Krankschreibung am freien Tag?

Hi, ich arbeite im Einzelhandel als Verkäuferin so, dass meine Arbeitswoche von Montag bis Samstag geht. Jeden Mittwoch habe ich frei und den Sonntag selbstverständlich auch. Da mein Mann mir im Februar eine Reise geschenkt hat die wir im Oktober antreten wollten, habe ich als ich meinen Arbeitsvertag unterschrieben habe, meinem Arbeitgeber gesagt, dass ich im Oktober 2 Tage nicht da wäre, da die Reise von Samstag früh bis Montag abend war. Der sagte ist kein Problem, ich müsste mir deswegen nicht mal Urlaub nehmen, ich müsste einfach 2 Wochen lang am freien Mittwoch arbeiten und dafür am Samstag und Montag freimachen, was für mich ok war, da ich noch in der Probezeit bin und ich ungerne schon Urlaub nehmen wollte ( macht keinen guten Eindruck). Nun bin ich aber eine Woche vor Reiseantritt krankgeworden (Mandelentzündung) und für 2 Wochen krankgeschrieben worden. Bin aber dennoch vom Samstag bis Montag weggefahren. Ist das verboten? Schließlich hatte ich ja an beiden Tagen frei und nicht Urlaub. Oder gilt der freie Tag nicht mehr wenn ich krankgeschrieben bin?

Ich hoffe auf einige Antworten...
Danke im Voraus.

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ohhh... da müsstest du deinen Arbeitgeber fragen...

mir wurde nach einer Kranschreibung der freie Tag aberkannt....

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Guten Morgen!

Wenn Du einen Krankenschein hast und in der Zeit der Krankschreibung Urlaubstage geplant sind, werden diese nicht verbraucht und müssen zu einem anderen Zeitpunkt genommen werden.

Wenn Du einen Krankenschein hast und in der Zeit Dein freier Tag fällt oder geplanter Freizeitausgleich hast Du pech gehabt. Die Freizeit wird verbraucht ob mit oder ohne Krankenschein.

vg rosaundblau

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Hallo,

also:

bei uns ist es so, dass:

nicht genommener Urlaub wg Krankheit gutgeschrieben wurde

freie Tage aber nicht, denn man war ja eh krank, sonst müsste man ja auch die kranken Tage nacharbeiten

Wegfahren bei Krankschreibung bedarf IMMER der Genehmigung des AG (bei uns), egal ob der Urlaub mit Gipsarm (Genehmigung eher) oder Deine Mandelentzündung.

Einkaufen gehen oder spazieren gehen, solange man nicht fiebert, ist ok... ABER wegfahren mit Mandelentzündung und anschliessend noch den Rest der Woche daheim sein, dass würde meinem Chef genauso wenig wie mir passen... entweder bin ich krank oder nicht krank.. verstehst Du??

Ohne Einverständnis des AG und ohne Zustimmung der KK verreisen, während man krank ist, hatte bei meinem ehemaligen AG eine Kündigung für die betroffene Person als Folge.

LG
Mone

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du bist während einer Krankschreibung wegen Mandelentzündung in den Urlaub gefahren ?

Dann würde ich mir andere Gedanken machen, als über einen freine Tag. Du kannst froh sein, wenn deine Probezeit damit nicht beendet ist!

Gruß Julia

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Sehe ich ganz genauso!!!

Yvonne

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Verstehe ich das jetzt richtig?
Du warst 2 Wochen aufgrund einer Mandelentzündung krankgeschrieben und bist in dieser Zeit in den Urlaub gefahren???#schock
Auf deine Frage:
JA, NATÜRLICH IST ES VERBOTEN WÄHREND MAN KRANKGESCHRIEBEN IST IN DEN uRLAUB ZU FAHREN!!!!!

Wenn du jetzt einen gebrochenen Arm gehabt hättest, das wäre etwas anderes, aber eine Mandelentzündung...#klatsch Da fällt mir echt nichts zu ein!

Yvonne

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Hallo!

Nein, es ist generell NICHT verboten, während einer Krankschreibung in den Urlaub zu fahren.

Man darf nur nichts machen, was dem Heilungsprozess schadet.

Gruß

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Ganz ehrlich, ich glaube kaum, dass eine Reise dem Heilungsprozess zuträglich ist!

LG Yvonne

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Wo kein Kläger - Da kein Richter!

Behalts für Dich und gut.

Freie Tage während Krankschreibung verfallen übrigens generell.

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Wenn man an einem freien Tag Krank ist, hat man Pech.
Wird man im Urlaub (das ist ein Unterschied!) krank, kann man einen Krankenschein abgeben.
Aber versicherungstechnisch darf man bei Krankschreibung überhaupt nicht in den Urlaub fahren.
Da könnte man Dir einiges unterstellen!

Tip vom Betriebsrat!

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Erst einmal hattest Du an diesen beiden Tagen nicht "frei", sondern warst arbeitsunfähig krank geschrieben. Ich denke, einer Mandelentzündung, die so heftig ist, dass sie 14 Tage AU erfordert, ist es nicht zuträglich, eine Wochenendreise zu unternehmen und Dein AG wird das ähnlich sehen.

Urlaub steht Dir in der Probezeit übrigens noch gar nicht zu, Du solltest Dir also eher Gedanken darüber machen, ob es einen guten Eindruck macht, in der Probezeit zwei Wochen krank zu sein und währenddessen in Urlaub zu fahren...

Gruß,

W