Privathaftpflicht - Schaden

Guten Morgen

Meine Tochter hat es geschafft und ich muss den ersten Schaden bei unserer Versicherung melden =(

Steigen dann die Beiträge höher, also wie bei der KFZ, wenn man einen Unfall gebaut hat?
Oder wird der Schaden übernommen und gut ist?

Viele Grüsse

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Hallo,

bei einer Privathaftpflicht gibt es keine Prozente, wie bei der KfZ-Haftpflicht.
Im Normalfall wird der Schaden übernommen und gut ist. Ich schreibe extra "im Normalfall", denn wir haben unsere Töchter extra mit in der Haftpflicht versichern lassen, weil wir gehört hatten, dass manche Versicherer bis zu einem gewissen Alter der Kinder die Schäden nicht übernehmen (Verletzung der Aufsichtspflicht etc.). Wir hatten bisher zum Glück noch keine Probleme, wie gesagt, sie sind bei uns namentlich extra im Vertrag eingebunden.

Liebe Grüße
griszu

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Danke für deine Antwort.
Ich bin mal gespannt, ob ich dadurch jetzt Probleme bekomme =(

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Sofern deine Tochter für den Schaden haftet und das in den Bedingungen der Versicherung nicht ausgeschlossen ist, wird die Versicherung zahlen und gut ist!

Keine Beitragserhöhungen, keine Schadensfreiheitsrabatte!

LG, H.H.

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Dankeschön, für deine Antwort.
leider kann ich aus dem Vertrag nicht rauslesen ob die Versicherung für diesen Scahden haftet, also abwarten und hoffen..

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Hi,
erste Frage: nein, die Beiträge steigen nicht. Zumindest nicht so direkt, denn natürlich legt die Versicherung die zahlenden Schäden irgendwie um und passt entsprechend evtl. irgend wann mal für alle Versicherte die Beiträge an. Aber nicht wegen einem Schaden deiner Tochter ;-).

zweite Frage, ob übernommen und gut ist: ein klares JEIN. Im Prinzip sollte es so sein. Ist es vermutilch auch, wenn es bei dem einen Schaden bleibt. Wenn jetzt allerdings in nächster Zeit noch andere Schadensmeldungen dazu kommen kann es passieren, dass die Versicherung Euch kündigt. Das kann dann wirklich ein Problem werden - denn die Versicherungen geben es zwar ungern zu, tauschen aber Listen mit Versicherungsnehmern aus, die "zu oft" Schäden verursachen, und das können auch Bagatellschäden sein...und es ist natürlich keine Versicherung gezwungen, Euch dann aufzunehmen. Ihr wärt dann nicht die ersten, die wirkliche Probleme haben, eine neue Versicherung zu finden.

Wenn es bei dem einen Schaden bleibt, dann sollte allerdings wirklich "Übernahme und gut ist" gelten. Vorausgesetzt, es ist wirklich ein Haftpflichtschaden - also entweder habt ihr abgesichert, das Schäden durch nicht deliktfähige Kinder abgesichert sind, oder du hast deine Aufsichtspflicht verletzt (wobei dann allerdings nicht deine Tochter den Schaden verursacht hätte, sondern Du). Ansonsten wird die Versicherung nichts übernehmen, da deine Tochter eben nicht deliktfähig ist und damit nicht haftbar gemacht werden kann. Dann hätte aber der Geschädigte auch keinen rechtlichen Anspruch auf Ersatz vom Schaden.

Viele Grüße
Miau2

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Nein du steigst nicht.
Ich gebe Dir aber den Tip, geht zu deinem Versicherungsmakler, bei dem du die Versicherung seinerzeit abgeschlossen hast (falls ihr einen habt) oder in das nächste Versicherungsbüro.
Leider kommt es oft vor, dass die Versicherungen zig mal blöde Fragen stellen, wie passiert und so, und wenn man dann die falsche Formulierung zum Hergang macht, lehnen die gern auch mal ab. Nur so als Tipp......
Also steigen tut man nur bei der Kfz- Versicherung.
Die Haftpflicht kann dir allerdings gekündigt werden, wenn du im Jahr X-Schäden meldest..... (die haben dann ein Sonderkündigungsrecht).

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Deine Tochter ist 20 Monate? Da ist es fraglich, ob der Schaden übernommen wird...

"Steigen" kann man in dieser Versicherung allerdings nicht.

lichtchen

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Was hat deine Tochter denn gemacht? Du meinst deine 20 Monate junge Tochter, oder? Ist bei dir im Vertrag die Schäden der Kinder unter 7 nicht ausgeschlossen? Die meisten Verträge sind so. Ob deine Versicherung zahlt, hängt davon ab, was passiert ist und wo die Aufsichtsperson war und ob das nicht hätte von ihr verhindert werden können. Ansonsten wäre nämlich nicht deine Tochter, sondern die Aufsichtsperson schuld. Mit 20 Monaten kann deine Tochter noch kein Verständniss dafür haben, was richtig oder falsch ist. Daher zahlen die Versicherungen so etwas nur ungern.
Mein Großer hatte mit 2 Jahren den Fernseher meiner Schwiegereltern heruntergeschmissen. Letztendlich hat die Versicherung gezahlt. Alles wurde dokumentiert und ich mußte viele Fragen beantworten.

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Meine Kleine hat gestern auf einer Feier ein Glas Wasser umgestossen, dabei den Ganzen Tisch geflutet und leider auch ein Touch Handy, welches auf dem Tisch lag. Alles andere war halb so schlimm (Servierten, Fernbedienung, und so) aber das Handy ist hinüber.

Ich sass mit am Tisch, aber so schnell konnte ich gar nicht reagieren.

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Was hat deine Tochter denn gemacht mit 20 Monaten?
Kann ja noch nicht so viel gewesen sein.

Fraglich ist, ob deine Versicherung für den Schaden auf kommt.
Unter 7 Jahre sind Kinder generell nicht deliktfähig. Das heisst, die Versicherung zahlt i.d.R. nur dann, wenn du als Aufsichtsperson deiner Aufsichtspflicht verletzt hast. Oder aber du hast in deiner Versicherungspolice ausdrücklich Kleinkinder mit versichert. Das ist aber nicht automatisch so, sondern muss extra abgeschlossen werden.

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Meine Kleine hat gestern auf einer Feier ein Glas Wasser umgestossen, dabei den Ganzen Tisch geflutet und leider auch ein Touch Handy, welches auf dem Tisch lag. Alles andere war halb so schlimm (Servierten, Fernbedienung, und so) aber das Handy ist hinüber.

Ich sass mit am Tisch, aber so schnell konnte ich gar nicht reagieren. Habe den Schaden jetzt erstmal gemeldet, die prüfen das nun und dann meldet sich die Schadensregulierung bei mir.

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Dann hast du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, und die Versicherung zahlt nur, wenn ihr deliktunfähige Kinder mit in der Police habt.

Habt ihr das nicht, dann bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.
Allerdings find ich das auch ein wenig fahrlässig von dem, ein so teures Handy auf einem Tisch liegen zu lassen, auf dem gefüllte Gläser stehen. Gerade vor dem Hintergrund, dass ein Kleinkind mit am Tisch sitzt.

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Hallo mischu83,

die Beiträge steigen nicht wie bei der KFZ-Versicherung, und der Schaden wird übernommen, wenn er versichert ist.

@griszu:
Es sind nicht die Versicherer, die die Kinder bis 7 Jahre ausschließen, sondern der Gesetzgeber.

@hauke-haien:
In dem Alter kann die Tochter nicht haften.

@miau2:
Das von Dir angesprochene H.I.S. soll Betrug verhindern; bei der Schufa ist es doch auch in Ordnung. Weiterhin teilen die Versicherer in vielen Fällen mit, was dort eingetragen wird.

@ivhen:
Die "blöden Fragen" dienen der Aufklärung, denn oftmals sind Versicherungsfälle keine Versicherungsfälle.
Das sonderkündigungsrecht steht übrigens auch dem Versicherungsnehmer zu.

@kati543:
Wenn keine Aufsichtsperson haftbar gemacht werden kann, zahlt der Versicher, wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Ob gern oder ungern sei mal dahingestellt...


gruß pete

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Hi Pete,
mag ja sein, dass es Betrug verhindern soll und das vermutlich auch in einigen Fällen tut.

Leidtragende sind halt auch diejenigen, die auch ohne jede betrügerische Absicht in einem Jahr mal das Pech haben, mehrere Schäden zu haben. Und die vielleicht vorher gar nicht wissen, was dann passieren kann (ja, schon klar, man KANN es wissen...aber auf die Idee, dass einem der Versicherer kündigt wenn man eigentlich nichts anderes macht, als das, wozu man die Versicherung hat kommt vielleicht nicht jeder).

Und genau für diejenigen, die nicht auf die Idee kommen, dass sie auch ohne jeden Betrug und mit vielleicht "nur" Bagatellschäden plötzlich ein Problem haben könnten kann der Hinweis ja nicht schaden ;-).

Viele Grüße
Miau2

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Hallo Pete,

das der Gesetzgeber Kinder unter 7 Jahren ausschließt, wusste ich nicht.
Mir wurde nach der Geburt meiner ersten Tochter (vor fast 19 Jahren) von meinem Versicherungsvertreter geraten, diese namentlich mit aufnehmen zu lassen. Ich habe jetzt seit 22 Jahren ein und die selbe Versicherung und bisher ganze 3 Schäden gemeldet. Einer davon wurde von meiner damals 2-jährigen Tochter (heute 3) verursacht. Ich hatte keinerlei Probleme. Habe sofort meinen Vertreter angerufen und wie gesagt, es wurde sofort alles reguliert. Auch die Fragen zum Hergang fand ich ganz normal und nicht weiter tragisch. "Unfälle" passieren nun mal, wir sind alle nur Menschen.

Liebe Grüße
griszu

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