Guten Tag,
Meine Bekannte (52) bezieht ALG2 , ist heute morgen mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gekommen - Herzinfakt
Nun rief Ihre Schwiegertochter direkt beim Job Center an und teilte denen das mit das Sie ins Krankenhaus musste und dort vorraussichtlich ersteinmal eine Woche bleibt.
Nun sagte Ihr ne Freundin wieso sie das getan hat sie bekommt ne Sperre. Soll wohl nicht rechtens sein das ganze und soll in Widerspruch gehen doch das dauert doch auch ne weile. Weil es schon bei mehreren Vorkam das sie ne Sperrung wegen KH Aufenthalts bekommen hatten.
1. Frage - wenn es zu einer Kürzung kommt wie viel Prozent Pro Tag gekürzt werden???
2. Frage die Leistung für November hat sie ja bereits bekommen, kommt die Kürzung dann in der Dezember Leistung?
Danke euch im Vorraus, Sorry die eventuellen Tipp Fehler bin grad völlig neben der Spur ;(
LG Nicole
ALG2 Kürzung bei KH Aufenthalt
ich denke nicht, dass gekürzt wird. schliesslich wird bei kuraufenthalten auch nicht gekürzt.
der alg2-satz ist eine pauschalierte leistung.
selbst wenn deine bekannte nun im KH essen/trinken usw. erhält, wird von ihrem regelsatz nichts abgezogen. umgekehrt würde sie ja auch nicht mehr bekommen, wenn sie ihre supermarkt-quittung einreicht und geltend machen wollte, dass ihre kühlschrankfüllung mehr gekostet hat als im satz dafür vorgesehen ist.
die frage ist lediglich, ob sie dauerhaft dazu in der lage ist, dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stehen. krank kann jeder mal sein, wenn der Herzinfarkt aber darauf hinauslaufen sollte, dass sie absolut berufsunfähig ist, wird sie kein alg2, sondern eien andere sozialleistung erhalten.
alg2 ist aber nur für erwerbsfähige oder minderjährige.
LG
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/krankenhausaufenthalt.aspx
vielleichthilfts dir.
Mir wurde auch immer Geld abgezogen bei KH Aufenthalten (SS Bedingt war ich da z.b. locker 1,5-2 Monate) dass ich aber Pro Tag 10 Euro ans KH zahlen muss, berücksichtigte man nicht.
Hallo
Bei meiner Mum war es damals so das man ihr Geld ab zog weil sie 3mal täglich essen bekam und nicht einkaufen gehen mußte,das wurde dann einen Monat später abgezogen.
Ob dies Rechtens war kann ich nicht sagen,sie hat es damals einfach so hin genommen.
oh sorry,meine Mum bekam ALG 1
Hallo Nicole,
ich kenne mich ehrlich gesagt nicht aus, aber logisch erscheint es mir nicht.
Zwar bekommt man 3mal Essen pro Tag, muss aber dafür Krankenhaustagegeld in Höhe von 10€ pro Tag selbst bezahlen.
Meines Wissens ist der Regelsatz für ALGII nicht auf 10€ Essen pro Tag ausgelegt, sondern auf viel weniger.
Wie gesagt, ich kenn mich nicht aus, wollte das aber mal anmerken.
Gruß Krüml
<<Zwar bekommt man 3mal Essen pro Tag, muss aber dafür Krankenhaustagegeld in Höhe von 10€ pro Tag selbst bezahlen.
<<
Aber nur knapp 86 € pro Jahr. Sprich also ungefähr 9 Tage. Und eigentlich sogar weniger, weil man ja vorher beim Arzt war und Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamten geleistet hat. Wer also schon die Zuzahlungen in der Höhe geleistet hat, hat diese Ausgabe nicht mehr, weil er eine Befreiung hat bzw. sich eine Befreiung holen kann und das zuviel gezahlte Geld zurückbekommt.
Trotzdem ist es so, dass die ganze Sache mit der Kürzung bei KH-Aufenthalt umstritten ist.
"In der Entscheidung vom 18.06.2008 (Az. B 14 AS 22/07 R) erklärte der 14. Senat des Bundessozialgerichts die Anrechnung der Krankenhausverpflegung an das Alg II für rechtswidrig. Demnach ist weder die Anpassung der (starren) Regelleistung an eine verringerte Bedarfslage noch die Anrechnung der Vollverpflegung einer stationären Einrichtung als Einkommen erlaubt. Der Klägerin, der für die Zeit eines Krankenhausaufenthalts Anfang 2006 die Alg II-Leistung um 35 % gekürzt wurden, wurde nun durch das höchste Sozialgericht der volle Leistungssatz zugesprochen."
Quelle:
http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/keine-alg-ii-kurzung-wegen-krankenhausessen
Es ist so, dass das ganze umstritten ist. Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es meines Wissens nach nicht.
Hier mal eine Geschäftsanweisung zu diesem Thema:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/GA-SGB-II-NR-28-08-Verpflegung-KH.pdf
Hier ein Link zu dem Urteil:
http://www.rechtsprechung.com/2008/06/18/urteile_und_entscheidungen/hartz-iv-verpflegung-wahrend-eines-krankenhausaufenthalts-ist-kein-einkommen/#more-242
Wenn sie also anrechnen hat man gute Chancen wenn man Widerspruch einlegt.
Hallo,
Bereitet schon Mal den Widerspruch vor. Ich hab schon die dollsten Dinger gehört...
"unerlaubte Ortsabwesenheit"
oder
"sie bekommen doch im Krankenhaus zu essen, dann können wir den Regelsatz kürzen"
LG Marion
hallo,
als ich in reha war (12 wochen) wurde mir auch was abgezogen, ganz einfach, weil die sagen, da bekommt man verpflegung und braucht nix zu essen/trinken kaufen.
das wird wohl im dezember verrechnet. wie es bei kurzen aufenthalten ist weiss ich nicht, nach der geburt meiner tochter war ich auch 4 tage dort und mir wurde nix abgezogen.
frag doch einfach mal beim amt nach!
LG und alles gute für deine bekannte!
Die Arge darf nix kürzen.
Wenn dann sofort Widerspruch und notfalls vordem zuständigen Sozialgericht klagen.
LG
Das war früher mal so, dass man gekürtz hat wg. einem stationären Aufenthalt.
Diese Regelung wurde aber abgeschafft - es wird nichts gekürzt.
MfG
Abgeschafft wurde es noch nicht.