Elterngeld-Berechnung - zählt Job-Ticket als Einkommen?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe meinen Elterngeld-Bescheid bekommen ind bin doch einigermaßen erstaunt:

Mein Chef zahlt uns ein Job-Ticket, welches auch auf der Abrechnung aufgeführt ist - nur dieses wird nicht zur Elterngeldberechnung herbeigezogen. Dieses halte ich jedoch für nicht korrekt, da ja nochmals ein Werbungskostenbetrag in Höhe von 76,.. € abgezogen wird. Hier wird also ein doppelter Abzug vorgenommen.

Wisst Ihr, ob die Berechnung der Elterngeldstelle korrekt ist?

LG, Sandra

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Wo bitte ist der doppelte Abzug? Wenn ich es richtig verstehe, bekommst Du von Deinem Chef eine Extra-Leistung zur Nutzung von Verkehrsmitteln.

Das ist schon korrekt, dass eine solche Zahlung nicht bei der Berechnung es Elterngeldes mit berücksichtigt wird.

Dann wird der normale Werbungskostenbetrag von Deinem Lohn abgezogen...

Und wo ist jetzt das Problem? Meine VWL Leistungen von meinem AG wurden auch nicht bei der Berechnung mit einbezogen...

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Hallo,

also, meine VWL wurden bei der Berechnung mit einbezogen. Und wenn ich das aus steuerlicher Sicht sehe, wird hier in der Tat ein doppelter Abzug vorgenommen. In der Steuererklärung läuft das ja so:

km (einfache Entfernung) x 0,30 € x Arbeitstage abzgl. jährliche Kosten Job-Ticket (weil steuerlicher Vorteil) = Werbungskostenanteil Fahrgeld. Das geht nicht konform mit dem Elterngeld, deshalb war ich ziemlich erstaunt.

LG, Sandra

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Natürlich wird das Job-Ticket nicht als Einkommen angesehen anhand dessen das Elterngeld berechnet wird.

Und der Werbungskostenbetrag wird immer abgezogen.

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Klar ist das ok. Denn es wird nur dein Ausfall ersetzt. Das Job-Ticket brauchst du aber nicht, wenn du nicht arbeitest, also wirds nicht ersetzt!