Hallo zusammen,
meine Elternzeit endet im Januar, ich habe einen Teilzeitantrag bei meinem AG gestellt und dieser wurde abgelehnt. Da die Firma weniger als 15 Mitarbeiter hat, habe ich keinen Anspruch auf Teilzeit. Mit dem Chef zu diskutieren ist zwecklos, da er prinzipiell gegen Teilzeit ist und seine Meinung nicht ändern wird. Vollzeit arbeiten kommt für mich nicht in Frage (hab mir das lange überlegt).
Seh ich das richtig, dass mir dann nur noch übrigbleibt zu kündigen?
LG Henny
Teilzeitantrag nach Elternzeit abgelehnt, kein Anspruch, was nun?
ja, das siehst Du richtig.
Korrekt! Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der EZ... schaffst Du schon nicht mehr.... Hole es also schnellstmöglich nach.
VG, Goldie
Ich kann aber noch innerhalb der EZ, also z.B. zu Ende Dezember kündigen, denn da gilt die vertragliche Kündigungsfrist.
Nein, die vertragliche Kündigungsfrist gilt erst nach der Elternzeit wieder!
Hallo Henny,
entweder kündige rasch mit der Begründung der fehlenden Kinderbetreuung oder macht mit gleicher Argumentation einen Aufhebungsvertrag.
Parallel dringend bei der Agentur für Arbeit sofort arbeitssuchend melden, sofern die Kinderbetreuung gesichert ist und nachgewiesen werden kann!
Wichtig, lass Dir die Kündigung bestätigen, lass Dir bestätigen, dass Dein AG keinen Teilzeitplatz anbietet und Du wegen fehlender Kinderbetreuung keinen Vollzeitplatz bedienen kannst
Nach dem BEEG hättest Du spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit kündigen müssen.
Wie alt ist Dein jüngstes Kind?? Noch keine drei?? Dann kannst Du die Elternzeit auch noch um ein Jahr verlängern, Dich trotzdem arbeitsuchend melden für Teilzeit in Elternzeit und somit ggf noch ohne Bezüge aber versichert ein drittes Jahr daheim bleiben.
LG Mone
Du kannst auch mit deinem Chef sprechen, dass er dir kündigt, da er dir keinen relevanten Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellen kann.... War bei mir auch so, dass ich nur noch TZ gehen hätte können und mein Chef wollte das nicht, bzw. meinte, das sich das für ihn nicht lohnt, da er dann trotzdem noch eine zweite TZ-Kraft einstellen müsste, damit die Stunden wieder ausgelastet sind... Naja, wir haben das dann besprochen und er hat mir ne Kündigung ausgeschrieben wegen fehlendem TZ-Arbeitsplatz.
LG Martina
Welchen Vorteil sollte es haben, sich kündigen zu lassen?
Davon mal abgesehen, könnte er erst nach der Elternzeit unter Einhaltung der gültigen Kündigungsfrist kündigen - dann müßte sie 3 Monate Vollzeit arbeiten!
Gruß,
W
Nein muss sie nicht. Mein Chef hat sich mit dem AA in Verbindung gesetzt und die haben ihm dann gesagt, dass es sich hierbei ja quasi um eine Aufhebung des Vertrages handelt, da die Arbeit wegen fehlender Kinderbetreuung bzw. fehlendem Arbeitsplatz nicht fortgeführt werden kann. Er hat mir dann gekündigt und gleichzeitig haben wir einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Hab dann noch eine Abfindung erhalten, und gut wars.
Aber kommt wahrscheinlich auch auf den AG an - und darauf ob man danach arbeitslos gemeldet ist oder nicht. Ich war es nicht und werde es auch nie sein, da ich lieber aufs Geld vom Amt verzichte und selber nach einem Job suche....
LG Martina