Hallo
Ich arbeite seit dem 01.09 in einem 400 Euro Job. Jetzt sagte mir gestern die Teamleiterin das 2% vom Gehalt abgezogen werden für Rentenversicherung Und Krankenkasse?
Im Vertrag steht davon nichts. Stimmt das wirklich? Soll wohl seit ca 3 Jahren so sein.
LG
Jelena
400 Euro Job - Abzüge?
hi,
Bei Minijobs gibt es Tatsächlich Sozialabgaben (2%Steuern und KV und RV usw...)
ALLERDINGS: die Abzüge sind vom ARBEITGEBER zu tragen. Der Arbeitnehmer bekommt die Vollen 400 (oder jeden Betrag darunter) ausgezahlt.
lg
tanja
So dachte ich es auch aber r wurde gestern sagt das die 2 % vom Gehalt abgehen.
Ich bekomme das Geld erst mitte des Monats. Bin dann mal auf die Abrechnung gespannt.
Darf der AG eigentlich nicht abziehen, wenn er das doch macht und Du siehst es auf der Abrechnung, dann ruf bei der Minijobzentrale an und erkundige Dich, ob das rechtens ist. Sind zwar nur 2 % aber, Kleinvieh macht auch Mist und über ein Jahr gesehen fehlen Dir dann knappe 100 eur.
Du bekommst 400 eur bzw. soviel wie Du gearbeitet hast (habt sicher nen stundensatz ausgehandelt, oder?) und der AG zahlt dann obendrauf nen Pauschbetrag (RV, KV, Soli usw. sind darin enthalten). Den darf der Dir aber eigentlich nicht abziehen.
Den Betrag führt der AG an die Minijobzentrale ab.
Da kannste auch hin anrufen, die helfen Dir dort sehr gut weiter.
Hier noch einen Text ausm I-net dazu:
Abgaben und Steuern Minijob
Der Arbeitgeber muss für einen Minijobber zusätzlich zum Lohn eine pauschale Abgabe von 30 Prozent entrichten die sich auf Rentenversicherung (15 Prozent), Krankversicherung (13 Prozent) und Steuern (zwei Prozent) verteilt. Jeder Minijobber kann seine Rentenversicherungsbeiträge freiwillig von 15 auf die gesetzlichen 19,9 Prozent erhöhen, indem der die Differenz selbst draufzahlt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Pauschalen in die Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.
Generell ist der Minijob (wie jedes andere Beschäftigungsverhältnis) steuerpflichtig.
Der Arbeitnehmer ist generell verpflichtet eine Steuerkarte vorzulegen.
Nach EStG § 40 kann!! der Arbeitgeber auf die Versteuerung nach Steuerkarte verzichten und eine Versteuerung mit Pauschalsteuer von 2% durchführen.
Der Arbeitgeber ist Steuerschuldner.
Aber es ist legitim diese Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer umzulegen.
Dazu bedarf es keiner Regelung im Arbeitsvertrag.
Es ist korrekt, aber nicht für KV und RV, sondern für Lohnsteuer.
Insgesamt zahlt der Arbeitgeber 30 %. Davon sind 2 % für Lohnsteuer/Soli gedacht. Diese 2 % kann er auf den Arbeitnehmer abwälzen.
Das ist aber schon ewig so. Nicht erst seit 3 Jahren.
Wieso seit drei Jahren?
Auch wenn es bisher nicht zur Sprache gekommen ist, in der Tat gilt der Satz von 28% seit knapp 3 Jahren, vorher waren es 5% weniger.
Sie schrieb im Ausgangsposting:
<<Im Vertrag steht davon nichts. Stimmt das wirklich? Soll wohl seit ca 3 Jahren so sein. <<
Darauf habe ich geschrieben, dass dies nicht erst seit 3 Jahren so ist, sondern schon vorher war es so, dass der Arbeitgeber die Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen kann.
soweit ich weiß muß man es nur abgeben wenn man genau auf 400 euro kommt
lg
deborah
Das ist nicht korrekt. Auch wenn man drunter ist, kann der Arbeitgeber die 2 % Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen.