Hallo
Ich rege mich gerade über eine Freundin auf. Sie wurde arbeitslos, wurde dann schwanger und hat noch 10 Monate Restanspruch auf ihr ALG I.
Jetzt bekommt sie ab Dez. kein Elterngeld mehr. Hat sich ab dann wieder arbeitssuchend gemeldet, Vollzeit 40 Stunden. Diese kann sie aber gar nicht erbringen, da sie keine Kinderbetreuung hat. Sie ist der Meinung, warum solle man was verschenken?
Nun meine Fragen, muss man den Nachweis der Kinderbetreuung schriftlich erbringen? Ich meine, dann kann ja jeder daher kommen und sagen, ich will Vollzeit arbeiten gehen und hat dieses in Wahrheit gar nicht vor.
Auf meine Frage hin, was sie denn mache, wenn man sie gleich in eine Vollzeitschulung schickt, kam dann die Antwort, dann lasse sie sich krank schreiben
Ja, geht das denn so einfach? Ich meine, sie hat noch 10 Monate Anspruch, aber das macht das Arbeitsamt doch nicht mit, wenn sie sich 10 Monate krank schreiben lässt, oder?
Und wenn sie sich am Anfang der Schulung krank schreiben lässt, wird sie dann nicht "geknebelt" nach 4 Wochen oder so wieder einzusteigen?
Ich meine, irgendwann muss doch auch das Arbeitsamt es dann raffen und irgendwelche Konsequenzen folgen lassen, oder?
Klar, es ist meine Freundin, aber in der Hinsicht bin ich echt stinke sauer auf sie. Denn irgendwie ist das nicht gerecht... Andere Familien knappsen ihr Geld an allen Ecken und Enden, so wie wir, weil ich nicht zum Arbeitsamt rennen will, sondern mir lieber ehrlich nen Nebenjob suche...
Sie sieht es nur, da sie recht viel Geld bekommt, dass sie für das Geld tatsächlich 40 Stunden arbeiten gehen müsste...
Wem ist es schon mal passiert und ist gleich bei ALG I Bezug in eine Vollzeitmaßnahme reingesteckt worden?
Mal ganz ehrlich, auch wenn es hässlich klingt, ich würde es gar nicht mal so schlecht finden, wenn man sie am Allerwertesten bekommen würde...
Denn so was ist Erschleichung von Sozialleistungen...
Über ein paar Antworten würde ich mich freuen
Janette
ARGE muss man den Nachweis über Kinderbetreuung nachweisen?
Du siehst das völlig falsch!
Frauen werden hier unangemessen benachteiligt.
Sie zahlen auf den Vollzeitjob Beiträge über Jahre. Dann kommt Kind und obwohl man sie gar nicht vermitteln kann, sollen sie dann nur teilweise Leistungen beziehen?!
Ich rate jeder, sich von Mutter oder Freundin (wenn man denn eine andere hätte, als du es bist) eine Bestätigung geben zu lassen, dass sie das Kind betreuen würde. Kommt es zu einer Vermittlung kann man immer noch eine Tagesmutter suchen oder aber dann auf weniger ALG umsteigen.
Gruß
Manavgat
Korrekt
"oder Freundin (wenn man denn eine andere hätte, als du es bist)"
Ich wohne 60 km entfernt. Das wäre wohl wenig glaubwürdig, ihr da ne Bestätigung für die Kinderbetreuung auszustellen.
Und sie wird nie auf Vollzeit arbeiten gehen, da sie gar nicht arbeiten WILL!!!!
Klar ist das eine ungerechte Behandlung vom Staat, logisch sind die Frauen auf gut deutsch gesagt angeschissen, wenn sie nach Kindererziehungszeiten zum Arbeitsamt müssen. Nur dann sollte man den gesetzlichen Weg gehen und gegen die Gesetzeslage vorgehen. Nur so kann sich unter Umständen was ändern.
Also, ich bin immer davon ausgegangen, dass ARGE bei so kleinen Kindern automatisch nach der Betreuung fragt. Aber vielleicht hat deine Freundin ja gesagt, dass Oma die Betreuung übernimmt. Du weisst es ja nicht.
Wenn sie tatsächlich einen Job vermittelt bekommt oder eine Maßnahme, muss sie dann sehen, was sie macht. Ablehnen darf sie ja nicht.
Ich habe auch gehört, dass die Betreuung häufig durch mehrere Termine überprüft wird, ob man sie auch wahrnehmen kann.
LG Alla
Also, ich habe schon bei der Agentur für Arbeit gearbeitet. Beim Anmeldebogen und beim Antrag für Arbeitslosengeld muss mann eintragen, ob die Betreuung sichergestellt ist, und durch wen, d.h. man muss sogar die Betreuungsperson angeben. Aber wie es so schön ist: "Papier ist geduldig".
Hi,
Die freg ist erstmal primär, wie alt das Kind ist. Wenn sie keine Betreuung hat, dann fällt Sie eigentlich ins ALG 2 und dürfte Sozialgeld beziehen, da Sie das Kind ja nicht allein lassen kann. Dieses steht Ihr auch bis zur Vollendung des 3. Lebenssjahres zu.
<<3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,<<
http://www.alg2-hartz4-forum.de/gesetze/sgb2-paragraph-010.htm
Dann würde sie ja noch mehr abkassieren, wenn sie ihre 10 Monate noch im Anschluss nehmen würde
Hm, es kommt darauf an, was Sie an ALg 1 bekommt. Eigentlich stellt man sich im ALG 2 schlechter. Ich finde allerdings, an sollte wissen, ob man arbeiten möchte oder nicht. Wenn man sich dem Kind widmen möchte oder man muß, weil keine Betreeung vorhanden, ist in allererster linie die ARGE zuständig. Dann muß man auch mit den finaziellen Einbußen rechnen. Ich weiß, das es einen sogenannten Übergangszuschlag gibt, den hat ein Bekannter von mir bekommen.
http://www.zwd.de/zwd/pdf/B10Zusch.pdf
Ob Ihr der zusteht, weil Sie eigentlich Sozialgeld bekommt, weiß ich nicht. Denn ALG 2 erhält nur jemand, der 3 std. täglich erwerbstätig sein kann. Für alle anderen gibt es Sozialgeld. Denn sie steht dem Arbeitsmarkt ja eigentlich nicht zur Verfügung und somit kann Sie auch nicht die 3 Std. täglich erbringen.
Es gibt eine Seite, da kann Sie ihren Anspruch auch errechnen.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
Denn ich finde schon, es sollte alles seine Richtgkeit haben, mit fingierten Bescheinigungen sollte man da nichts machen.
Es ist leider nicht zu ändern, das Alleinerziehende dieganz auf sich allein gestellt sind, oft bitterer Armut ausgesetzt sind, denn das Geld ist schon wenig im ALG 2.
Als Freundin solltest Du es schon verstehen, das Sie schauen möchte, wie Sie sich am besten stellt.
Wenn andere familien nicht zum Amt gehen möchten, obwohl sie könnten, dann sind Sie schlichtweg selbst schuld.
Oder die, die total über die Verhältnisse leben oder meinen, sie müssten Statussymbole haben.
Man muß halt immer schauen, wofür das Geld reicht.
Ok, ich bin selbstständig hauptsächlich über das internet: Aber:
Mir geht es gut und meine Familie kann ich problemlos ernähren und das ein oder andere können wir uns erlauben.
Ein Auto aber ist nicht drin. Ich sehe auch nicht ein warum. Es geht. Und auch den Arbeitsplatz kann man oft gut mit Bus und Bahn ereichen.
Wir haben eine schöne große Wohnung mit einem kleinen Garten unten. Es muß kein Haus sein. Wozu? Damit sich meine Kinder irgendwann darum streiten und letztendlich wird es verkauft, weil Sie ausgezahlt werden?
Lieber lebe ich und wir kommen gut aus mit dem Geld. Und nicht ales haben, immnese Armut und dann auf Schwächeren treten von wege, was die alle haben...das macht man nicht.
So, bin mal wieder ein wenig abgewichen.
VG
Du bist ja eine "tolle" Freundin!
Neidisch bis aufs letzte.
Das hat absolut nichts mit Neid zu tun! Ich war noch nie auf dem Amt, möchte auch nicht zum Amt und war und bin mit absoluter Sicherheit NICHT NEIDISCH auf die Leute, die vom Amt Geld kassieren!
Mein Vater ist 2000 verstorben. 2 Monate später hat meine Mutter oben drein noch ihre Arbeit verloren, da die Firma in die Insolvenz ging. Nun stand sie da, mit 780 € Witwenrente, sollte davon Miete, Essen, Auto etc. zahlen. Sie ging zum Arbeitsamt. Sollte sich da und da vorstellen. Hat sie auch gemacht. Nur leider eine Bestätigung darüber nicht erbracht. Man sperrte ihr eiskalt daraufhin das ALG, was sie dringend gebraucht hätte. Der Arbeitsberater hat sie total zur Schnecke gemacht, hat sie wie ein kleines Mädchen dastehen lassen. Nach allem, was ihr passiert war.
Meine Mutter ist eine qualifizierte kaufmännische Fachkraft. Nur weil ein potenzieller AG ihr keinen Nachweis darüber geben wollte, dass sie sich dort vorgestellt hatte.
Meine Mutter hat sich sofort eine Putzstelle gesucht, ist nie wieder zum Arbeitsamt gegangen.
Und auf so was soll ich neidisch sein??????????????????
Da lachen ja die Hühner... Du solltest mal ein bißchen mehr drauf achten, was Du von Dir gibst!!!!
"Ich war noch nie auf dem Amt"
Unter dem Hintergrund lässt es sich natürlich schön weit aus dem Fenster lehnen.
Weiters: Du musst ihre Einstellung nicht teilen oder gutheißen...aber deswegen SAUER zu sein find ich dann doch maßlos überzogen.
Ist doch IHR Ding, wenn sie sich arbeitssuchend meldet, obwohl sie eigentlich nicht (Vollzeit) arbeiten kann. Und wenn ihr daraus negative Konsequenzen erwachsen, trägt sie die auch selber.
Hallo Janette,
bei meiner Freundin war es genauso. Sie hat 1 Jahr lang ALG1 für 40 Stunden bezogen, obwohl sie, wegen Kind, gar nicht in der Lage (und auch nicht Willens) war, zu arbeiten.
Da sie vorher gut verdient hat, kam dann monatlich immer ein hübsches Sümmchen.
Als Betreuung hat sie ihre Mutter angegeben und zu einer Maßnahme oder Schulung wurde sie nicht genötigt.
Fazit:
"Ich meine, irgendwann muss doch auch das Arbeitsamt es dann raffen und irgendwelche Konsequenzen folgen lassen, oder? "
Nöööö, nicht wirklich!!
Liebe Grüße
bruchetta