huhu
hab ein sehr großes problem.
ich habe mit der H.M. versicherung eine ratenzahlung, da ich mit einigen zahlungen in verzug bin.....
so, jetzt hab ich nachdem ich vom gericht den mahnbescheid bekommen habe, eine ratenzahlung vereinbart mit denen im wert von 53,76€ die ich zum ersten des monats überweisen soll.(bzw im september sollte es noch bis zum 10 da sein)
ich hab denen 50€ vorgeschlagen, also hab ich auch im ersten monat 50€ überwiesen. dann kam der brief das es 53,76€ sein sollen. ok, also die restlichen 3,76€(die aber erst am 16.09 dort eingegangen sind, wegen der verzögerung mit dem schriftverkehr) noch überwiesen und den nächsten monat(oktober) ganz normal den betrag dort hin geschickt.
dann plötzlich kam ein brief, das ich den rest betrag zahlen soll.
?????
hab ich nich getan, warum auch? hab ja die raten immer bezahlt. hab es von denen ja auch schriftlich hier, das sie mit den 53,76€ einverstanden sind und ich die bis jetzt auch immer gezahlt habe, wenn auch einmal mit dem kleinen restbetrag in verzögerung
jetzt heute kam der vollstreckungsbescheid vom gericht
was soll denn das?
werd da morgen früh nochma anrufen
jetzt sind es wieder 100€ mehr die ich an dich blechen muss
das kann es doch nich sein.
was kommt denn jetzt auf mich zu? bestimmt kontopfändung,oder?
vollstreckungsbescheid bekommen
Hallo,
ich würde direkt Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Ansonsten erwirken die einen vollstreckbaren Titel und dann kommt der Gerichtsvollzieher.
Danach dann würde ich dort ein Einschreiben per Rückschein hinschicken und sie darauf hinweisen, dass Ratenzahlung vereinbart ist und du die auch einhältst. Ich hoffe, du hast die Ratenzahlungsvereinbarung auch schriftlich?
Gruß
Sassi
ja hab das schriftlich und auch wo sie mir aufeglistet haben was ich alles schon bezahlt habe. sprich das es bis auf die kleine ausnahme(wo ich denke das die mir deswegen nen strick draus drehen) immer pünktlich gezahlt wurde.
hab diesen monat das geld für einschreiben mit rückschein leider nich mehr
ich könnt sooooo
Moin
Ein Vollstreckungsbescheid ohne fristgerechten Einspruch ist bereits ein Titel.
Lg NRW
Hab ich das richtig verstanden??
Die Versicherung kommt dir mit Ratenzahlungen entgegen und Du beschließt eigenmächtig diese Rate zu kürzen??!!
Wegen 3,76 €?!?!
Weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll, sorry....
Die Versicherung hat wohl keine Vertrauen mehr in Deine Bereitschaft zu zahlen, was ich auch sehr gut nachvollziehen kann!!
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich kein Mitleid oder Verständnis für Dich aufbringen!!!
ICH GLAUBE DAS HASTE FALSCH VERSTANDEN:
sie hatte 50,- vorgeschlagen, die Versicherung hat den Betrag noch mal gerinfügig geändert und sie hat den geänderten Betrag dann beglichen/aufgefüllt..
Warum werden hier einige Leute immer angegriffen..
Sie hat um Hilfe gebeten und nicht um niedermache
genau so war es
für deine hilfe
Also Einspruch einlegen, wäre meiner Meinung nach der falsche Weg, da dies meines Wissens nur dafür da ist, wenn du die Forderung nicht oder nicht ganz anerkennst! Da du ja tatsächlich dort Schulden hast, denke ich, ist es der falsche Weg! Und Ratenzahlungen zu akzeptieren, dazu sind sie nicht verpflichtet!
Ich würde den Titel so hinnehmen und mich danach einigen und denen evtl. klarmachen, dass wenn der GV kommt, sowieso nichts zu holen wäre!
LG
Susanne
soweit möcht ich es doch aber garnich kommen lassen.
das war doh ok so, wie es gelaufen is.hab doch bezahlt.
was wollen die denn jetzt?
und vor einer kontopfändung, habe ich solche angst. könnte echt los
Dich einigen! Anrufen, auf Rate einigen und um schriftliche Bestätigung bitten! Die meisten haben kein Interesse daran dir den GV zu schicken oder Zwangszuvollstrecken. Eher wollen sie durch den Titel noch mehr Druck auf dich ausüben bezüglich "freiwilliger" Zahlung!
Weil die auch erstmal das Geld für alles "vorschiessen" müssen und im Endeffekt nicht wissen ob du vielleicht eine arme ALG II-Empfängerin bist, oder Lohn unter der Pfändungsfrei-Grenze hast und die leer ausgehen!
LG
Susanne
Ich gehe davon aus, dass der Vollstreckungsbescheid "prophylaktisch" beantragt wurde...das ist der übliche Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens. Aus einem Mahnbescheid heraus lässt sich im Bedarfsfall ja nicht vollstrecken und der VB muss spätestens 6 Monate nach Zustellung des MB beantragt sein, weil Letzterer ansonsten seine Wirkung verliert.
Es heißt also nicht zwangsläufig, dass demnächst der Gerichtsvollzieher bei dir vor der Tür steht oder H&M eine Pfändung einleitet. Wenn du die Raten weiterhin fristgerecht und in vereinbarter Höhe zahlst, wird dir vermutlich nichts in der Richtung passieren.
Wenn man dort allerdings sehr "engstirnig" ist und die Ratenzahlung dadurch, dass du die besagten 3,76 Euro nicht fristgerecht überwiesen hast, hinfällig wurde, hast du definitiv ein Problem und musst durchaus mit dem GV oder einer entsprechenden Pfändung rechnen.
Dem lässt sich nur noch entgegenwirken, indem du die Restforderung (einschl. Zinsen und Gebühren) in einer Summe begleichst.
also die 3,76 € waren definitiv noch fristgerecht bezahlt.
hab vorhin die schreiben rausgesucht und die schreiben dort:sollten sie mit einer rate ganz oder teilweise LÄNGER!!!!! als 6tage in verzug sein, wird sofort die noch ausstehende restforderung zur zahlung fällig.
SO: den schrieb hab ich am 2.9. bekommen und das die nun die restforderung haben wollen am 5.10
bis dahin sind aber schon am 02.09.....50€ eingegangen
am 16.09.....3.76€
und am 02.10.....53,76€
sprich, ich bin mit KEINER zahlung in vollzug.
da die ihre zahlung bis zjm 10. des monats haben wollten, bin ich auch mit dem 16.09 noch nich in verzug, sondern noch im rahmen ihrer einräumung.
also was wollen diè?
muss ich das verstehen?
das is mir zu hoch.
hab doch nichts falsch gemacht.
Wenn die Raten am 10. des Monats fällig sind, du erst nach MEHR als 6 Tagen im Verzug bist (somit die Restforderung zur Zahlung fällig wäre) und die 3,76 Euro tatsächlich am 16.09. eingegangen sind, solltest du eigentlich nichts zu befürchten haben.
Wie gesagt...der Vollstreckungsbescheid ist "Formsache" bzw. wurde wahrscheinlich vorsorglich beantragt (die Kosten dafür sind natürlich letztendlich von dir zu tragen).
Ich an deiner Stelle würde morgen mal bei der Versicherung anrufen und mich erkundigen, ob die Ratenzahlung weiterhin Bestand hat.