Hallo,
meine Frage steht ja schon oben.
Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich beim beantragen der Elternzeit das Ende falsch berechnet habe.
Richtig wäre 17.07.2010!
Wie kommen die denn darauf? Meine Tochter ist am 06.05.2008 geboren und ich habe zwei Jahre beantragt.
Meiner Meinung nach sind es ab Geburt zwei Jahre. Eventl. auch zwei Jahre nach Ende des Mutterschutz, aber das passt ja dann auch nicht.
Warum das jetzt erst auffällt weiß ich auch nicht. Außerdem wäre ich nach meiner Berechnung schon viel früher wieder gekommen
Danke und LG
Nadine
wie errechnet man das Ende der Elternzeit??
dann endet deine eltern zeit am 05.05.2010 also musst du am 06.05.2010 wieder arbeiten gehen. von tag der geburt wird gerechnet
LG nicki999
sorry du hast recht hab falsch gelesen stimmt ja auch ab der geburt wird gerechnet. das ist komisch das er sagt das du erst am 17.07.2010 wieder arbeiten sollst. da würd ich nochmal nachfragen die haben sich bestimmt vertan
Gut, dass Du das auch so siehst. Danke.
Habe schon mit der Personalabteilung telefoniert und der Kollege meinte, dass er das extra nochmal mit dem Firmenanwalt abgesprochen hat und das dieses Datum korrekt sei.
Habe schon gegoogelt, aber ich habe keine Ahnung was ich davon halten soll.
Aber ich habe es ja schriftlich.
LG
WEnn Du 2 Jahre Elternzeit beantragt hast ,dann ist der 2.Geb. Deines Kindes Dein 1.Arbeitstag!
Würde noch mal nachfragen ,dass ist so nicht richtig.
LG kerstin
also, mein Sohn ist am 13.05.2007 geboren. Habe 1 Jahr Elternzeit genommen, somit war der 1. Arbeitstag nach der Elternzeit der 13.05.2008!
Sie sind wahrscheinlich der Meinung, dass der Muttershcutz nicht mitzählt. Dies ist aber falsch. Dein Datum stimmt und wenn du das so in deiner Anmeldung stehen hast und die das bestätigt haben, dann ist es so.
Hallo,
es kommt darauf an, wie Du die Elternzeit beantragt hast.
Du kannst auch 2 Jahre, 2 Monate und 11 Tage beantragen - dann kommst Du auf den 17.07.2010.
Hast Du 2 Jahre beantragt ist Dein erster Arbeitstag der 06.05.2010.
LG, Andrea
Ist deine Tochter vor dem ET gekommen? So dass dein Mutterschutz bis zum 17.07. ging? Die fehlende Zeit vor dem ET wird ja drangehängt...
Ab welchem Tag hast du die Elternzeit beantragt? Ab Geburt oder Ende Mutterschutz?
Hast du ein Datum reingeschrieben?
Du kannst bis zum 05.05. beantragen, du kannst auch bis zum 17.07. beantragen, aber im zweiten Fall wäre das 3.Jahr dann ja weg.
Wenn du bis zum 05.05. beantragt hast, dann stimmt es so und deine Elternzeit gilt auch bis zum 05.05.
LG Alla