei zu stellen.

Soweit mir bekannt ist läuft aktuell ein entsprechendes Verfahren über das Finanzgericht Baden-Württemberg, Außenstelle Freiburg. Sollte das Gericht zu Gunsten der Elterngeldbezieher entscheiden, bitte ich darum den dadurch offenen Betrag auf unser Konto zu überweisen ...

Hilft dir das irgendwie?

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Ui, Beamtendeutsch ;-)... Aber welchen offenen Betrag auf das Konto überweisen #gruebel?! Wäre das in dem Fall, wenn man die Nachzahlung schon geleistet hat #kratz?!

LG und #danke

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Das wäre für denn Fall, dass sich dann eine Rückzahlung an EUCH ergibt ;-)

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Hallo,

ich glaube nicht das Einspuch einlegen da viel hilft!
Das Elterngeld wird auf das Gehalt Deines Mannes gerechnet und dann nachversteuert.
Wir haben über 900 € nachzahlen müssen#schwitz

Mit 166 € wäre ich echt glücklich gewesen.

LG Tanja

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Hallo,
das Elterngeld meiner Frau (knapp 900,-€) wurde auch bei uns draufgeschlagen und damit durch den Progressionsvorbehalt ein erhöhter Steuersatz fällig.

Wir haben 2884,-€ an zuviel gezahlten Steuern zurückbekommen.
Ohne Elterngeld hätte es knapp 3300,-€ gegeben.
Das Elterngeld ha sich also nur allein in Höhe von 500,-€ ausgewirkt

Eure Steuernachzahlung hat, davon bin ich fest überzeugt, weniger mit dem Elterngeld zu tun, als mehr mit einer falschen Steuerklassenwahl und dadurch, dass ihr nichts abzusetzen hattet.

Gruß
Demy

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Ja ne ist klar, Du kennst also unsere Steuerklasse?
Das ist ja Interessant#klatsch

Wir haben uns beim Finazamt genauestens darüber informiert, wie die hoche Rückzahlung zustande kommt und siehe da es lag am Elterngeld. Freiwilig Rück ich so viel Kohle auch nicht raus.

Schön für Dich das Ihr so viel zurück bekommen habt aber die meisten müssen halt ne menge Nachzahlen.

Gruss Tanja